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malS. Auf dieseS hin verbot ihm der Rath die Verfertigung
kupferner Bilder, Gefäße und Geschmeide, sowie das Ver-
golden derselbeu. Er soll nur kupferne Werke zu Brunnen
und große Becken und Wasserkaunen machen. Als er sich
aber an dieses Verbot nicht kehrte und sortfuhr, Kupferge-
schmeide rc. zu machen, ließ ihn der Rath in Strafe nehmen.
27. Hanns Nenschl der Aeltere und der Jüngere.
Beide waren weitberühmte Blosinstrumentenmacher und
geschätzt wcgen ihrer Kunst als Trompeter und Posauner.
Hanns Neuschl der Aeltere erhielt im I. 1490 eine Be-
stallung als Posauner und Trompeter; er verpflichtete sich,
dem Rath 5 Jahre zu dienen, dagegen soll ihm dieser jähr-
lich 56 Pfund Neu bezahlen. Diese Bestallung wurde wieder-
holt erneuert. Er arbeitete auch für Kaiser Marimilian und
erhielt von diesem das Privilegium, die Kaiserkrone auf die
von ihm verfertigten Trompeten und Posaunen zu schlagen.
Das nämliche Privilegium erhielt auch sein gleichnamiger
Sohn Hanns Neuschl. Jorg Ochscnkun wollte die Kaiser-
krone auch auf seine Trompeten schlagen; das wurde ihm aber
im I. 1515 verboten.
Jm Jahre 1510 bestellte Herzog Wilhelm durch seinen
Hoftrompeter Jorg Stumpf bei den beiden Neuschl lO Trom-
peten, die ihm im nächsten Jahr nach München geliefert
wurden. Damals erhielten sie auch den Auftrag, für den
Churfürsten von Trier Feldtrompeten anzufcrtigen.
Hans Neuschl der Jüngere wurde in den Jahren1513,
1515, 1516 und 1517 wiederholt an den Hof des Kaisers
malS. Auf dieseS hin verbot ihm der Rath die Verfertigung
kupferner Bilder, Gefäße und Geschmeide, sowie das Ver-
golden derselbeu. Er soll nur kupferne Werke zu Brunnen
und große Becken und Wasserkaunen machen. Als er sich
aber an dieses Verbot nicht kehrte und sortfuhr, Kupferge-
schmeide rc. zu machen, ließ ihn der Rath in Strafe nehmen.
27. Hanns Nenschl der Aeltere und der Jüngere.
Beide waren weitberühmte Blosinstrumentenmacher und
geschätzt wcgen ihrer Kunst als Trompeter und Posauner.
Hanns Neuschl der Aeltere erhielt im I. 1490 eine Be-
stallung als Posauner und Trompeter; er verpflichtete sich,
dem Rath 5 Jahre zu dienen, dagegen soll ihm dieser jähr-
lich 56 Pfund Neu bezahlen. Diese Bestallung wurde wieder-
holt erneuert. Er arbeitete auch für Kaiser Marimilian und
erhielt von diesem das Privilegium, die Kaiserkrone auf die
von ihm verfertigten Trompeten und Posaunen zu schlagen.
Das nämliche Privilegium erhielt auch sein gleichnamiger
Sohn Hanns Neuschl. Jorg Ochscnkun wollte die Kaiser-
krone auch auf seine Trompeten schlagen; das wurde ihm aber
im I. 1515 verboten.
Jm Jahre 1510 bestellte Herzog Wilhelm durch seinen
Hoftrompeter Jorg Stumpf bei den beiden Neuschl lO Trom-
peten, die ihm im nächsten Jahr nach München geliefert
wurden. Damals erhielten sie auch den Auftrag, für den
Churfürsten von Trier Feldtrompeten anzufcrtigen.
Hans Neuschl der Jüngere wurde in den Jahren1513,
1515, 1516 und 1517 wiederholt an den Hof des Kaisers