Als weitere Belege für die Gesellentätigkeit der Holbein-Brüder bei Herbst wurden u. a.
das Bildnis des Hans Herbst im Baseler Kunstmuseum angeführt, das zunächst Hans,
dann Ambrosius, gelegentlich aber auch Herbst selbst zugeschrieben worden ist (siehe
S. 422-424), ferner das »HH« monogrammierte Meyer-Kannengießer-Doppelbildnis
(siehe unten S. 107-116, 430f). Da Hans Holbein im Jahre 1516 aus zunftrechtlichen
Gründen noch nicht auf eigene Rechnung habe arbeiten können, habe er formell als
Geselle bei Herbst gearbeitet; das Monogramm sei also absichtlich doppeldeutig; vgl.
etwa Bätschmann/Griener 1997, S.7.
Maurer 1966, S. 451-454.
C. Müller 1998b, S. 169-180. Siehe auch S.103f.
Siehe S. 426-428 die den bibliographischen Angaben angehängten Zuschreibungsvor-
schläge.
Zürich, Schweizerisches Landesmuseum, Depositum der Zentralbibliothek Zürich; vgl.
Wüthrich 1966; ders. 1967, S. 235-238; ders. 1969/72, S.772f; ders. 1990 (mit der aus-
führlichen Beschreibung des »Holbein-Tisches«, seiner Provenienz und Ikonographie
sowie der Forschungsgeschichte). Siehe auch S. 101,468.
Allein Schnyder 1993, S. 251-262, deutete das Bildprogramm des Tisches als Erinne-
rungsmal für Baer; siehe S. 86f.
Von Sandrart 1679, S. 81. Der Züricher Tisch wird zuvor schon von Patin 1676, o. S.,
Kat. Nr. 43, in seiner Liste der Holbein-Werke aufgeführt.
F. S. Vögelin in AK Verzeichnis von Gemälden, Zeichnungen u. s. w. aus Privat-
besitz, welche vom 4. September an der Veranstaltung der Künstlergesell-
schaft in der Tonhalle ausgestellt sind, Zürich 1872, S. 8, 32-42; Friedrich Salo-
mon Vögelin, Der Holbein-Tisch auf der Stadtbibliothek in Zürich, Wien 1878, S. 3.
Wüthrich 1990, S. 20-23, Abb. 2 f. Angesichts des sowohl am Original als auch an
Detailphotographien nur schwer zu erkennenden Befundes sei nachfolgend Wüthrichs
Beschreibung und Deutung im Wortlaut wiedergegeben: »Siegel und Petschaft stimmen
überein, wobei allerdings die Schrift beim Petschaft ebenfalls positiv, also unrealistisch
gegeben ist. Beide Wappen bestehen aus demselben Hauszeichen und den Initialen
HH. Das Hauszeichen setzt sich aus einem Schaft mit Kopfkreuzsprosse, Sparrenfuss und
vorderer Mittelstrebe zusammen. Die Rundschrift auf dem Petschaft ist in rotbrauner
Erdfarbe auf grüngelblicher Bleiglätte, die Messing oder Gold andeutet, ausgeführt. Sie
ist in Bezug auf die einzelnen Buchstaben - wohl wegen ihrer Kleinheit - etwas un-
einheitlich und teilweise zerflossen ausgefallen, aber eindeutig und zweifelsfrei vollstän-
dig zu entziffern. Die Lesung ergibt >HANS HERPST XvC XV<. Das N von HANS ist sei-
tenverkehrt, das P von HERPST könnte allenfalls auch ein B mit sehr kleiner unterer
Rundung sein ... Auf dem Briefsiegel sind von den in weisser Farbe auf grauem Grund
aufgetragenen Buchstaben mit Sicherheit nur die ersten fünf zu lesen >HANS H<. Bei
HANS ist das N wiederum seitenverkehrt; an das H des zweiten Wortes schliesst sich ein
scheinbar gerundeter Buchstabe an, möglicherweise ein O, dann eine Buchstabenstelle,
über der nur ein zentraler weisser Punkt erhalten ist, dann Reste eines Buchstabens, und
zwar die linke obere Ecke davon (möglicherweise E, evtl. aber auch F, B [oder P], R). Es
folgen nochmals ein undeutbares Zeichen in der Länge eines Buchstabens und als
Abschluss des Wortes der breite senkrechte Stamm eines I oder T. In der Lücke danach
(etwa in der Breite eines schmäleren Buchstaben) befand sich offenbar nie eine Letter.
