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Das süddeutsche Bürger- Das Konstanzer
haus. Häuserbuch.
III. Hauptteil. Erster Teil.
A. Die Gestaltung des städ- Das städtische Bau-
tischen Bauwesens in öffentlich- wesen.
rechtlicher Beziehung. I. Die gesetzliche Be-
Das süddeutsche Bürgerhaus. Eine Dar- gelung des städtischen
Stellung seiner Entwicklung in geschichtlicher, Bauwesens
architektonischer und kultureller Hinsicht an der A-in öffenthch-recht-
Hand von Quellenforschungen und maßstäblichen
Aufnahmen von Dr.-Ine. H. Göbel. Ein Alias
licher Beziehung.
a. Verkehr: a. Verkehr:
1. Erkeranlagen und sonstige Überbaue.Straßen-
(111 L-oho) mit 30 1 afein nebst 411 Seiten lext (m f, • „
v ' , Uberbauten. lauben, Keller-
Quart)mit311 Abbildungen. 1908. Gerhard Küht- 2 Kellerhälse. hülse, Sicherheit
mann in Dresden. 48 Mk. 3 Baugerüste und sonstige auf der Straße,
Viel Licht, viel Schatten! Es ist schwer, den Straßenverkehr hin- Straßenbeleuch-
diesem Werke gerecht zu werden. Ich will gründ- demde Vorrichtungen. tung, Straßenbau,
lieh vorgehen und mit der Titelseite beginnen. 4. Zustand der städtischen Abbruch alter Bau-
Der Titel «Das süddeutsche Bürgerhaus» besteht Straßen im 16. bis 19. Jahr- werke, Sicherheit
zu Unrecht. Die einschränkenden Bemerkungen hundert: imHause,Straßen-
des Geleitwortes entschuldigen nicht. Wenn der «• Beleuchtung. reinigung.
Verfasser die Überschrift gewählt hätte: «Das P- Straßenreinigung.
Bürgerhaus des IG. bis 18. Jahrhunderts an der 1' _,, ,
o. Straßennamen,
e. Anlage der Straßen-
zuge.
Bergstraße», so würde er den wesentlichen Inhalt
des Gebotenen richtig gekennzeichnet haben, ohne
sich des Rechtes gelegentlicher Überschreitung 5 Abbruch alter Bauten,
der durch den Titel gezogenen Grenzen zu be- b. Feuersicherheit: c. Feuersicherheit:
geben. Um beim Geleitwort zu bleiben: von der 1. Ursachen der Feuers- Feuersbrünste,
«überraschenden Entdeckung», daß bei der gefahr. Vorkehrungen ge-
Untersuchung der einzelnen Grundrisse eine An- 2. Vorschriften zur Ein- gen Feuersgefahr,
zahl gewisser Typen ohne wesentliche Verände- schränkung der Feuers- Feuerschau,
rung immer wiederkehrten, darf im Jahre 1908 &efahr- Brandmauern,
• , . , ! -iir 3. Schutzmittel der Bürger- Maßnahmen bei
nicht gesprochen werden, wenn ein anderer1 diese , „ , , , ,
, . . . „.. . „ schafl gegen ausbrechen- ausgebrochenem
unterdessen zum bememeut der YVissenscha t ee- , „ 01
. 0 b des Feuer. Brande.
wordene Entdeckung vier Jahre vorher veröffent- 4 Verhaltungsmaßregeln für
licht hat. Ich komme zum Inhaltsverzeichnis. ,j;e Bürgerschaft im Falle
Nach der Versicherung des Geleitwortes, daß dem e;nes ;m Hause aus-
Verfasser bei seinen Arbeiten ein Anhalt oder brechenden Brandes,
irgendeine bemerkenswerte Grundlage in Werken 5. Pflichten der Bürgerschaft
neuerer Architekturschriftsteller nicht gegeben war, bei einer in der Stadt
sondern daß er «in einem gewissermaläen Neu- ausbrechenden Feuers-
land zu nennenden Gebiet sich ergehe» (Neuland brunst.
für ihn!), mußte mir hier die starke Anlehnung c- Vorkehrungengegen Dieb-
,. •,• • lr TT.. , , stahl während einerB rand-
an die Disposition meines Konstanzer Hauserbuches , „
. TT , , . „ Katastrophe, Bestrafung
trotz mancher Umstellungen ganz besonders auf- rT , , „
0 D von Ungehorsam und Be-
fallen. Die Gegenüberstellung eines Teiles der lohnungen für besonders
beiden Inhaltsverzeichnisse enthebt mich eines pflichteifrige Personen
weiteren Kommentars. 7. Bettung aus Feuersgefahr,
- staatliche Hilfe für Ab-
1 0. Stiehl auf dem Denknialpflegetag zu Mainz gebrannte.
1904, seine Denkschrift Berlin 1905. 8. Löschapparate.
