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Deutsche Gesellschaft für Christliche Kunst [Hrsg.]
Die christliche Kunst: Monatsschrift für alle Gebiete der christlichen Kunst u. der Kunstwissenschaft sowie für das gesamte Kunstleben — 19.1922/​1923

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Gehrig, Oscar: Die neugeordneten badischen Museen zu Karlsruhe
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Doering, Oskar: Deutscher Tag für Denkmalpflege und Heimatschutz
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https://doi.org/10.11588/diglit.55381#0090

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68 DEUTSCHER TAG FÜR DENKMALPFLEGE UND HEIMATSCHUTZ

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FELIX BAUMHAUER. HL. PETRUS
Ausführung von d n Vereinigten W: rkstättrn für Mosaik und
Glasmalerei, München-Solln und Berlin-Treptow. — Text S. 61

wieder einer Buchkultur zustreben. Schmiedeeiserne
Arbeiten, von der Gotik bis zum Rokoko, stehen
schwarz vor weißer Wand im sogenannten Kirchen-
gang, als wären alte Ornamentstiche plötzlich zu
fester Materie vergrößert.
Noch harren weitere Aufgaben der Durchführung.
Besondere Sorgfalt soll der Prähistorie gewidmet
werden,man will sie als Mustersammlung ausbauen;
in den kulturhistorischen Abteilungen werden ori-
ginale süddeutsche und schweizerische Stuben —
früher im Kunstgewerbemuseum — eingebaut wer-
den; Heereswesen und badische Volkskunde sollen
gesonderte Aufstellung finden. Alles in allem Stoff
genug im ganzen Karlsruher Schloßbezirk, um dem
Einheimischen wie dem Schwarzwaldfahrer die

Muse einiger betrachtenden Stunden
in der auch architektonisch anziehen-
den Weinbrennerstadt zu empfehlen.
DEUTSCHER TAG FÜR
DENKMALPFLEGE UND
HEIMATSCHUTZ
(Stuttgart, 27.— 30. September 1922)
Zum letzten Male nach einjähriger
Pause ist diesmal der Denkmal-
pflege- und Heimatschutztag abgehal-
ten worden. Die Schwierigkeiten der
Zeit erzwingen auch auf diesem Gebiete
Einschränkung. Weiterhin werden
diese Tagungen nur alle zwei Jahre
stattfinden. Die nächste wird also 1924
sein; als Ort für sie wurde Potsdam
erwählt. Damit inzwischen aber die
Geschäfte nicht stocken, wird sich der
Ausschuß 1923 in Goslar treffen. — Wie
gewöhnlich wies die Veranstaltung
vorzüglichen Besuch auf. Auch das
Ausland war durch Kunstfreunde und
offizielle Abgesandte aus der Schweiz,
den Niederlanden, Schweden, der
Tschechoslowakei, Ungarn und beson-
ders aus Österreich vertreten. — Ein
Österreicher, Prof. Dr. Ambros aus
Wien, war es auch, der auf der Stutt-
garter Tagung den ersten Vortrag hielt.
Er sprach ȟber den Schutz des be-
weglichen Kunstbesitzes«. Als Grund-
forderungen bezeichnete er, daß die
Kunstwerke innerhalb ihres heimat-
lichen Staatsgebietes erhalten werden;
daß man sie nicht durch Entfernen von
ihren Stellen um dieMöglichkeit bringt,
ihre kulturelle Wirkung ungestört aus-
zuüben; endlich, daß dem Volke, soweit
es an diesen Dingen innerlichen Anteil
nimmt, das Recht der Mitbenutzung
gewährleistet werde. Kein Zweifel, daß
der bewegliche Kunstbesitz jetzt in be-
sonders hohem Grade gefährdet ist. Die
bisher für ihn ersonnenen Schutzmaß-
regeln sind ungenügend. Die größten
Schwierigkeiten bereitet gegenwärtig
die Geldfrage. Mittelbaren Schutz bil-
den die Museen und die Einrichtungen
der Volksbildung. Unmittelbaren kann
man durch das Verbot der Veräuße-
rung öffentlichen Kunstbesitzes schaf-
fen. Tritt doch die Notwendigkeit eines
Verkaufes ein, so kommt neben andern
Maßregeln das staatliche Vorkaufsrecht in Betracht
Für die Durchführung des Verbotes ist Inventari-
sation des beweglichen Kunstbesitzes notwendig,
beim öffentlichen generell, beim privaten mit Be-
schränkung auf das Allerwichtigste. Generell soll
besonders auch das Ausfuhrverbot sein. Nützen läßt
sich dieses durch Hebung und gewerbliche Über-
wachung des Kunsthandels, sowie durch die inter-
nationale Rechtshilfe. Die Ergebnisse des amtlichen
Schätzungswesens müssen dadurch gesichert wer-
den, daß man eine oberste staatliche Rekursinstanz
für sie, sowie eine mit internationalen Beziehungen
versehene Stelle schafft, welche die Aufgabe hat,
kritisch geprüfte Nachrichten über die Preisergeb-
nisse von Auktionen und Einzelverkäufen zu sam-
 
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