208
oder Ferien sind, von den Rathen extra Eon6-
lmm die Voca schriftlich eingeholt, oder einige
nebst dem Kanzler zu dem Präsidenten in die Be-
hausung berufen werden. Endlich erstattet der
Präsident auch io.) jährlich seine Amtsrelation
samt der Haupttabell der Lxliibicormu L i^bo-
rsrorum nach Hof, in welcher er eines jeden
Raths feinen Fleiß und Anwendung umständlich
berichtet.
§. 159. Der Kanzler ist im Rath nach dem
Präsidenten, oder dessen Amtsverwalter die erste
Person. (-9 Er hat i.) andern Tisch des Präsiden-
ten das zwepte Ort, und sitzt selben gegenüber.
2.) Ist ihm das Kanzleyperfonale besonders un-
tergeben. z.) Referirt er die OKcii - Sachen,
Keldlmionss, und Lriwinalia , und ist Hierwegen
von Parteysachen und Kommißionen enthoben.
4.) Hat er die Aufsicht über die Kanzley, Re-
gistratur, und Expediteur, die er nach Belieben un-
tersuchen kann, damit er wisse, ob alle siei-
ßig registrirt, und in dem Taxamte mit den ein-
gehenden Geldern treulich gehandelt werde. 5-)
Können zwar den Räthen aus der Registratur
die nöthige verabfolget werden, jedoch solle
solche kein Rath ohne besonderer Ursache über 24.
Stunden im Hause behalten. Wenn 6.) der Kanz-
ler Unpäßlichkeit oder eigener Verrichtung halber
abwesend wäre, hat der Präsident jedesmal den
äl-
(2) Nunmehr ist anstatt des Kanzlers ein Kanzleydirek-
tor «»gestellt worden, welcher all jenes, was vorhin
em Kanzlet zu thun gehabt, zu besorgen hat.
oder Ferien sind, von den Rathen extra Eon6-
lmm die Voca schriftlich eingeholt, oder einige
nebst dem Kanzler zu dem Präsidenten in die Be-
hausung berufen werden. Endlich erstattet der
Präsident auch io.) jährlich seine Amtsrelation
samt der Haupttabell der Lxliibicormu L i^bo-
rsrorum nach Hof, in welcher er eines jeden
Raths feinen Fleiß und Anwendung umständlich
berichtet.
§. 159. Der Kanzler ist im Rath nach dem
Präsidenten, oder dessen Amtsverwalter die erste
Person. (-9 Er hat i.) andern Tisch des Präsiden-
ten das zwepte Ort, und sitzt selben gegenüber.
2.) Ist ihm das Kanzleyperfonale besonders un-
tergeben. z.) Referirt er die OKcii - Sachen,
Keldlmionss, und Lriwinalia , und ist Hierwegen
von Parteysachen und Kommißionen enthoben.
4.) Hat er die Aufsicht über die Kanzley, Re-
gistratur, und Expediteur, die er nach Belieben un-
tersuchen kann, damit er wisse, ob alle siei-
ßig registrirt, und in dem Taxamte mit den ein-
gehenden Geldern treulich gehandelt werde. 5-)
Können zwar den Räthen aus der Registratur
die nöthige verabfolget werden, jedoch solle
solche kein Rath ohne besonderer Ursache über 24.
Stunden im Hause behalten. Wenn 6.) der Kanz-
ler Unpäßlichkeit oder eigener Verrichtung halber
abwesend wäre, hat der Präsident jedesmal den
äl-
(2) Nunmehr ist anstatt des Kanzlers ein Kanzleydirek-
tor «»gestellt worden, welcher all jenes, was vorhin
em Kanzlet zu thun gehabt, zu besorgen hat.