Nun folgt ein Raum für die bis auf das abschliessende V nicht mehr erkennbare Jahres-
zahl. Die Möglichkeit, dass hier ehemals das Wort Holbein zu sehen war, ist nicht gege-
ben. Das Wort bis zur abschliessenden Lücke vor der Jahreszahl erscheint für sieben
Buchstaben zu kurz, dagegen glaubt man die Position für sechs einzelne Buchstaben
deutlich wahrzunehmen. Der letzte Buchstabe ist schwerlich als N zu deuten. Der zweite
Buchstabe, der bei flüchtiger und unvoreingenommener Betrachtungsweise sehr wohl
für ein fragmentarisches O gehalten werden kann, zeigt bei genauem Betrachten einen
schmalen waagerechten Balken. Die untere >Rundung< gibt sich als ebenfalls waagerech-
ter Balken zu erkennen. Was als obere >Rundung< deutlich zu sein scheint, kann ebenso
als der Teil eines waagerechten Balkens verstanden werden. Der rechts abschließende Teil
dieses oberen Balkens fällt durch eine Fehlstelle, die den Kreidegrund zutage treten lässt,
aus. Der erkennbare Rest gehört am ehesten zu einem E, vielleicht etwas unzial gerundet
(allenfalls zu einem B). Ein oben gerundetes O scheidet auf alle Fälle aus.
Die Buchstaben auf dem Petschaft sind von ungleicher Länge, aber mehrheitlich raum-
greifend (sieht man vom S des HANS und PST von HERPST ab). Überträgt man die
mittlere Länge auf das Siegel, dann passt das Wort HERPST genau in den zur Verfügung
stehenden Raum. Sucht man die weitgehend verschwundenen Buchstaben PST, so findet
man ihre Reste, aus denen vor allem das S und das Schluss-T klar zu erschliessen sind.
Nur der dritte Buchstabe bietet die Möglichkeit zu einer beliebigen Deutung, ist er doch
bis auf einen zentralen punktförmigen Bestandteil verschwunden (R).«
Demgegenüber hielten an der traditionellen Holbein-Zuschreibung, z.T. mit Hinweis
auf Wüthrichs Herbst-Vorschlag, fest: Salvini/Grohn 1971, S. 85, Kat. Nr. 2; Cobernuss
1972, S.7; Hütt 1973, S. 474; Strong 1979, S. 12, Kat. Nr. 1; Salvini 1984, S. 87,89; Wilson
1996, S. 48 f.
So vertrat jüngst C. Müller 1991c, S. 39-44, ders. 1996, S. 51, nochmals nachdrücklich
die alleinige Autorschaft Herbsts am »Holbein-Tisch«. Gleichzeitig wies Müller die
Annahme einer Mitarbeit Herbsts an den Randzeichnungen zum »Lob der Torheit«,
siehe S. 104, Anm. 16, entschieden zurück.
23 Wüthrich 1969/72, S. 773.
26 Wüthrich 1990, S. 202.
27 Nur am Rande sei darauf hingewiesen, daß sich Herbsts Anteil am Tischblatt für Wüth-
rich offenbar aus primär quantitativen Erwägungen ergab: Demnach mußte der das
Kunstwerk signierende Künstler auch den überwiegenden Teil davon ausführen.
