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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0421

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409

dm einseitigen Willen des Gonvernements, svndern den ge-
meinschastlichen des Gouvernements und des Volks ausdrncken
dars. Wenngleich der geheiligten Majestat des Königs das
Necht der Beschließung nber diese Gegenstände nnbedenktich
gebnhrt: so dars das Minikterinm doch niemals vergessen,
daß in dem Deschlusse des Königs anch der Wille des
Bolkes repräsentirt wird, daß also Privat-Bnndnisse zwischen
den Beherrschern der Völker, ohne Nncksicht aus die Stimme
des Volks, das Band zerreißen, welches dieses mit dem Herr-
scher verbindet; der sogenannte heklige Bund ist ein Erzeng-
niß jener Art, denn mit welchem Nechte dars ein Fnrst die
Hülse seines Volkes einem anderen Fürsten znsagen, wenn
er nicht einmal weiß, ob sein Volk an jenem Kriege anch
nnr den entserntesten Theil nimmt, ob es Lust hat, sein
Gnt und Dlnt sür ein sremdes Jnteresse, und vielleicht für
eine schlechte Sache zu vergießen? Noch weniger kann man
es billigen, wenn eine Regierung der anderen Schntz gegen
ihr eigenes Volk znsagt; das Verhältniß zwischen Herrscher
und Volk ist rein aus Pietät gegründet, und wo diese von
einem Theile verletzt nnd ausgehoben ist, da dars keine sremde
Hülse zntreten, ohne das Band auf immer zn zerreißen. —
Täe höchste Nechtlichkeit bei den Verhandlnngen mit anderen
Negierungen muß endlich die Handlnngsweise dieses Mini-
steriums bezeichnen, und nie darf es eine Operation ans Be-
trng nnd List begründen, wo die Erhaltung des Staats aus
der Treue des Volkes bernhet. Niemand darf in diesem De-
partement angeftellt werden, der nicht das Vaterland und
dessen Einrichtungen nnd Verhältnisse genan kennt.

3) Der Kriegs-Minister ist der Nepräsentant der durch
 
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