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Jn der Künstlerfamilie Glockendon erscheint auch eine
Malerin, Namens Kunignnd Glockendonin; sie beschäftigte
mehrere Mälergesellcn; einige davon, die ihr schuldig waren,
gingen nach Ulm, ohne sie vorher zu bezahlen. Sie klagte
dies im Jahre 1518 dem Rath, und dicser schrieb an Ulm,
man möge jcne Gesellen anhalten, die Malerin zu bezahlen.
23. Der Briefmaler Hanns Guldenmund.
Auch dieser trieb Handel mit den von ihm verfertigten
Bildern. Jm Jahre 1513 wurde ihm eine große Anzahl
derselben zwischen Böhmischbrot und Kuttenberg genommen
und beschädigt. Jm Jahre 1521 druckte er „ein schändlich
gemel vnd fvrm, do Henrich Pölerla mit einer hinter sich
ragenden Feder gleich den Schweizern auf einer kuh sitzt".
Das Bild erschien mit seiner Namensunterschrift. Er wurde
auf einen versperrten Thurm gesetzt, und mußte geloben, die
unverkauften Vilder zu eines Raths Handen und auf das
Rathhaus zu bringen, damit man sie abthue. Dem Maler
und Formschneider, die das Bild gerissen und geschnitten,
wurde „eine sträfliche red" gesagt. Zu dem Büchlein des
Predigers Osiandcr über den Fall des PapstthumS machte
Guldenmund die Bilder und Hanns Sachs die Reime. Der
Rath verbot im I. 1527 dem Osiander den Druck und die
Verbreitung solcher Büchlein und Bilder. Guldenmund mußte
den vorhandenen Vorrath der Büchlein und die Form zn dcn
Bildern auf das Rathhaus abgeben und geloben „solchen Drucks
künftig müßig zu steen". Hanns Sachs erhielt die Weisnng, des
Schuhmachens und seines Handwerks zu warten. Er soll sich
enthalten, künftig Büchlein oder Reime ausgehen zn lassen. Das
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Jn der Künstlerfamilie Glockendon erscheint auch eine
Malerin, Namens Kunignnd Glockendonin; sie beschäftigte
mehrere Mälergesellcn; einige davon, die ihr schuldig waren,
gingen nach Ulm, ohne sie vorher zu bezahlen. Sie klagte
dies im Jahre 1518 dem Rath, und dicser schrieb an Ulm,
man möge jcne Gesellen anhalten, die Malerin zu bezahlen.
23. Der Briefmaler Hanns Guldenmund.
Auch dieser trieb Handel mit den von ihm verfertigten
Bildern. Jm Jahre 1513 wurde ihm eine große Anzahl
derselben zwischen Böhmischbrot und Kuttenberg genommen
und beschädigt. Jm Jahre 1521 druckte er „ein schändlich
gemel vnd fvrm, do Henrich Pölerla mit einer hinter sich
ragenden Feder gleich den Schweizern auf einer kuh sitzt".
Das Bild erschien mit seiner Namensunterschrift. Er wurde
auf einen versperrten Thurm gesetzt, und mußte geloben, die
unverkauften Vilder zu eines Raths Handen und auf das
Rathhaus zu bringen, damit man sie abthue. Dem Maler
und Formschneider, die das Bild gerissen und geschnitten,
wurde „eine sträfliche red" gesagt. Zu dem Büchlein des
Predigers Osiandcr über den Fall des PapstthumS machte
Guldenmund die Bilder und Hanns Sachs die Reime. Der
Rath verbot im I. 1527 dem Osiander den Druck und die
Verbreitung solcher Büchlein und Bilder. Guldenmund mußte
den vorhandenen Vorrath der Büchlein und die Form zn dcn
Bildern auf das Rathhaus abgeben und geloben „solchen Drucks
künftig müßig zu steen". Hanns Sachs erhielt die Weisnng, des
Schuhmachens und seines Handwerks zu warten. Er soll sich
enthalten, künftig Büchlein oder Reime ausgehen zn lassen. Das
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