28 C. Müller 1996, S. 50-66, Kat. Nr. 10-91.
29 Vgl. Wüthrich 1990, S. 184-198. Michael 1986 und C. Müller 1996, S. 50-66,
Kat. Nr. 10-91, sahen allerdings neben Hans Holbein d. J. nur dessen Bruder Ambrosius
am Werke.
30 Koegler 1923, S. 452.
31 Wüthrich 1990, S. 203.
32 Schnyder 1993, S. 251-262.
33 Schnyder 1993, S. 253 f.
34 Diese Möglichkeit hatte bereits Hans Reinhardt, Hans Holbein der Ältere; in: Bus-
hart/Reinking/Reinhardt 1966, S. 81 (auch für das Meyer-Kannengießer-Doppelbildnis)
erwogen.
35 Schnyder 1993, S. 258.
36 Vgl. zu diesem Bemühen vor allem Wüthrich 1966; ders. 1967, S. 235-238; ders.
1969/72, S. 771-778; ders. 1990, S. 204.
3/ Wüthrich 1990, S. 41-74.
38 Zu Glaser vgl. jüngst AK Painting on light 2000/01, S. 290f.
39 Historisches Museum Basel, Inv. Nr. 1925.62 und 1925.179 (Baseler Standesscheibe mit
Engeln; Herkinbald-Legende), 1925.63 (Baseler Standesscheibe mit Basilisken),
1935.478 (Baseler Standesscheibe mit wilden Leuten); vgl. Gysin 1932/71, S.479-491,
761 f; Giesecke 1994, S.51-54, 252-261, Kat.Nr.75-78; AK Himmel, Hölle, Fege-
feuer 1994, S. 266, Kat. Nr.76 (Herkinbald-Legende).
40 Giesecke 1994,8. 53, Abb. 1.12. Büchels aquarellierte Federzeichnungen aller vier Haupt-
stücke befinden sich im Staatsarchiv, Basel-Stadt, Inv. Bild 8,451-454.
41 Das Oberstück der Standesscheibe mit den wilden Männern ist nicht ursprünglich zuge-
hörig, auch wenn es thematisch mit dem Hauptstück gut übereinstimmt. Es ist auf 1519
datiert; vgl. Giesecke 1994, S. 258.
42 Zeitgenössische Kopien von Rogier van der Weydens schon 1695 zerstörten Gemälden
befanden sich in Form von Tapisserien im Domschatz von Lausanne. Vermutlich wur-
den sie in den 1440er Jahren von Georges de Saluces, dem Bischof von Lausanne, in Auf-
trag gegeben; vgl. Anna Rapp Buri, Monica Stucky-Schürer, Burgundische Tapisse-
rien, München 2001, S. 41-70.
43 Die Herkinbald-Legende erscheint erstmals in Cäsarius von Heisterbachs zwischen 1219
und 1223 niedergeschriebenem »Dialogus miracolorum«; hierzu und zu dessen literari-
scher Nachfolge vgl. Cetto 1966, S. 134-141.
44 R. Daut - Red., Art. »Noe (Noah)«; in: LCI, Bd. 4, Sp. 619.
45 Gysin 1932/71, S. 479-491, 761 f; ebenso Cetto 1966, S. 148-150,192, Kat. Nr. H 1/6; AK
Basler Buchillustration 1984, S. XVIII; AK Himmel, Hölle, Fegefeuer 1994,
S. 266f, Kat. Nr.76 mit Farbabb.
4<1 Giesecke 1994, S. 254, wollte angesichts der Zahlungsbelege in Glaser auch den Entwer-
fer der Standesscheiben sehen. Doch in derselben Publikation (S. 53f) hatte sie selbst die
Auffassung vertreten, Glasers Scheiben lägen Entwürfe von anderer Hand zugrunde. In
dieser glaubte sie allerdings in schönster Tradition der Gleichsetzung von Baseler mit
Holbeinscher Kunst nur ein Mitglied der Familie Holbein erkennen zu können. Für die
Anwesenheit eines Holbein bereits 1514 in Basel gibt es aber bekanntlich keinerlei
Anhaltspunkte.
