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Sander, Jochen; Holbein, Hans
Hans Holbein d. J.: Tafelmaler in Basel ; 1515 - 1532 — München, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.19342#0084

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hundert in der Kunstsammlung Kurfürst Maximilians I. von Bayern in München befun-
den hat, dürfte auch dieses Gemälde damals durch partielle Übermalungen »moderni-
siert« worden sein; vgl. Gisela Goldberg, Veränderungen von Bildern der ersten Hälfte
des 16. Jahrhunderts. Versuch einer Interpretation; in: Städel-Jahrbuch 9 (1983),
S. 151-182.

Ich bin Bruno Bushart für die Ausleihe der in den 1970er Jahren angefertigten Infrarot-
und Röntgenaufnahmen des Lissaboner Gemäldes sehr zu Dank verpflichtet. Die oben
skizzierten Überlegungen zur Entstehungsgeschichte und zur nachfolgenden Überarbei-
tung des Bildes sind das Ergebnis der gemeinsamen Diskussion der gemäldetechnologi-
schen Untersuchungsergebnisse vor dem Original mit Katharina Krause, der hierfür
herzlich gedankt sei. Gelegenheit dazu bot die Ausstellung »Die großen Sammlungen,
VIII. Museu Nacional de Arte Antiga Lissabon« in der Kunst- und Ausstellungshalle der
Bundesrepublik Deutschland in Bonn, 1999, die auch den »Lebensbrunnen« nach Bonn
brachte (AK S. 118 f, Kat. N r. 41).

So zuletzt Bushart 1987, S. 17. Erst von Krause 2002 wurde diese Meinung nicht mehr
vertreten.

In der Forschung unbestritten ist Hans Holbeins d. J. Tätigkeit bei der Außenbemalung
des Hertensteinhauses (vgl. C. Müller 1996, S. 69-71, Kat. Nr. 96f; Hesse 1999, S. 19-21,
172-183), unstrittig auch, daß die nur in schwachen Kopien des frühen 19. Jahrhunderts
überlieferten Bilder im Innern des Hauses (vgl. Ganz 1912, S. 155-158,246) nicht von sei-
ner Hand gestammt haben können. Da von den vier urkundlichen Nennungen eines
Künstlers »Holbein« in Luzern (je eine im Oktober und Dezember 1517, je eine im April
und Mai 1519) nur eine mit der Bezeichnung »meyster« versehen ist (die vom 30. April
1519), da ferner Hans Holbein d. J. erst am 25. September 1519 in Basel zünftiger Meister
wurde und da schließlich die Anwesenheit des älteren Hans nach 1515 in Augsburg nicht
kontinuierlich belegt ist, nahm man seit Th. von Liebenau, Hans Holbein d. J. Fresken
am Hertenstein-Hause in Luzern nebst einer Geschichte der Familie Hertenstein, Luzern
1888, S. 127-149, an, »Meister Hanns Holbein« in Luzern sei niemand anderes als Vater
Holbein gewesen. Dieser habe seinen noch minderjährigen - und daher noch nicht als
Meister zugelassenen - Sohn nach Luzern begleitet, um ihm auf diese Weise unter Beach-
tung der Zunftregeln den Auftrag des Jakob von Hertenstein zu sichern. Lediglich eine
einzige Baseler Zeichnung mit der Darstellung der Vierzehn Nothelfer, die Hans Holbein
d.Ä. zugeschrieben wird (vgl. Falk 1979, S. 85, Kat. Nr. 182), dient den Befürwortern die-
ser Annahme als Beleg für die väterliche aktive Teilnahme an der Innenausmalung des
Hertensteinhauses, hatte es in der Hauskapelle doch gleichfalls ein Vierzehnheiligen-Bild
gegeben (vgl. Ganz 1912, S. 158).

Selbst wenn - wie zuletzt von Bushart 1987, S. 17- nicht nur die Zuschreibung der Base-
ler Zeichnung mit den Vierzehnheiligen an den älteren Holbein, sondern auch dessen
Autorschaft für die Fresken im Innern des Hertensteinhauses bezweifelt wurde, wurde
doch an der Hypothese festgehalten, Vater Holbein habe zumindest aus zunftrechtlichen
Gründen für seinen Sohn in Luzern »firmiert«. So wollte auch Bushart 1987, S. 26, an
einer nicht näher definierten Beteiligung des Vaters an der Innenausmalung des Herten-
steinhauses festhalten.
Siehe auch S. 16.
Siehe S. 247-249, 454.
Siehe S. 235-246, 435f.
Siehe S. 232-235, 446f.

