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Citnro’s Rede für Roscins von Osenbrtiggen. 848
schlagenden Gründen als grosser Gelehrsamkeit nachgewiesen wird,
dass Cicero nicht an die Sitte, die sexagenarii in den Comitien
von den Stimmbrücken berabzustossen, gedacht habe, sondern an
eine alte Sage, dass Sechzigjährige von der Tiberbrücke (pons
sublicius) herabgeworfen wurden. Kurz hatte diess zwar schon
Platner (jetzt in den Quaest. de jure crim. Rom. p. 29. not. 1.)
angedeutet, allein Herrn Os. gebührt jedenfalls das Verdienst, die
Sache durch seine erschöpfende Darstellung für immer allem Zwei-
fel enthoben zu haben,
Ree. wendet sich jetzt zu dem Commentar, der ebenfalls reich
an vortrefflichen sachlichen Erläuterungen ist; wir erwähnen nur
die Bemerkungen, oder vielmehr die uns Philologen gegebenen
Aufschlüsse über servitus itineris S. 79, vaeua possessio S. 81,
praedia rustica S. 92, mandatum S. 140, actio mandati S. 143 etc.
Aber auch die kritische und grammatische Behandlung der Rede
lässt nur wenig zu wünschen übrig; besonders müssen wir das
Bestreben des Herausgebers, die Rede aus der Rede seihst zu er-
klären, rühmend anerkennen, in welcher Beziehung demselben fast
gar nichts entgangen ist, wie z. B. über das coneessive si cupe-
rent §. 91. auf §. 102. zu verweisen, als Beispiel der n\oxri zu
§. 5. noch §. 116. und vielleicht auch §. 110. hinzuzufügen war.
In der Constituirung des Textes folgte Herr Os., wie billig,
Orelli und Madvig, und zwar wie beide Gelehrte die Rede in
zweiter Bearbeitung (Orelli 1837, Madvig 1841) gegeben haben.
Die wenigen Stellen, wo Ree. der kritischen oder exegetischen
Behandlung des Herrn Os. nicht beistimmen kann, sind folgende:
§. 1. Credo ego vos, judices, mirari, quid sit quod ... ego
potissimum surrexerim, qui neque aetate neque ingenio neque auc-
toritate sim cum iis, qui sedeant, comparandus. Statt iis hat der
Palimpsest Niebuhr’s und neun Handschriften von Lagomar-
sini bis, über welche Lesart Herr Os. zu leicht hinweggeht, in-
dem er fragt: Wäre nach his der Conjunctiv richtig? Aus dem-
selben Grunde hatte auch Orelli in der zweiten Ausgabe his ver-
worfen; allein Rec. sieht nicht ab, warum bei der Aufnahme von
his der Conjunctiv falsch seyn sollte, da ja in dem ganzen Satze,
von credo vos mirari angefangen, den Hörern das Urtheil der Rich-
ter vor die Seele geführt wird, und die oblique Rede ganz in die
gegenwärtige Zeit fällt. Eine andere Sache wäre es, wenn der
Gedanke der Richter in historischer Rede angeführt würde; dann
wäre allerdings hic dem regelmässigen Spracbgebrauche zuwider.
 
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