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Baader, Joseph
Beiträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs (Band 2) — Nördlingen, 1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.21968#0038

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Stadt Leichenacker bestimmt und im Jahre 1519 von Herrn
Endres, Suffragan des Bischofs zu Bamberg, geweiht. Es
war abcr noch nicht Jedermann vcrgönnt, sich einen eigenen
Stein auf diesem Gottesacker legen zu lasfen. Das sollte
nur mit besonderer Bewilligung des Rathes geschehen. Eine
solchc Erlaubniß erhielt im Jahre 1520 Sigmund Fürer.
Diese Vergiinstigung wurde aber bald darauf auf alle Erbcrn,
und sodann auch auf die übrige Bürgerschaft ausgedehnt, so
daß sich Jedermann auf beiden Gottsäckern, zu St. Johannes
und zu St. Rochus, einen Grabstein legen durfte. Jm Jahre
1522 wurde das Maß der Lcichensteine festgesetzt, das Nie-
mand überschreiten durfte.

Der Kirchhof zu St. Rochus wurde im Jahre
1518 angelegt und im Jahre1519 vom genannten Suffragan
des Bifchofs zu Bamberg eingeweiht. *) Zm Jahre 1518
erhielt Peter Jmhof die Erlaubniß, auf diesem Gottesacker
eine Kapelle zu Ehren St. Rochus zu bauen und eine Mo-
vendelmesse darin zu stiften. Meister Hanns Beheim machte
den Plan dazu und führte den Bau in den Jahren 1519
und 1520 aus.

16. Uhren.

Die Uhrglocken auf den Thürmen zu St. Sebald und
St. Lorenz werden im XIV. Jahrhundert öfters erwähnt.

Die Ersindung der Stock- und Sackuhren oder der so-
genannten Nürnberger Stundeneier datirt jedenfalls weiter

*) Er weihtc zu gleichcr Zeit auch dcn Kirchhof zu St. Lienhart
außerhalb der Stadt und das dortige Pfarr- und Meßnerhaus,
die damals umgebaut wurden.
 
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