Münster, Universitätskapelle, Freiburg im Breisgau; siehe auch S. 194-204,451-453.
Kraus 1890, S. 14, brachte erstmals eine Zahlung vom 14. September 1521, die Holbein
als Salär für seine Ratssaal-Ausmalung zustand, die jedoch angeblich nicht an ihn, son-
dern an Oberried ausgezahlt worden sei (siehe S. 17), mit Verzögerungen bei der Aus-
führung der Freiburger Gemälde in Verbindung. Dieser bis dato allgemein anerkannten
Lesart der Dokumente widersprach jüngst Hess 1998, S. 185 mit Anm. 14, nachdrücklich
Er wies zugleich darauf hin, daß der betreffende Zahlungsbeleg keinerlei Rückschlüsse
auf die Entstehungszeit der »Oberried-Flügel« zuläßt; siehe auch S. 194—204, 415-453.
Woltmann 1874, S. 176-178.

Vgl. hierzu S. 451-453 die den Literaturangaben angehängten Zuschreibungsvorschläge.
Nachdem Ganz 1914; ders. 1923; ders. 1943a, S. 29f; ders. 1943b, S. 341-344; ders. 1950,
S. XlXf, 202,203-206, Kat. Nr. 16, die Baseler Archive auf nähere biographische Angaben
zu den einzelnen dargestellten Mitgliedern der Familie Oberried durchforstet hatte,
glaubte er auf Grund der Geburtsdaten der Enkelsöhne (und wegen Holbeins Abwesen-
heit von Basel in den Jahren 1526-28 und erneut ab 1532) die Ausführung ihrer Bild-
nisse - als nachträgliche Ergänzung von Hans Holbein d. J. selbst - in die Jahre 1529 bis
1532 datieren zu können (ebenso Hübner 1957, S. 51-57; Überwasser 1957, S. 53-60;
Treu in AK Die Malerfamilie Holbein in Basel i960, S. 184-186, Kat. Nr. 156).
Die angeblich hinzugefügten Figuren unterschieden sich Ganz 1923, S. 5f, zufolge durch
den Gebrauch einer »fettigen, undurchsichtigen Ölfarbe«: »Trotz des dicken Farbenauf-
trages schimmert der dunklere Grund der Mauer durch die helleren Partien, die Ge-
sichter und das Hemd des mittleren Knaben durch; sie tritt auch überall da zutage, wo
sich Risse gebildet haben«. Infolge der Restaurierung der »Oberried-Flügel«, die zur
Beseitigung der Auslagerungsschäden nach Ende des Zweiten Weltkriegs erforderlich
wurde, sind die von Ganz beschriebenen Befunde nicht mehr nachzuvollziehen. Bei der

von ihm beobachteten »fettigen, undurchsichtigen Ölfarbe« könnte es sich gut um eine
Übermalung gehandelt haben, die im Zuge der Reinigung 1945/46 abgenommen wurde;
vgl. Hübner 1957, S. 51-57, und dessen unpublizierten Restaurierungsbericht in der
Restaurierungswerkstatt des Freiburger Augustinermuseums. Ich bin Christoph Müller,
dem dortigen Chefrestaurator, für die Möglichkeit dankbar, in diese Unterlagen Einsicht
zu nehmen.

Unter allen Autoren, die sich bis Ende des 20. Jahrhunderts mit diesem Problem beschäf-
tigen sollten, sprach sich allein Kraus 1890, S. 12, Anm. 1, angesichts der allgemeinen
»Disposition der Bildnisse« gegen die Annahme einer späteren Hinzufügung der Enkel
aus.

66 Schmid 1924, S. 339; im selben Sinne Stein 1929, S. 62.

67 Vgl. hierzu S. 451^453 die den Literaturangaben angehängten Zuschreibungsvorschläge.

68 Hess 1998.

69 Hess 1998, S.184f.

70 Hess 1998, S. 185.

71 Siehe S. 194-204.

2 Diese Position wurde auch von Krause 2002 eingenommen.
73 Siehe S. 65.

'4 Staatsarchiv Basel-Stadt, Gerichtsarchiv D 22, Schultheißengericht der mehrern Stadt,
Kundschaften 1514-18, fol. 142r. Siehe auch S. 83.

75 Siehe S. 83,102.

76 Staatsarchiv Basel-Stadt, Zunftarchive, Himmelszunft, Rotes Buch, fol.44v; Staatsarchiv
Basel-Stadt, Ratsbuch, P 1 (1486-1520), fol. 94.

