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s K
Mit votlendetem 12. Iahre sotlen die Knaben in die
Anstalt anfgenonunen werden. Demnach wird mit Hinsicht
ans Z 3 das votlendete 19. Iahr als die Bildungszeit be-
schließend angesehen werden dürsen. Ausgezeichnete Fähig-
keiten werden atlerdings einen srnhern Eintritt zulässig machen,
besonders dann, wenn mit geistiger Regsamkeit eine ent-
sprechende Körperkrast verbunden ist.
s 5.
Zur Ausnahme in die letzte Bildungsstuse wird — außer
eincr mindestens ziemlich günstigen Besähigung — verlangt,
daß der Aufzunehmende:
1) ohne wesentliche Verstöße gegen Rechtschreibung und
Grammatik über irgend eine Begebenheitz die er erlebst
über irgend einen Gegenstand der Natnr nnd Kunst,
den er genau wahrgenommen, sich mündlich und schrist-
lich in deutscher Sprache verständig auszusprechen
vermöge;
2) einen dentschen leichteren Aussatz dem Jnhalte nach
anfzusassen nnd mit ziemlich richtiger Betonung vorzn-
lesen verstehe;
3) die Rechnungen des gemeinen Lebens in ganzen Zahlen
richtig auszusühren und die Gründe des Versahrens
anzugeben im Stande sei;
4) mit der Formlehre und mit den leichteren Sätzen der
Planimetrie vertraut sei;
5) mit den unentbehrlichsten geographischen Vorbegrisfen
nnd mit dem Vaterlande in geographischer Hinsicht be-
kannt sei;
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Mit votlendetem 12. Iahre sotlen die Knaben in die
Anstalt anfgenonunen werden. Demnach wird mit Hinsicht
ans Z 3 das votlendete 19. Iahr als die Bildungszeit be-
schließend angesehen werden dürsen. Ausgezeichnete Fähig-
keiten werden atlerdings einen srnhern Eintritt zulässig machen,
besonders dann, wenn mit geistiger Regsamkeit eine ent-
sprechende Körperkrast verbunden ist.
s 5.
Zur Ausnahme in die letzte Bildungsstuse wird — außer
eincr mindestens ziemlich günstigen Besähigung — verlangt,
daß der Aufzunehmende:
1) ohne wesentliche Verstöße gegen Rechtschreibung und
Grammatik über irgend eine Begebenheitz die er erlebst
über irgend einen Gegenstand der Natnr nnd Kunst,
den er genau wahrgenommen, sich mündlich und schrist-
lich in deutscher Sprache verständig auszusprechen
vermöge;
2) einen dentschen leichteren Aussatz dem Jnhalte nach
anfzusassen nnd mit ziemlich richtiger Betonung vorzn-
lesen verstehe;
3) die Rechnungen des gemeinen Lebens in ganzen Zahlen
richtig auszusühren und die Gründe des Versahrens
anzugeben im Stande sei;
4) mit der Formlehre und mit den leichteren Sätzen der
Planimetrie vertraut sei;
5) mit den unentbehrlichsten geographischen Vorbegrisfen
nnd mit dem Vaterlande in geographischer Hinsicht be-
kannt sei;