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Petersen, Eugen; Niemann, George [Editor]
Ara Pacis Augustae: [Textband] — Wien, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.9308#0016

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Blick als Ganzes wieder zu erstehen, auf Jahr und Tag seiner Gründung und
Weihung bestimmt ist, und zwar durch eben den, zu dessen Ithren das Denk-
mal errichtet worden war. Denn der über die Ära Pacis so zuverlässige Nachricht
gibt, ist kein anderer als Augustus selbst. In dem berühmten Gesammtbericht über
sein Lebenswerk sagt er Folgendes: „Als ich unter dem Consulat des Ti. Nero
und P. Quintilius (d. i. im Jahre 13 v. Chr.) aus Spanien und Gallien nach Rom
zurückkehrte, nachdem in diesen Provinzen alle> nach Wunsch ausgeführt war.
beschloss der Senat zum Dank für meine g-lückliche Rückkehr der Göttin des
Augustus-Friedens am Marsfeld einen Altar zu weihen, auf welchem Ober-
beamte, Priester und Vestalische Jungfrauen alljährlich ein Opfer zu bringen
hätten."1)

In antiken Ralendern und Hemerologien, welche zwischen 45 v. Chr. und
51 n. Chr. abgefasst sind,2) finden wir nun weiter zwei Festtage angegeben, die
sich auf das Friedensheiligthum beziehen. Den 4. Juli, „weil an diesem Tage unter
den (schon genannten) Consuln die Ära Pacis Augustae gegründet ward1' und
den 30. Januar, „weil an diesem Tage unter den Consuln Drusus und Crispinus
(d. i. im Jahre 9 v.Chr.), der Altar der Göttin des Augustus-Friedens geweiht ward".
Vier und ein halbes Jahr waren also von der Grundsteinlegung bis zur Vollendung
und Einweihung des neuen Heiligthums vergangen. Die Gründung wird alsbald
nach der Rückkehr des Augustus stattgefunden haben; mit der Weihung hat man
nicht bis zum gleichen Tage gewartet. Ursache war schwerlich bloß die Un-
geduld, welche die Einweihung des fertiggestellten Heiligthums nicht um ein
halbes Jahr verschieben wollte. Die zwei Feste der Friedensgöttin, das sommerliche
und das winterliche, haben sich, wie wir später sehen werden, an Feste der Erd-
göttin angeschlossen, mit welcher die Friedensgöttin, außer vielem andern, den Be-
griff des Festgegründeten und Dauerhaften gemein hat. Welches der beiden Feste
als die Hauptfeier anzusehen ist, sind wir zu sagen außerstande, wofern nicht das
Bildwerk des Heiligthums auf diese Frage eine Antwort gibt. Denn die genannten
Kaiendarien enthalten durch den Zufall, der über ihrer Erhaltung oder Zerstörung
gewaltet hat, sämmtlich nur entweder das eine oder das andere der beiden Feste.
Nur eines, nämlich das Januarfest, bieten auch Ovids Fasten I 709, die für die
Alonate Juli bis December nicht vorhanden sind. Bei demselben Januarfest (im

*) Momimcntum Ancyranum cd. Th. Mommsen2 2) Vgl. CIL I2 S. 320. Das sommerliche Grün-

S. 48. Nur hier wird die Ära Pacis ad campum M. dungsfest ist im Amiterner S. 244 und dem Antianer
angesetzt; in den Kaiendarien und Arvalinschriftcn S. 248 aufgeführt; das winterliche Einweihungsfest
in campo Martio. im Praenestiner S. 232, .Caeretaner S. 212 und, wenn

richtig ergänzt, im Cumaner S. 229.
 
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