Die aus dem Amerbach-Kabinett stammende Rundzeichnung der Herkinbald-Szene
eines Künstlers aus dem Werkstatt-Umkreis Hans Holbeins d.A. hat jedenfalls keinen
direkten Bezug zu der entsprechenden Standesscheibe; vgl. Falk 1979, S. 93 f, Kat. Nr. 227.
47 Gysin 1932/71, S. 491-516,762; Giesecke 1994, S. 37-50,70-133, Kat. Nr. 1-15; AK Pain-
ting on light 2000/01, S. 290f, Kat. Nr. 137.
48 Staatliche Kunsthalle, Karlsruhe, Inv. Nr. 64; siehe auch S. 453f.
49 Für die Anbringung der Parkettstreben war die Malerei partiell bis aufs Holz abgehobelt
worden. Dieser Maßnahme fielen insbesondere die Köpfe der Henkersknechte restlos
zum Opfer. Das Parkett wurde 1957 wieder abgenommen und durch einzelne Holz-
klötzchen ersetzt, die auf die erhaltene Malerei Rücksicht nehmen.
50 Von Borries 1989b, S. 104.
51 Siehe S. 453f die den bibliographischen Angaben angehängten Zuschreibungsvorschläge.
52 Koegler 1923, S. 452.
53 Hans Rott, Quellen und Forschungen zur südwestdeutschen und schweizerischen
Kunstgeschichte im XV. und XVI. Jahrhundert, Bd. 3, Text, Stuttgart 1938, S. 142; Pfi-
ster-Burkhalter 1961, S. 176; ähnlich auch Lang 1961, S. 319-323.
54 Stein 1929, S. 22-24.
55 Benesch 1930/31, S. 39-43; ähnlich auch E. Treu in AK Die Malerfamilie Holbein in
Basel i960, S. 167; Rowlands 1985, S. 230.
»Holbein-Bilder«. Entstehung und Kritik
das Bildnis des Hans Herbst im Baseler Kunstmuseum angeführt, das zunächst Hans,
dann Ambrosius, gelegentlich aber auch Herbst selbst zugeschrieben worden ist (siehe
S. 422-424), ferner das »HH« monogrammierte Meyer-Kannengießer-Doppelbildnis
(siehe unten S. 107-116, 430f). Da Hans Holbein im Jahre 1516 aus zunftrechtlichen
Gründen noch nicht auf eigene Rechnung habe arbeiten können, habe er formell als
Geselle bei Herbst gearbeitet; das Monogramm sei also absichtlich doppeldeutig; vgl.
etwa Bätschmann/Griener 1997, S.7.
Maurer 1966, S. 451-454.
C. Müller 1998b, S. 169-180. Siehe auch S.103f.
Siehe S. 426-428 die den bibliographischen Angaben angehängten Zuschreibungsvor-
schläge.
Zürich, Schweizerisches Landesmuseum, Depositum der Zentralbibliothek Zürich; vgl.
Wüthrich 1966; ders. 1967, S. 235-238; ders. 1969/72, S.772f; ders. 1990 (mit der aus-
führlichen Beschreibung des »Holbein-Tisches«, seiner Provenienz und Ikonographie
sowie der Forschungsgeschichte). Siehe auch S. 101,468.
Allein Schnyder 1993, S. 251-262, deutete das Bildprogramm des Tisches als Erinne-
rungsmal für Baer; siehe S. 86f.
Von Sandrart 1679, S. 81. Der Züricher Tisch wird zuvor schon von Patin 1676, o. S.,
Kat. Nr. 43, in seiner Liste der Holbein-Werke aufgeführt.
