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Erhaltung- alter Städtebilder.
Daß Stadtmauern, Gräben und Um Wallungen in ihrem ganzen Umfange
genommen, als Verkehrshindernisse anzusehen sind, wird ernstlich niemand
glauben. Daß man sie aber an einzelnen Stellen öffnen muß, um Verkehrs-
wege durch sie zu bahnen, ist ebenso selbstverständlich, nur ist zu fordern,
daß zu diesem Eingriff nur dann geschritten wird, wenn nach ernstester
Prüfung durch ob-
jektive Sachver-
ständige — die
man nicht immer
an dem betreffen-
den Ort findet —
festgestellt ist, daß
die vorhandenen
Öffnungen tat-
sächlich zur
Aufnahme des vor-
handenen Ver-
kehrs nicht aus-
reichen. In ihrer
Längsausdehnung
sind die Stadt-
mauern so weitwie
eben angängig zu
erhalten, was am
sichersten möglich
ist, wenn die Städte
die Außenwälle
und Gräben und
einen möglichst
breiten Schutz-
gürtel um sie im
eigenen Besitz be-
halten und zu
öffentlichen An-
lagen gestalten.
Hierunter möch-
tenwir aber, neben-
bei bemerkt, nicht
verstehen, daß uns der Stadtgärtner in den Gräben mit Tännchen, Schlangen-
wegen und Felspartien künstliche Romantik vorzaubert und daß die Wälle
eingeebnet und mit Alleebäumchen bepflanzt werden. Man lasse, soweit
es irgend angeht, dem Graben etwas von seiner alten geheimnisvollen
Wildnis und dem Walle seine Höhe. Wie malerisch ist zum Beispiel der
von allerlei wildwachsendem Gesträuch überwucherte Burggraben zu Quer-
furt (Abb. 18), und wie schön ist der Blick hinunter in die stimmungsvollen,
dem Verkehr nicht geöffneten Wallgräben bei der Burg zu Nürnberg! Ihr
Reiz wäre dahin, wollte man durch sie wie durch den Moritzburggraben zu
Halle wohlabgezirkelte Promenadenwege legen (Abb. 19). Warnungstafeln
müßten, wie dort, um Schutz für die kostbaren Teppichbeete, die ausländischen
Abb. 19. Halle a. S., Burggraben der Moritzburg mit
gärtnerischen Anlagen (Gegenbeispiel).
Erhaltung- alter Städtebilder.
Daß Stadtmauern, Gräben und Um Wallungen in ihrem ganzen Umfange
genommen, als Verkehrshindernisse anzusehen sind, wird ernstlich niemand
glauben. Daß man sie aber an einzelnen Stellen öffnen muß, um Verkehrs-
wege durch sie zu bahnen, ist ebenso selbstverständlich, nur ist zu fordern,
daß zu diesem Eingriff nur dann geschritten wird, wenn nach ernstester
Prüfung durch ob-
jektive Sachver-
ständige — die
man nicht immer
an dem betreffen-
den Ort findet —
festgestellt ist, daß
die vorhandenen
Öffnungen tat-
sächlich zur
Aufnahme des vor-
handenen Ver-
kehrs nicht aus-
reichen. In ihrer
Längsausdehnung
sind die Stadt-
mauern so weitwie
eben angängig zu
erhalten, was am
sichersten möglich
ist, wenn die Städte
die Außenwälle
und Gräben und
einen möglichst
breiten Schutz-
gürtel um sie im
eigenen Besitz be-
halten und zu
öffentlichen An-
lagen gestalten.
Hierunter möch-
tenwir aber, neben-
bei bemerkt, nicht
verstehen, daß uns der Stadtgärtner in den Gräben mit Tännchen, Schlangen-
wegen und Felspartien künstliche Romantik vorzaubert und daß die Wälle
eingeebnet und mit Alleebäumchen bepflanzt werden. Man lasse, soweit
es irgend angeht, dem Graben etwas von seiner alten geheimnisvollen
Wildnis und dem Walle seine Höhe. Wie malerisch ist zum Beispiel der
von allerlei wildwachsendem Gesträuch überwucherte Burggraben zu Quer-
furt (Abb. 18), und wie schön ist der Blick hinunter in die stimmungsvollen,
dem Verkehr nicht geöffneten Wallgräben bei der Burg zu Nürnberg! Ihr
Reiz wäre dahin, wollte man durch sie wie durch den Moritzburggraben zu
Halle wohlabgezirkelte Promenadenwege legen (Abb. 19). Warnungstafeln
müßten, wie dort, um Schutz für die kostbaren Teppichbeete, die ausländischen
Abb. 19. Halle a. S., Burggraben der Moritzburg mit
gärtnerischen Anlagen (Gegenbeispiel).