Das süddeutsche Bürger- Das Konstanzer
haus. Häuserbuch.
III. Hauptteil. Erster Teil.
A. Die Gestaltung des städ- Das städtische Bau-
tischen Bauwesens in öffentlich- wesen.
rechtlicher Beziehung. I. Die gesetzliche Be-
Das süddeutsche Bürgerhaus. Eine Dar- gelung des städtischen
Stellung seiner Entwicklung in geschichtlicher, Bauwesens
architektonischer und kultureller Hinsicht an der A-in öffenthch-recht-
Hand von Quellenforschungen und maßstäblichen
Aufnahmen von Dr.-Ine. H. Göbel. Ein Alias
licher Beziehung.
a. Verkehr: a. Verkehr:
1. Erkeranlagen und sonstige Überbaue.Straßen-
(111 L-oho) mit 30 1 afein nebst 411 Seiten lext (m f, • „
v ' , Uberbauten. lauben, Keller-
Quart)mit311 Abbildungen. 1908. Gerhard Küht- 2 Kellerhälse. hülse, Sicherheit
mann in Dresden. 48 Mk. 3 Baugerüste und sonstige auf der Straße,
Viel Licht, viel Schatten! Es ist schwer, den Straßenverkehr hin- Straßenbeleuch-
diesem Werke gerecht zu werden. Ich will gründ- demde Vorrichtungen. tung, Straßenbau,
lieh vorgehen und mit der Titelseite beginnen. 4. Zustand der städtischen Abbruch alter Bau-
Der Titel «Das süddeutsche Bürgerhaus» besteht Straßen im 16. bis 19. Jahr- werke, Sicherheit
zu Unrecht. Die einschränkenden Bemerkungen hundert: imHause,Straßen-
des Geleitwortes entschuldigen nicht. Wenn der «• Beleuchtung. reinigung.
Verfasser die Überschrift gewählt hätte: «Das P- Straßenreinigung.
Bürgerhaus des IG. bis 18. Jahrhunderts an der 1' _,, ,
o. Straßennamen,
e. Anlage der Straßen-
zuge.
Bergstraße», so würde er den wesentlichen Inhalt
des Gebotenen richtig gekennzeichnet haben, ohne
sich des Rechtes gelegentlicher Überschreitung 5 Abbruch alter Bauten,
der durch den Titel gezogenen Grenzen zu be- b. Feuersicherheit: c. Feuersicherheit:
geben. Um beim Geleitwort zu bleiben: von der 1. Ursachen der Feuers- Feuersbrünste,
«überraschenden Entdeckung», daß bei der gefahr. Vorkehrungen ge-
Untersuchung der einzelnen Grundrisse eine An- 2. Vorschriften zur Ein- gen Feuersgefahr,
zahl gewisser Typen ohne wesentliche Verände- schränkung der Feuers- Feuerschau,
rung immer wiederkehrten, darf im Jahre 1908 &efahr- Brandmauern,
• , . , ! -iir 3. Schutzmittel der Bürger- Maßnahmen bei
nicht gesprochen werden, wenn ein anderer1 diese , „ , , , ,
, . . . „.. . „ schafl gegen ausbrechen- ausgebrochenem
unterdessen zum bememeut der YVissenscha t ee- , „ 01
. 0 b des Feuer. Brande.
wordene Entdeckung vier Jahre vorher veröffent- 4 Verhaltungsmaßregeln für
licht hat. Ich komme zum Inhaltsverzeichnis. ,j;e Bürgerschaft im Falle
Nach der Versicherung des Geleitwortes, daß dem e;nes ;m Hause aus-
Verfasser bei seinen Arbeiten ein Anhalt oder brechenden Brandes,
irgendeine bemerkenswerte Grundlage in Werken 5. Pflichten der Bürgerschaft
neuerer Architekturschriftsteller nicht gegeben war, bei einer in der Stadt
sondern daß er «in einem gewissermaläen Neu- ausbrechenden Feuers-
land zu nennenden Gebiet sich ergehe» (Neuland brunst.
für ihn!), mußte mir hier die starke Anlehnung c- Vorkehrungengegen Dieb-
,. •,• • lr TT.. , , stahl während einerB rand-
an die Disposition meines Konstanzer Hauserbuches , „
. TT , , . „ Katastrophe, Bestrafung
trotz mancher Umstellungen ganz besonders auf- rT , , „
0 D von Ungehorsam und Be-
fallen. Die Gegenüberstellung eines Teiles der lohnungen für besonders
beiden Inhaltsverzeichnisse enthebt mich eines pflichteifrige Personen
weiteren Kommentars. 7. Bettung aus Feuersgefahr,
- staatliche Hilfe für Ab-
1 0. Stiehl auf dem Denknialpflegetag zu Mainz gebrannte.
1904, seine Denkschrift Berlin 1905. 8. Löschapparate.