Als Bürge beim Erwerb des Baseler Bürgerrechts diente der gleichfalls aus Augsburg
stammende Goldschmied Jörg Schweiger (in Basel tätig zwischen 1507 und 1533/34), der
vor seiner Niederlassung in Basel im Jahre 1507 auch in Kontakt mit der Werkstatt des
älteren Hans Holbein gestanden hatte; vgl. Falk 1979, S. 101 f.
" Reinhardt 1982, S. 258.

Zu der von Gisela Hopp versuchsweise als Bildnis des Ambrosius Holbein gedeuteten
Zeichnung eines aussätzigen jungen Mannes aus dem Jahre 1523 im Graphischen Kabi-
nett des Fogg Art Museum, Cambridge, Mass., siehe S. 79, Anm. 41.

78 Zu den »AH« monogrammierten und Ambrosius Holbein zugewiesenen Zeichnungen
bzw. Druckgraphiken siehe S. 81, Anm. 111.

79 Landolt 1991, S. 145f (»Inventar D« von 1585-87).

80 Inv. Nr. 292; siehe auch S.422 .

81 Vgl. Strauss 1980,S. 99, Kat. Nr.4(117); ders. 1981, S. 238, Kat. Nr. 1001.204 (B.4 [ 117]).

82 Vgl. von der Osten 1983, S. 99-118, Kat. Nr. 26, Tafel 64-87 (Hochaltarflügel), S. 91-93,
Kat. Nr. 22, Tafel 59 (Muttergottes mit Schmerzensmann).

83 Inv. Nr. 294-295; siehe auch S. 424f.

84 WoLTMANNi866,S.188fbzw.S.321,Anm. *.

85 Vgl. C. Müller 1996, S.45, Kat. Nr. 1, sowie Hans Tietze, Erika Tietze-Conrat, Otto
Benesch, Karl Garzarolli-Thurnlackh, Die Zeichnungen der deutschen Schulen bis
zum Beginn des Klassizismus (Beschreibender Katalog der Handzeichnungen in der
Graphischen Sammlung Albertina, 4), Wien 1933, S. 42.

86 Inv. Nr. 299; siehe auch S. 425.

87 Die Diptychon-Rekonstruktion wurde erstmals von Woltmann 1874, S. 134, vorgeschla-
gen; vgl. dazu zuletzt Landolt 1991, S. 145, Anm. 2, 25; als »unabhängige Gegenstücke«
betrachtete die Knabenbildnisse Boerlin im AK Die Malerfamilie Holbein in Basel
i960, S. 117f, Kat. Nr. 82f; Boerlin 1991, S. 17, Kat. Nr. 20f.

88 So vermutete Frölicher 1909, S. 11 f, im Profilbildnis des nach rechts gewandten Knaben
das früher entstandene Werk, »... das schlechter gezeichnet und ausdrucksloser ist als das
zweite [Bildnis; JS]«. Demgegenüber kam Koegler 1922, S.159f; ders. 1924a, S.328f;
ders. 1924b, S. 62, was die Datierung der beiden Bildnisse angeht, zu dem entgegenge-
setzten Schluß.

89 Vgl. Geelhaar 1992, S.41.

90 Boerlin 1982, S. 37; ähnlich schon Benesch 1966, S. 156.

91 Inv. Nr. 312; siehe auch S. 107-116 und 430f.

9: Boerlin im AK Die Malerfamilie Holbein in Basel i960, S. 117f, Kat. Nr. 82f; Boer-
lin 1991, S. 17, Kat. Nr. 20f (hier das Zitat). Zu dem Bildnis in St. Petersburg siehe S.81,
Anm. 111.

93 Nur am Rande sei auf eine nachträgliche, bisher nicht erkannte Veränderung beider Bild-
nisse hingewiesen. Sie beeinträchtigt insbesondere beim Gemälde mit dem dunkelhaari-
gen Knaben die ästhetische Erscheinung empfindlich: Der in dunklem Marmor einge-
legte Spiegel des in die Tiefe fluchtenden Pfeilers links ist nachträglich und von anderer
Hand grob übermalt, wie der Vergleich mit den beiden sorgfältig marmorierten bildpa-
rallelen Pfeilerspiegeln beweist. Bei diesem Eingriff wurde auch der architektonisch un-
logische, bildparallele Wandvorsprung im Rücken des Knaben ausgeführt, der diesen
unschön bedrängt. Zur gleichen Zeit wurde beim blonden Knaben die grobe rotbraune
Füllung des Wandpfeilers rechts ausgeführt.

94 Siehe S.424f.

Die Tafelmaße stimmen ebenso weitgehend überein wie die Behandlung der Rückseiten:
Die Tafel mit dem dunkelhaarigen Knaben mißt 33,5x28,0x0,7cm, die mit dem blon-

»Holbein-Bilder«. Entstehung und Kritik
 
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