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Baader, Joseph
Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs (Band 2) — Nördlingen, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.21968#0030

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9. Zu einer Formschneider-, Briefmaler- nnd
Bnchdrucker-Ordnung.

Jtem fürder soll sich kein Formschneider, Briefmaler
und Buchdrucker ohne Erlaubniß in der Stadt Nürnberg
niederlassen, oder eine Werkstatt aufrichten und für sich selbst
etwas drucken, bei einer Straf von 10 fl. Dann nachdem
dieser zeit zehen Buchdrncker, fünf Formschneider und sieben-
zehen Briefmaler allhie seien, ist ein erber Nath gcinzlich ent-
schlossen, keinen mehr aufzunehmen, sondern die bestehenden
gemach abgehen, und sürder nicht mehr angerichteter Werkstatt
in Gang und Würden bleiben zu lassen dan sünf Buchdrucker,
fünf Formschneider und sechs Briefmaler; alles aus guten
erheblichen beweglichen Ursachen. ^otum 28. Juli 1571.

10. St. Sebalds-Kirche.

Der Thurm der Kirche, namentlich der Theil ob der
Sturmglocke, und die Uhrglocke desselben wurden im Jahre
1383 auf Kosten des Raths reparirt. Als die Uhrglocke
1396 zerbrach, ließ der Rath durch Meister Heinrich Grün-
walt eine neue gießen. Die große Büchse des Raths war
damals auch zerbrochen, und wurde durch denselben Meister
ebenfalls neu gegossen. Die Kosten sür die Glocke und die
Büchse und der Lohn Grünwalts beliefen sich auf 723 fl.
und 10 Schil. hl. Er erhielt als Lohn für die Glocke 2 fl.
uud sür die Büchse 3 fl. vom Zentner.

Der Probst Melchior Pfinzing bei St. Sebald erhielt
im Jahre 1514 vom Rath die Erlaubniß, die Zwerchmauer
zwischen der St. Morizkapelle und der Pfarrkirche abzubrechen.
 
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