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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 14.1904

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Hirschwald, Hermann: Welcher Gegenstand ist kunstgewerblich?, [3]
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https://doi.org/10.11588/diglit.7009#0119

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Welcher Gegenstand ist kunstgewerblich?

bestimmung zum Ausdruck kommen, handwerks-
mäßig konstruktiv sein.

5. Logik im Aufbau, kann an sich kunst-
gewerblich sein, wenn der Selbstzweck zum Aus-
druck gebracht ist, denn das ist die Kunst im
Gewerbe.

6. Kunst, Form und Material müssen ein-
heitlich sein.

7. Da der Geschmack ständigem Wechsel
unterworfen, so kann besonders der Gegenstand
als kunstgewerblich bezeichnet werden, der selbst
in späteren Zeiten als in seiner Art gut be-
zeichnet wird, wenn auch die Formensprache
wechselt, darauf gründet sich ja die ästhetische
Berechtigung des Sammeins der Altertümer.

8. Der bildmäßige Eindruck muss ungesucht
sein.

Prof. F. A. O. Krüger, Vereinigte Werk-
stätten für Kunst im Handwerk G. m. b. H.
—München: Ein Gegenstand ist kunstgewerb-
lich, wenn seine reine Zweckmäßigkeitsform aus
künstlerischen Rücksichten verändert, bezüglich
belebt ist; die Schmuckformen müssen organisch
aus der Zweckmäßigkeitsform herauswachsen.

Die äusserliche Bekleidung mit Schmuck-
formen macht einen Gegenstand noch nicht
kunstgewerblich.

Die künstlerischen Mittel, durch die dies er-
zielt wird, müssen dem Materiale, aus denen der
Gegenstand hergestellt wurde, entsprechen.

Die technische Zweckmäßigkeit eines kunst-
gewerblichen Gegenstandes und seine Kon-
struktion darf dem künstlerischen Eindruck zu
Liebe nicht leiden.

Die Ausführung muss technisch einwand-
frei sein.

Die Art der Ausführung, ob in Masse oder
im Einzelnen, ist gleichgiltig.

Martin Mayer—Mainz: Ein Gegenstand
hat meiner Ansicht nach die Berechtigung, als
ein kunstgewerbliches Erzeugnis angesehen zu
werden, wenn seine allgemein äussere Form so-
wohl, als auch die Detailausführung und Farben-
zusammenstellung sorgfältig durchdachte und
künstlerische Verarbeitung voraussetzt.

Auch mit Zuhülfenahme von Maschinen her-
gestellte Gegenstände, mögen sie einzeln oder
auch in grösserer Anzahl angefertigt werden, sind
als kunstgewerbliche Erzeugnisse anzuerkennen,
wenn Zeichnung und Modelle obengenannten
Voraussetzungen entsprechen, und wenn die tech-
nische Ausführung eine vollendete ist, so dass
der einzelne Gegenstand dadurch das Gepräge
der Fabrikation verliert.

Martin Kimbel—Breslau: Kunstgewerb-
lich ist, was in der Arbeit, als auch Form eine
Eigenart, also eine gewisse Handschrift verrät.

Darunter sind nicht nur Berufsarbeiten, son-
dern auch von Laien mit gutem Instinkt ausge-
führte Sachen zu verstehen.

Im Gegensatz zu kunstgewerblich steht
Massenprodukt, gemacht durch Guss in Glas und
Metall oder Masse, ferner durch Pressung, durch
Schablone oder Druck.

In diesem Falle ist eventuell nur das Modell
kunstgewerblich.

Universitäts - Prof. Dr. B. Haendcke—
Königsberg: Auf Ihre Frage, »welcher Gegen-
stand ist kunstgewerblich«, glaube ich kurz ant-
worten zu dürfen: derjenige Gegenstand ist
kunstgewerblich, der von dem Urheber für klar
erkannte Endzwecke und -Ziele unter Wahrung
aller künstlerischer Rücksichten unmittelbar als
»Gebrauchsgegenstand« bezw. für die praktische
Verwendung gearbeitet ist.

Prof. Dr. A. von Oechelhäuser Karls-
ruhe : Im allgemeinen halte ich den ersten der
Hirschwaldschen Leitsätze für ausreichend. Es
kommt meines Erachtens im Prinzip nicht daraui
an, ob es sich um einen Gebrauchsgegenstand
oder einen Luxusartikel, ebensowenig ob es sich
um einen Massenartikel handelt oder nicht. Der
Kernpunkt ist, dass sich an dem betreffenden
Gegenstande ein über den gewöhnlichen Begriff
des Zweckdienlichen hinausgehendes Streben nach
künstlerischer Gestaltung kundgibt. Material und
Technik spielen dabei auch nur insofern eine
Rolle, als ein gewisses Maß von Solidität in
beiderlei Beziehungen vorausgesetzt werden muss.
Ich würde deshalb den ersten Leitsatz vielleicht
so fassen: Ein Gegenstand des Gewerbes ist als
kunstgewerblich zu bezeichnen, wenn bei ge-
diegener Ausführung und gutem Material künst-
lerisches Empfinden an ihm wahrzunehmen ist.

Prof. Dr. K. Lange—Tübingen : Kunst-
gewerblich ist jeder Gegenstand, der durch Form
oder Farbe eine Stimmung oder eine Kraft- und
Bewegungsillusion erzeugt, die sich nicht un-
mittelbar aus seinem Material oder seiner prak-
tischen Bestimmung ergibt.

Dr. Ernst Zimmermann-Dresden : Kunst-
gewerblich ist jeder Gegenstand des praktischen
Gebrauchs oder von einem solchen abgeleiteter
und seinen Ursprung noch verratender, der durch
richtig angewandte Mittel der Kunst oder Technik
irgendwie über seine blosse Nützlichkeitserschei-
nung hinausgehoben ist. Dies Hinausheben kann
in koloristischer wie formaler, in reicher wie
auch ganz einfacher Weise z. B. nur durch Ver-
edelung des Materials geschehen. Die Mittel
hierzu sind sowohl die menschlicher Hand mit
ihrem Werkzeuge, wie auch die Maschine oder
eine Verbindung beider. Das Erzeugnis der
Maschine wird man nur dann als kunstgewerblich
bezeichnen können, wenn es die vom Künstler
gewollte Wirkung entweder durch sich selbst
oder durch die nachhelfende Hand auch wirklich
annähernd erreicht.

Dr. phil. Alfred Lehmann — Dresden,
Weisser Hirsch: Verfeinerten Daseinsbedürf-
 
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