44
gerichtssaale des Rathhauses „zu ciuer zier vnb schöuheit"
aufzustellen. Daö dazu nöthige Geld wurde mit dem Bci-
satze bewilligt, man müsse dem Pfalzgrafen zuvorkommeu; denu
man könute ihm soust das Gitter nicht verweigern, und müßte
ihm dann dasselbe umsonst gegeben werden.
Vischers gleichuamiger Sohn, Peter Vischer der Jün-
gere, Rothschmied und Künstler wie sein Vater, wurde im
Jahre 1527 auch bei dem Haudwerk der Fingerhuter als
Meister aufgenommen. Dieses Handwerk und jenes der
Rothschmiede waren damals noch vereinigt; später wurden sie
getrennt.
19. Veit Stoß.*)
Die Vermnthung, Veit Stoß sei ein geborner Nürn-
berger, wurde schon bei früherer Gelegenheit ausgesprochen. *)
Weitere Nachforschungen haben ergeben, daß dem wirklich so
sei, und Stoß nicht aus Polen, sondern aus Nürnberg stamme.
Den Beweis liefern die städtischen Bürgerverzeichnisse des
XV. Jahrhunderts, die vollständig vorhanden sind. Sie sind
amtlich angefertigt und enthalten die Namen aller neuauf-
genommenen Bürger, die nicht schon durch ihre Geburt das
Bürgerrecht erworben hatten. Unter diesen nun kommt Veit
Stoß nicht vor. Die Bürgerverzeichnisse enthalten aber auch
in bestimmten Zwischenräumen die Namen solcher Bürger,
die ihr Bürgerrecht aufgegeben haben und ausgewandert sind.
Unter diesen erscheint auch Veit Stoß, der im Jahre 1477
) S. Baader, Belträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs, S. 14,
und Anzeige für Kunde der deutschen Vorzeit, 1860 Nr. 11.
gerichtssaale des Rathhauses „zu ciuer zier vnb schöuheit"
aufzustellen. Daö dazu nöthige Geld wurde mit dem Bci-
satze bewilligt, man müsse dem Pfalzgrafen zuvorkommeu; denu
man könute ihm soust das Gitter nicht verweigern, und müßte
ihm dann dasselbe umsonst gegeben werden.
Vischers gleichuamiger Sohn, Peter Vischer der Jün-
gere, Rothschmied und Künstler wie sein Vater, wurde im
Jahre 1527 auch bei dem Haudwerk der Fingerhuter als
Meister aufgenommen. Dieses Handwerk und jenes der
Rothschmiede waren damals noch vereinigt; später wurden sie
getrennt.
19. Veit Stoß.*)
Die Vermnthung, Veit Stoß sei ein geborner Nürn-
berger, wurde schon bei früherer Gelegenheit ausgesprochen. *)
Weitere Nachforschungen haben ergeben, daß dem wirklich so
sei, und Stoß nicht aus Polen, sondern aus Nürnberg stamme.
Den Beweis liefern die städtischen Bürgerverzeichnisse des
XV. Jahrhunderts, die vollständig vorhanden sind. Sie sind
amtlich angefertigt und enthalten die Namen aller neuauf-
genommenen Bürger, die nicht schon durch ihre Geburt das
Bürgerrecht erworben hatten. Unter diesen nun kommt Veit
Stoß nicht vor. Die Bürgerverzeichnisse enthalten aber auch
in bestimmten Zwischenräumen die Namen solcher Bürger,
die ihr Bürgerrecht aufgegeben haben und ausgewandert sind.
Unter diesen erscheint auch Veit Stoß, der im Jahre 1477
) S. Baader, Belträge zur Kunstgeschichte Nürnbergs, S. 14,
und Anzeige für Kunde der deutschen Vorzeit, 1860 Nr. 11.