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sein Bürgcrrecht aufgab nnd den gewöhnlichen Revers aus-
stellte, daß er wider die Stadt weder sein noch thun, und
alle ihre Geheimnisse, die er wüßte, bewahren wolle. Das
gelobte er eidlich. Wäre Stoß nicht schon durch seine Geburt
Bürger zu Nürnberg gewesen, nnd erst aus der Fremde zu-
gewandert, so müßte seinc Bürgeraufnahme in den Verzeich-
nissen vorgetragen sein. Das ist aber nicht der Fall, und
somit gehört er Nürnbcrg schon durch seine Geburt an. —
Er ist wahrscheinlich der Sohn des Gürtlers Michel Stoß,
der im Jahre 1415 die Bürgeraufnahme zu Nürnberg erhielt.
Veit Stoß mag zur Zeit, als er im Jahrc 1477 sein Bür-
gerrecht aufgab und nach Polen zog, ungefähr 40 Jahre alt
gewesen scin. Jm Jahre 1496 kehrte er wieder nach Nürnberg
zurück; für scine Wiederanfnahme zahlte er 3 sl. Rheinisch.
Veit Stoß hatte eincn Prozeß mit seinem Schwiegersohn
Jorg Trummcr. Die Gerichte der Stadt erkannten gegen
Trummer und erklärten dessen Appellation für unstatthaft.
Nach seiner Entfcrnung aus der Stadt hielt sich Trummer
bei den Gebrüdcrn Herman und Theodor den Reiteseln zu
Eysenbach, Erbmarschallen zu Hessen, bei den Grafen von
Hanau und andcrn Herren auf. Er beschuldigte den Rath
dieser habe ihm die Appellation gegen Stoß verweigert, und
kündete Nürnberg Fehde an. *) Stoß wurde auch von den
*) Er hatle es namentllch auf die Nürnberger Kaufleute abge-
sehcn. Jm Hessischeu warf er mehrere dcrselben nieder. Jm
Jahre 1510 stand er an der Spitzc vvn 10 Mann zu Roß.
Mit diesen hielt er die Nürnberger, dic von der Frankfnrter
Messe nach Leipzig zogen, in dem Augenblicke, als sie ans des
Grafen von Hanan Gelcite in jcncö der von Huttcn kamen,
auf, und plündertc die sicbcn Wagen mit Kaufmannsgütern,
die sic bei sich hatten. Als Bcute erhielt jeder Mann bei
50 Ellcn lundisches Tuch, 1 Ellcn Sammet und 2 Loth Per-
len. Der Pfeffer und die übrigen Spezereien, die sie sanden,
wurden „verfähnelt" nnd verschüttet.
sein Bürgcrrecht aufgab nnd den gewöhnlichen Revers aus-
stellte, daß er wider die Stadt weder sein noch thun, und
alle ihre Geheimnisse, die er wüßte, bewahren wolle. Das
gelobte er eidlich. Wäre Stoß nicht schon durch seine Geburt
Bürger zu Nürnberg gewesen, nnd erst aus der Fremde zu-
gewandert, so müßte seinc Bürgeraufnahme in den Verzeich-
nissen vorgetragen sein. Das ist aber nicht der Fall, und
somit gehört er Nürnbcrg schon durch seine Geburt an. —
Er ist wahrscheinlich der Sohn des Gürtlers Michel Stoß,
der im Jahre 1415 die Bürgeraufnahme zu Nürnberg erhielt.
Veit Stoß mag zur Zeit, als er im Jahrc 1477 sein Bür-
gerrecht aufgab und nach Polen zog, ungefähr 40 Jahre alt
gewesen scin. Jm Jahre 1496 kehrte er wieder nach Nürnberg
zurück; für scine Wiederanfnahme zahlte er 3 sl. Rheinisch.
Veit Stoß hatte eincn Prozeß mit seinem Schwiegersohn
Jorg Trummcr. Die Gerichte der Stadt erkannten gegen
Trummer und erklärten dessen Appellation für unstatthaft.
Nach seiner Entfcrnung aus der Stadt hielt sich Trummer
bei den Gebrüdcrn Herman und Theodor den Reiteseln zu
Eysenbach, Erbmarschallen zu Hessen, bei den Grafen von
Hanau und andcrn Herren auf. Er beschuldigte den Rath
dieser habe ihm die Appellation gegen Stoß verweigert, und
kündete Nürnberg Fehde an. *) Stoß wurde auch von den
*) Er hatle es namentllch auf die Nürnberger Kaufleute abge-
sehcn. Jm Hessischeu warf er mehrere dcrselben nieder. Jm
Jahre 1510 stand er an der Spitzc vvn 10 Mann zu Roß.
Mit diesen hielt er die Nürnberger, dic von der Frankfnrter
Messe nach Leipzig zogen, in dem Augenblicke, als sie ans des
Grafen von Hanan Gelcite in jcncö der von Huttcn kamen,
auf, und plündertc die sicbcn Wagen mit Kaufmannsgütern,
die sic bei sich hatten. Als Bcute erhielt jeder Mann bei
50 Ellcn lundisches Tuch, 1 Ellcn Sammet und 2 Loth Per-
len. Der Pfeffer und die übrigen Spezereien, die sie sanden,
wurden „verfähnelt" nnd verschüttet.