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Geschichte des dreissigjalingen Kriegs von Richter u. MenzeL 567
ihm recht, wenn sie nur zur Einheit führt Gustav A^lolf oder
Ferdinand II. — er macht keinen Unterschied, wenn nur die un-
selige Macht der Landesfürsten gebrochen wird. Daher auch der
derbe Verweis, womit Schiller, der ,,als herzoglich weimarischer
Staatsdiener“ (?) von Gustav Adolf schlimme Begriffe hegt (II.
S. 3?0.), abgefertigt wird. —
Durch seinen Wunsch, sich hoch über alle Partheien zu stei-
len, wird aber der Verf. mitunter recht parteiisch, durch sein
Streben, Jedermanns Freund zu seyn, wird er Niemands Freund.
Indem er sich z. B. aus purer Unparteilichkeit bemüht, die Pro-
testanten von dem Nimbus, womit sie Unkenntniss und Parteigeist
bisweilen umgab, zu entkleiden, verfällt er in das entgegenge-
setzte Extrem und wird, vielleicht ohne es zu wollen, gegen sie
ungerecht. So schildert er uns im Eingang mit grosser Genauig-
keit den Zustand der beiden nichtkatholischen Confessionen, und
gibt von dem protestantischen Ffaffenthume jener Zeit ein treues,
wenn auch nicht erfreuliches Bild. Die Stimme aufgeklärterer
Zeitgenossen, wie des Johann Valentin Andreä, die Behandlung,
die der grosse Keppler erfuhr, wirft ein grelles Licht auf die Ka-
theder und Consistorien jener Periode. Allein dem unparteiischen
Historiker erscheint die Glaubenswuth des lutherischen Hofpredi-
gers Hoe in demselben Lichte, wie die Ferdinands II.; Fanatis-
mus gegen Fanatismus. Warum den Einen tadeln, vom Andern
sagen, er sey im Rechte gewesen? Und doch stehen seinem Ur-
teile oft die Thaisaehen, die er selbst erzählt, geradezu entge-
gen. So ist Hr. M. gewissenhaft genug (II. S. 42 ff.), den sum-
marischen Prozess und die grausamen Hinrichtungen der böhmi-
schen Utraquisten ausführlich zu berichten; es bedarf da keiner
weiteren Bemerkung für oder wüder; die Facta selbst, mit blutigen
Zügen geschrieben, sprechen laut genug. Wir hätten daher den
matten Epilog dem Herrn Verf, (S. 53—57.) recht gern erlassen,
Oder will er in allem Ernst Ferdinand s II. Verfahren damit ent-
schuldigen, dass er naiv bemerkt, ein Christian II, von Dänemark
(S. 53.) oder die revolutionären Mörder (S. 56.) hätten es auch
nicht besser getrieben?“ Freilich war das Justizverfahren, das
der (nach Herrn M.) ,,rechtliche und gutmütige“ Ferdinand ge-
gen die Böhmen oder gegen Wallenstein beobachtete, nicht besser
als das eines revolutionären Tribunals, und mit der Verteidigung
der Beklagten stand es gerade so schlecht als hei Fouquier Tin-
.vilLe’s; 'Tai$ez.*rVQus, ,v;ous ifavez pas da parole ! — Oder wenn der
Verf. die greuliche Wirtschaft eines Mansfeld oder Christian von
 
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