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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 45.1919-1920

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Waldmann, Emil: Ein Ausfuhrgesetz für deutsche Kunst
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https://doi.org/10.11588/diglit.9121#0140

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EIN AUSFUHRGESETZ FÜR DEUTSCHE KUNST.

Mit dem Hinweis auf die Gefahr, die dem
deutschen Kunstbesitz droht, befürwortet
Dr. Emil Waldmann, Direktor der Kunsthalle
in Bremen, ein Gesetz gegen die Ausführung
wertvoller Bilder deutscher Meister. Nach-
stehend die Hauptsätze seiner Ausführungen,
die in den Münch. Neuesten Nachr. erschienen.

„Was man tun könnte und was man sofort
tun müßte, ist: ein Ausfuhrgesetz für nationale
Kunst schaffen, so wie es Italien in seiner Lex
Tacca seit Jahren zu seinem Heile besitzt.
Vor einem Jahre noch war die Idee eines Aus-
fuhrgesetzes für deutsche Kunst zu bekämpfen.
Damals hätte man deutsche Kunst dadurch eher
geschädigt als geschützt: Die anderen Länder
hätten natürlich ihrerseits Gegenmaßregeln er-
griffen und Deutschland hätte keine alten deut-
schen Meister von auswärts mehr hereinbe-
kommen. Vor dem Kriege war aber die Lage
so, daß eher deutsche Bilder aus dem Auslande
zu uns hereinkamen, als daß welche aus Deutsch-
land exportiert wurden. Heute aber liegen die
Dinge ganz anders. Die deutschen Fürsten,
deren Galerien wir vor dem Kriege immer still-
schweigend als öffentlichen, unantastbaren Be-
sitz anzusehen uns gewöhnt hatten, stehen vor
der Möglichkeit, manche vor der Notwendig-
keit, zu verkaufen. Einige unter ihnen besitzen
nun die wunderbarsten altdeutschen Bilder. Ob

es angesichts der beträchtlichen Zahl von Bil-
dern und ihres auch auf dem internationalen
Kunstmarkte sehr hohen Wertes möglich wäre,
diese Schätze im Verkaufsfalle für Deutschland
zu sichern, muß in Frage gestellt werden. Man
braucht deshalb nicht häßlich vom Kunsthandel
zu denken, sondern kann ihm gerne glauben,
daß er die Dinge zunächst den deutschen Mu-
seen und den deutschen Sammlern anbietet, so,
wie er es im Falle des herrlichen Stephan Loch-
ner, den die Prinzessin von Altenburg ver-
äußerte, getan hat und zwar glücklicherweise
mit Erfolg. Aber wir haben nicht mehr viele
Museen, die noch über Geld verfügen zur Er-
werbung teurer Altdeutscher, und die Zahl der
Privatsammler, die reich genug wären oder selbst
auch nur gewesen wären, das freiwerdende
Kunstgut aufzunehmen, ist auch nicht so groß,
daß die beiden fürstlichen Galerien, auf die es
vornehmlich ankäme, unter sie könnten aufge-
teilt werden. Daher ist also damit zu rechnen,
daß Deutschland, bei freiem Handel, alte deut-
sche Meister exportieren wird. Das Angebot
wäre plötzlich zu groß für die Aufnahmefähig-
keit der deutschen Sammler.

Jetzt also ist die Situation die, daß ein Aus-
fuhrgesetz nur noch nützlich sein kann. Ob
heute noch alte deutsche Bilder eingeführt wer-
den, ist jetzt nicht mehr so wichtig, wie die viel
 
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