Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0464

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
452

oder nicht für Atle gesorgt werden kann, so ist das männ-
tiche Geschlecht vor dem sräulichen, und bei jedem sind Die-
jenigen, welche zwei Ahnen haben, vor Denen, welche sie nicht
haben, zu berncksichtigen.

8) Unterstützungs-Amt.

26. So wie bei der Bildung der Jugend, so darf auch
zur Unterstützung anderer Mitglieder des Adelstandes die
Kette niemats durch Almosen, sondern nur durch Anssnchnng
solcher Mittel wirken, womit der Adlige durch eigene Kraft
sich empor heben kann. Ltuch hierbei umfaßt die Fürsorge
des Vereines alle Adligen in und anßer der Kette, und wenn
die vorhandenen oder zu verschaffen möglichen Mittel nicht
für Alle, die derselben bedürfen, zureichend sind, so haben
zunächst die Mitglieder der Kette und sodann Diejenigen,
welche zwei Ahnen haben, vor Denjenigen den Vorzug, wel-
chen sie fehlen.

27. Die Kette soll weder ganz noch in ihren einzelnen
Wirknngszweigen eine Wohlthätigkeits-Anstalt werden, inso-
fern man nnter Wohlthätigkeit, wie gewöhnlich, das Spenden
von Almosen versteht. Diese erschlaffen die eigene Thatkraft
Derer, denen eine Aussicht darauf eröffnet wird, und liegen
daher nicht bloß außer dem Zwecke der Adels-Kette, sondern
sind anch dem Zwecke derselben entgegen. Dahin gehören
aber nicht Anstalten wie die Wittwen-Kassen, Lebens-Ver-
sichernngen, Sterbe-Kassen und dergleichen, wo durch Lei-
stung von Beiträgen das Necht anf Zahlungen erworben
wird. Solche Anstalten sind dem Zwecke der Kette gemäß
und gehören zu ihrcm Unterstützungs-Amte, wenn sie
 
Annotationen