F. S. Vögelin in AK Verzeichnis von Gemälden, Zeichnungen u. s. w. aus Privat-
besitz, welche vom 4. September an der Veranstaltung der Künstlergesell-
schaft in der Tonhalle ausgestellt sind, Zürich 1872, S. 8, 32-42; Friedrich Salo-
mon Vögelin, Der Holbein-Tisch auf der Stadtbibliothek in Zürich, Wien 1878, S. 3.
Wüthrich 1990, S. 20-23, Abb. 2 f. Angesichts des sowohl am Original als auch an
Detailphotographien nur schwer zu erkennenden Befundes sei nachfolgend Wüthrichs
Beschreibung und Deutung im Wortlaut wiedergegeben: »Siegel und Petschaft stimmen
überein, wobei allerdings die Schrift beim Petschaft ebenfalls positiv, also unrealistisch
gegeben ist. Beide Wappen bestehen aus demselben Hauszeichen und den Initialen
HH. Das Hauszeichen setzt sich aus einem Schaft mit Kopfkreuzsprosse, Sparrenfuss und
vorderer Mittelstrebe zusammen. Die Rundschrift auf dem Petschaft ist in rotbrauner
Erdfarbe auf grüngelblicher Bleiglätte, die Messing oder Gold andeutet, ausgeführt. Sie
ist in Bezug auf die einzelnen Buchstaben - wohl wegen ihrer Kleinheit - etwas un-
einheitlich und teilweise zerflossen ausgefallen, aber eindeutig und zweifelsfrei vollstän-
dig zu entziffern. Die Lesung ergibt >HANS HERPST XvC XV<. Das N von HANS ist sei-
tenverkehrt, das P von HERPST könnte allenfalls auch ein B mit sehr kleiner unterer
Rundung sein ... Auf dem Briefsiegel sind von den in weisser Farbe auf grauem Grund
aufgetragenen Buchstaben mit Sicherheit nur die ersten fünf zu lesen >HANS H<. Bei
HANS ist das N wiederum seitenverkehrt; an das H des zweiten Wortes schliesst sich ein
scheinbar gerundeter Buchstabe an, möglicherweise ein O, dann eine Buchstabenstelle,
über der nur ein zentraler weisser Punkt erhalten ist, dann Reste eines Buchstabens, und
zwar die linke obere Ecke davon (möglicherweise E, evtl. aber auch F, B [oder P], R). Es
folgen nochmals ein undeutbares Zeichen in der Länge eines Buchstabens und als
Abschluss des Wortes der breite senkrechte Stamm eines I oder T. In der Lücke danach
(etwa in der Breite eines schmäleren Buchstaben) befand sich offenbar nie eine Letter.
Nun folgt ein Raum für die bis auf das abschliessende V nicht mehr erkennbare Jahres-
zahl. Die Möglichkeit, dass hier ehemals das Wort Holbein zu sehen war, ist nicht gege-
ben. Das Wort bis zur abschliessenden Lücke vor der Jahreszahl erscheint für sieben
Buchstaben zu kurz, dagegen glaubt man die Position für sechs einzelne Buchstaben
deutlich wahrzunehmen. Der letzte Buchstabe ist schwerlich als N zu deuten. Der zweite
Buchstabe, der bei flüchtiger und unvoreingenommener Betrachtungsweise sehr wohl
für ein fragmentarisches O gehalten werden kann, zeigt bei genauem Betrachten einen
schmalen waagerechten Balken. Die untere >Rundung< gibt sich als ebenfalls waagerech-
ter Balken zu erkennen. Was als obere >Rundung< deutlich zu sein scheint, kann ebenso
als der Teil eines waagerechten Balkens verstanden werden. Der rechts abschließende Teil
dieses oberen Balkens fällt durch eine Fehlstelle, die den Kreidegrund zutage treten lässt,
aus. Der erkennbare Rest gehört am ehesten zu einem E, vielleicht etwas unzial gerundet
(allenfalls zu einem B). Ein oben gerundetes O scheidet auf alle Fälle aus.
