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Baader, Joseph
Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs (Band 2) — Nördlingen, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.21968#0027

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23

Goldschmiede im Jahre 1530 das Stein- und Siegelschneiden
wehren wollten. Der Rath erlaubte es ihm aber; doch soll
er die Platten zn den Siegeln, die er in Gold oder Silber
schneide, von den Goldschmieden machen lassen.

Die Goldschmiede und Steinschneider, die goldene oder
silberne Siegel grnben, mußten Pflicht thun, daß sieNieman-
den solche Siegcl machten, sie wüßten dann zuvor, wem das
Siegel zustehe; fänden sie Gefährde dabei, so sollen sie das
Siegel nicht graben, sondern dem Bürgermeister Anzeige da-
von machen. Dasselbe mußten die Gürtler und Andere, die
Messing-Siegel machten, geloben. Fremde Siegelgraber durf-
ten ohne Wissen und Erlaubniß des Raths in der Stadt
weder Siegel noch Stempel graben.

7. Goldschmiede.»)

Eines der bedcutendsten Handwcrke Nürnbergs waren
die Goldschmiede. Dasselbe zählte eine große Anzahl Meisier,
oft 50 und noch mehr; ihre Erzeugnisse gingen durch ganz
Deutschland und einen großen Theil EuropaS und verschafften
ihnen großen Wohlstand. Sie machten aber nicht blos Ge-
schmeide und kostbare Gefäße; wodurch sie sich besonders
auszeichneten, das war die Kunst, Bildwerke zu formen und
in Metall zu gießen, künstliche getriebene Arbeiten zu ver-
fertigen, Medaillen zu machen, Stempel und Siegel zu gra-
ben und Münzen zu prägen. Schon in alten Ordnungen
kommen hierauf bezügliche Vorschriften vor, und wie sie es
halten sollen, mit den Bildern und dem Geschmelz, die sie an

*) S. den vorhergehendcn Abschnitt „Eisen- und Siegelgraber".
 
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