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832 Bad«: Napoleon im iaht 1313, IV. Theti.
Das zweite Capitel enthält unter dem Titel „Betrachtung
getiu Resultate aus dem Vorhergehenden, Kritik und Nachträge.
Dieses Capitel beschäftigt sich ausschliessend mit dem Militäri-
schen, wo Ref. kein Urtheil hat; er geht daher zum dritten Capi-
tel über: Rückzug des französischen Heers von den
Ufern der Pleisse bis hinter den Rhein. Bewegungen
der verbündeten Heere nach der Schlacht beiLeipzig.
Die Schlacht bei Hanau. Die grossen Fehler, welche Schwar-
zenberg und besonders Giulay begingen, die unbegreifliche Nach-
lässigkeit, den Engpass bei Kosen nicht zu besetzen, hat hier der
Verf. leise hervorgehoben und angedeutet, wie leicht es gewesen
wäre, die Unordnung des Rückzugs besser zu benutzen, als die
den andern vorausge*eilten Oesterreicher thaten. Er sagt in dieser
Beziehung S. 169: „Der Kaiser Alexander, unwillig über das
schneckenartige Vorrücken Giulay’s, für den in der That die feind-
lichen Truppen ein wahres Noli me tangere gewesen waren, er-
theilte dem Grafen von Wittgenstein Befehl etc. Er gibt auch
den Oesterreichern die Schuld, dass Barklay de Tolly nicht wie er
im Begriff war, zu thun, gerade auf Erfurt zcg und dort die Fran-
zosen erdrückte. Sdhwarzenberg habe erwartet, Napoleon werde
noch einmal eine Schlacht liefern, er habe also Halt machen las-
sen, habe seinem langsamen Giulay den Oberbefehl der Vorhut
wieder gegeben und Barclay an seinem Vorhaben gehindert. Herr
Bade macht dazu S. 70. die Bemerkung:
Während nun Schwarzenberg’s Heer seine Zeit damit verdarb,
sich dergestalt zu concentriren, als gälte es, dem befürchteten
Angriff eines überlegenen Feindes zu begegnen, war dem Kaiser
Napoleon nichts ferner, als die Absicht, hier noch* eine Schlacht
zu liefern, durch wrelche nach der Lage der Dinge selbst im gün-
stigsten Fall nichts als eine Bewährung des Kriegsruhms des fran-
zösischen Heers, für den schon in der That genug bei Leipzig
geschehen war, im wahrscheinlicheren Fall eines ungünstigen
Ausgangs aber leicht der Verlust der Ueberreste seines Heeres
herbeigeführt werden konnte.

(Der Beschluss folgt.J
 
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