Die Buchstaben auf dem Petschaft sind von ungleicher Länge, aber mehrheitlich raum-
greifend (sieht man vom S des HANS und PST von HERPST ab). Überträgt man die
mittlere Länge auf das Siegel, dann passt das Wort HERPST genau in den zur Verfügung
stehenden Raum. Sucht man die weitgehend verschwundenen Buchstaben PST, so findet
man ihre Reste, aus denen vor allem das S und das Schluss-T klar zu erschliessen sind.
Nur der dritte Buchstabe bietet die Möglichkeit zu einer beliebigen Deutung, ist er doch
bis auf einen zentralen punktförmigen Bestandteil verschwunden (R).«
Demgegenüber hielten an der traditionellen Holbein-Zuschreibung, z.T. mit Hinweis
auf Wüthrichs Herbst-Vorschlag, fest: Salvini/Grohn 1971, S. 85, Kat. Nr. 2; Cobernuss
1972, S.7; Hütt 1973, S. 474; Strong 1979, S. 12, Kat. Nr. 1; Salvini 1984, S. 87,89; Wilson
1996, S. 48 f.
So vertrat jüngst C. Müller 1991c, S. 39-44, ders. 1996, S. 51, nochmals nachdrücklich
die alleinige Autorschaft Herbsts am »Holbein-Tisch«. Gleichzeitig wies Müller die
Annahme einer Mitarbeit Herbsts an den Randzeichnungen zum »Lob der Torheit«,
siehe S. 104, Anm. 16, entschieden zurück.
23 Wüthrich 1969/72, S. 773.
26 Wüthrich 1990, S. 202.
27 Nur am Rande sei darauf hingewiesen, daß sich Herbsts Anteil am Tischblatt für Wüth-
rich offenbar aus primär quantitativen Erwägungen ergab: Demnach mußte der das
Kunstwerk signierende Künstler auch den überwiegenden Teil davon ausführen.
28 C. Müller 1996, S. 50-66, Kat. Nr. 10-91.
29 Vgl. Wüthrich 1990, S. 184-198. Michael 1986 und C. Müller 1996, S. 50-66,
Kat. Nr. 10-91, sahen allerdings neben Hans Holbein d. J. nur dessen Bruder Ambrosius
am Werke.
30 Koegler 1923, S. 452.
31 Wüthrich 1990, S. 203.
32 Schnyder 1993, S. 251-262.
33 Schnyder 1993, S. 253 f.
34 Diese Möglichkeit hatte bereits Hans Reinhardt, Hans Holbein der Ältere; in: Bus-
hart/Reinking/Reinhardt 1966, S. 81 (auch für das Meyer-Kannengießer-Doppelbildnis)
erwogen.
35 Schnyder 1993, S. 258.
36 Vgl. zu diesem Bemühen vor allem Wüthrich 1966; ders. 1967, S. 235-238; ders.
1969/72, S. 771-778; ders. 1990, S. 204.
3/ Wüthrich 1990, S. 41-74.
38 Zu Glaser vgl. jüngst AK Painting on light 2000/01, S. 290f.
39 Historisches Museum Basel, Inv. Nr. 1925.62 und 1925.179 (Baseler Standesscheibe mit
Engeln; Herkinbald-Legende), 1925.63 (Baseler Standesscheibe mit Basilisken),
1935.478 (Baseler Standesscheibe mit wilden Leuten); vgl. Gysin 1932/71, S.479-491,
761 f; Giesecke 1994, S.51-54, 252-261, Kat.Nr.75-78; AK Himmel, Hölle, Fege-
feuer 1994, S. 266, Kat. Nr.76 (Herkinbald-Legende).
40 Giesecke 1994,8. 53, Abb. 1.12. Büchels aquarellierte Federzeichnungen aller vier Haupt-
stücke befinden sich im Staatsarchiv, Basel-Stadt, Inv. Bild 8,451-454.
