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oder mit Stark ') in die aufwärts vorn Stadion befindlichen,
jetzt als Schweineställe der Gärtner fungirenden Grotten ver-
legt werden darf"-).
Der Uebergang nach Agrai — zweifellos der nämliche,
von dem Piaton a. a. 0. spricht — wird nun freilich bei Pau-
sanias, soviel ich sehe, allgemein von der in ihren Resten
noch erhaltenen Stadionbrüeke verstanden: aus mancherlei
Gründen scheint mir das aber sehr bedenklich. Dass zu Platohs
Zeit das Terrain des Stadion schon als Rennbahn bei den
Panathenäen benutzt sei, dürfte schwerlich zu beweisen ge-
lingen. Der Bericht des Ps. Plutarch, Leben d. 10 lieäner
S. 841'', dass das Grundstück, bisher im Privatbesitz eines
gewissen Deinias, von diesem auf Veranlassung des Lykur-
gos dem Staat abgelassen sei und dass Lykurgos die umge-
bende Krepis für das Stadion aufgemauert und das Thal
geebnet habe (jr\v xaP«°pav öuaXijv TTOii]cac), lässt die Deu-
tung doch nimmer zu, dass nur kein Bau bisher hier bestan-
den, aber trotzdem das Thal schon vordem als Stadion gedient
habe (wie z. B. Leake S. 142 Anm. 2 will): ein Stadion zur
Feier des höchsten athenischen Festes ungeebnet und auf dem
Staate nicht gehörigem Boden! Noch Aveniger vermag ich
zuzugeben, dass die Worte ix\v öuaXriv Tron^cac von
dem Bahnen des Zugangs zu der Thalmulde verstanden werden
können 3), so dass vom rechten Ufer über das Flussbett ein
läge eine sichere Entscheidung nicht zu geben wage. Denn eine Identi-
fikation ist trotz alledem nicht nöthig. Auch Guillet, Athhncs ancienne
erwähnt S. 266 und giebt in seinem Plane (bei Laborde I S. 228) ein
rundes mit einer Kuppel überwölbtes Gebäude, das er für den Tempel
des Zeus Panhellenios und der Here erklärt; vgl. auch meine Anm. zu
dem Wiener Anonymus g 7 im Anhang.
1) In Augsburger allg. Zeit. 1S72 S. 5397.
2) Wir wissen ja nicht einmal, da Pausanias bloss von einem
Altar spricht, ob hier Grotten, Tempel, Tcmenos oder was sonst die
Kultstätte bildete. Der Musentempel, auf welchen die Inschr. liangabe,
ant. hell. II N. 2253 = Ephem. arch. N. 1201 Z. 17 1= 0. i. AU. I N.
273 Z. 18] schliessen lässt (vgl. auch arch. Ephem. 1862 N. 115 Z. 5),
ist offenbar von diesem Heiligthum verschieden. Zweifelhaft bleibt
auch, wohin der öpoc MoucCuv Kf|irou (Ephem. arch. N. 3660 = dui-fP-
dveKo. I N. 36) gehört; vgl. auch Viseher im N. Schweizer Mus. III S.
53 und Keil im Philol. XXIII S. 229.
3) Wie Curtius, erl Text, S. 39 will.
oder mit Stark ') in die aufwärts vorn Stadion befindlichen,
jetzt als Schweineställe der Gärtner fungirenden Grotten ver-
legt werden darf"-).
Der Uebergang nach Agrai — zweifellos der nämliche,
von dem Piaton a. a. 0. spricht — wird nun freilich bei Pau-
sanias, soviel ich sehe, allgemein von der in ihren Resten
noch erhaltenen Stadionbrüeke verstanden: aus mancherlei
Gründen scheint mir das aber sehr bedenklich. Dass zu Platohs
Zeit das Terrain des Stadion schon als Rennbahn bei den
Panathenäen benutzt sei, dürfte schwerlich zu beweisen ge-
lingen. Der Bericht des Ps. Plutarch, Leben d. 10 lieäner
S. 841'', dass das Grundstück, bisher im Privatbesitz eines
gewissen Deinias, von diesem auf Veranlassung des Lykur-
gos dem Staat abgelassen sei und dass Lykurgos die umge-
bende Krepis für das Stadion aufgemauert und das Thal
geebnet habe (jr\v xaP«°pav öuaXijv TTOii]cac), lässt die Deu-
tung doch nimmer zu, dass nur kein Bau bisher hier bestan-
den, aber trotzdem das Thal schon vordem als Stadion gedient
habe (wie z. B. Leake S. 142 Anm. 2 will): ein Stadion zur
Feier des höchsten athenischen Festes ungeebnet und auf dem
Staate nicht gehörigem Boden! Noch Aveniger vermag ich
zuzugeben, dass die Worte ix\v öuaXriv Tron^cac von
dem Bahnen des Zugangs zu der Thalmulde verstanden werden
können 3), so dass vom rechten Ufer über das Flussbett ein
läge eine sichere Entscheidung nicht zu geben wage. Denn eine Identi-
fikation ist trotz alledem nicht nöthig. Auch Guillet, Athhncs ancienne
erwähnt S. 266 und giebt in seinem Plane (bei Laborde I S. 228) ein
rundes mit einer Kuppel überwölbtes Gebäude, das er für den Tempel
des Zeus Panhellenios und der Here erklärt; vgl. auch meine Anm. zu
dem Wiener Anonymus g 7 im Anhang.
1) In Augsburger allg. Zeit. 1S72 S. 5397.
2) Wir wissen ja nicht einmal, da Pausanias bloss von einem
Altar spricht, ob hier Grotten, Tempel, Tcmenos oder was sonst die
Kultstätte bildete. Der Musentempel, auf welchen die Inschr. liangabe,
ant. hell. II N. 2253 = Ephem. arch. N. 1201 Z. 17 1= 0. i. AU. I N.
273 Z. 18] schliessen lässt (vgl. auch arch. Ephem. 1862 N. 115 Z. 5),
ist offenbar von diesem Heiligthum verschieden. Zweifelhaft bleibt
auch, wohin der öpoc MoucCuv Kf|irou (Ephem. arch. N. 3660 = dui-fP-
dveKo. I N. 36) gehört; vgl. auch Viseher im N. Schweizer Mus. III S.
53 und Keil im Philol. XXIII S. 229.
3) Wie Curtius, erl Text, S. 39 will.