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Jm Jahre 1535 fcmd mcm bei Guldenmund „etliche
schändliche vnd lesterliche büchlein mit vnzüchtigen gemelen von
vnordentlicher lieb". Das wurde dem Rath hinterbrachst
Guldenmund aber antwortete, er habe die Büchlein vom Form-
schneider Hanns Schwarzenperger zu Augsburg erhalten. Er
habe sie nach Frankfurt und Leipzig mitgenommcir und in
letzterer Stadt alle verkauft. Auch gab er an, daß die Form
noch im Besitze Schwarzenpergers oder seines Vetters sei.
Guldenmund wurde gestraft. Der Rath bat die Stadt Augs-
burg, ihm eines der Büchlein mitzutheilen „nit darumb, das
wir des zusehen begirig" sondern um mit weiterer Strafe
gegen Guldenmund einschreiten zu können.
24. Georg Penz und die Gebrüder Sebald und
Barthel Behaim, oder „die gottloseu Maler".
Diese drei Maler wurden im I. 1524 wegen Verbrei-
tung deistischcr Ansichten vor Gericht gestellt. Sie erklärten,
daß sie weder von Christus, noch von den Sakramenten der
Taufe und des Altars etwas halten, daß sie der Schrift
nicht glauben können, und auch keine Obrigkeit anerkennen
„denn allein Gott" *). Sie wurden in's Gefängniß geworfen
und sodann aus der Stadt verbannt, weil sie sich so ganz
gottlos und heiduisch erzeigt hätten**).
Jm Frühjahre 1525 batPenz denRath, ihmdieStrafe
der Vcrbannung zu mildern. Weil er Reue zu erkennen gab,
») S. Beilage III.
**) S. Jörg, DeMschland in der Revolutionsperiode von 1522
bis 1526. S. 137.
Jm Jahre 1535 fcmd mcm bei Guldenmund „etliche
schändliche vnd lesterliche büchlein mit vnzüchtigen gemelen von
vnordentlicher lieb". Das wurde dem Rath hinterbrachst
Guldenmund aber antwortete, er habe die Büchlein vom Form-
schneider Hanns Schwarzenperger zu Augsburg erhalten. Er
habe sie nach Frankfurt und Leipzig mitgenommcir und in
letzterer Stadt alle verkauft. Auch gab er an, daß die Form
noch im Besitze Schwarzenpergers oder seines Vetters sei.
Guldenmund wurde gestraft. Der Rath bat die Stadt Augs-
burg, ihm eines der Büchlein mitzutheilen „nit darumb, das
wir des zusehen begirig" sondern um mit weiterer Strafe
gegen Guldenmund einschreiten zu können.
24. Georg Penz und die Gebrüder Sebald und
Barthel Behaim, oder „die gottloseu Maler".
Diese drei Maler wurden im I. 1524 wegen Verbrei-
tung deistischcr Ansichten vor Gericht gestellt. Sie erklärten,
daß sie weder von Christus, noch von den Sakramenten der
Taufe und des Altars etwas halten, daß sie der Schrift
nicht glauben können, und auch keine Obrigkeit anerkennen
„denn allein Gott" *). Sie wurden in's Gefängniß geworfen
und sodann aus der Stadt verbannt, weil sie sich so ganz
gottlos und heiduisch erzeigt hätten**).
Jm Frühjahre 1525 batPenz denRath, ihmdieStrafe
der Vcrbannung zu mildern. Weil er Reue zu erkennen gab,
») S. Beilage III.
**) S. Jörg, DeMschland in der Revolutionsperiode von 1522
bis 1526. S. 137.