41 Das Oberstück der Standesscheibe mit den wilden Männern ist nicht ursprünglich zuge-
hörig, auch wenn es thematisch mit dem Hauptstück gut übereinstimmt. Es ist auf 1519
datiert; vgl. Giesecke 1994, S. 258.
42 Zeitgenössische Kopien von Rogier van der Weydens schon 1695 zerstörten Gemälden
befanden sich in Form von Tapisserien im Domschatz von Lausanne. Vermutlich wur-
den sie in den 1440er Jahren von Georges de Saluces, dem Bischof von Lausanne, in Auf-
trag gegeben; vgl. Anna Rapp Buri, Monica Stucky-Schürer, Burgundische Tapisse-
rien, München 2001, S. 41-70.
43 Die Herkinbald-Legende erscheint erstmals in Cäsarius von Heisterbachs zwischen 1219
und 1223 niedergeschriebenem »Dialogus miracolorum«; hierzu und zu dessen literari-
scher Nachfolge vgl. Cetto 1966, S. 134-141.
44 R. Daut - Red., Art. »Noe (Noah)«; in: LCI, Bd. 4, Sp. 619.
45 Gysin 1932/71, S. 479-491, 761 f; ebenso Cetto 1966, S. 148-150,192, Kat. Nr. H 1/6; AK
Basler Buchillustration 1984, S. XVIII; AK Himmel, Hölle, Fegefeuer 1994,
S. 266f, Kat. Nr.76 mit Farbabb.
4<1 Giesecke 1994, S. 254, wollte angesichts der Zahlungsbelege in Glaser auch den Entwer-
fer der Standesscheiben sehen. Doch in derselben Publikation (S. 53f) hatte sie selbst die
Auffassung vertreten, Glasers Scheiben lägen Entwürfe von anderer Hand zugrunde. In
dieser glaubte sie allerdings in schönster Tradition der Gleichsetzung von Baseler mit
Holbeinscher Kunst nur ein Mitglied der Familie Holbein erkennen zu können. Für die
Anwesenheit eines Holbein bereits 1514 in Basel gibt es aber bekanntlich keinerlei
Anhaltspunkte.
Die aus dem Amerbach-Kabinett stammende Rundzeichnung der Herkinbald-Szene
eines Künstlers aus dem Werkstatt-Umkreis Hans Holbeins d.A. hat jedenfalls keinen
direkten Bezug zu der entsprechenden Standesscheibe; vgl. Falk 1979, S. 93 f, Kat. Nr. 227.
47 Gysin 1932/71, S. 491-516,762; Giesecke 1994, S. 37-50,70-133, Kat. Nr. 1-15; AK Pain-
ting on light 2000/01, S. 290f, Kat. Nr. 137.
48 Staatliche Kunsthalle, Karlsruhe, Inv. Nr. 64; siehe auch S. 453f.
49 Für die Anbringung der Parkettstreben war die Malerei partiell bis aufs Holz abgehobelt
worden. Dieser Maßnahme fielen insbesondere die Köpfe der Henkersknechte restlos
zum Opfer. Das Parkett wurde 1957 wieder abgenommen und durch einzelne Holz-
klötzchen ersetzt, die auf die erhaltene Malerei Rücksicht nehmen.
50 Von Borries 1989b, S. 104.
51 Siehe S. 453f die den bibliographischen Angaben angehängten Zuschreibungsvorschläge.
52 Koegler 1923, S. 452.
53 Hans Rott, Quellen und Forschungen zur südwestdeutschen und schweizerischen
Kunstgeschichte im XV. und XVI. Jahrhundert, Bd. 3, Text, Stuttgart 1938, S. 142; Pfi-
ster-Burkhalter 1961, S. 176; ähnlich auch Lang 1961, S. 319-323.
54 Stein 1929, S. 22-24.
55 Benesch 1930/31, S. 39-43; ähnlich auch E. Treu in AK Die Malerfamilie Holbein in
Basel i960, S. 167; Rowlands 1985, S. 230.
»Holbein-Bilder«. Entstehung und Kritik