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Nr. 20.

HEIDELBERGER

1851.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Kurze Anzeigen.

(Schluss.)
7. Der Rechenunterricht in der Volks- und hohem Bürgerschule. Eine lückenlos
fortschreitende Reihe von Fragen und Aufgaben. Von Karl Gruber. Elfte
Auflage. Karlsruhe, G. Braun’sche Hofbuchhandlung. 1850. IV und
102 S. gr. 8. (Preis 30 kr.)
II. Ausführliche Anleitung zum Gebrauche des „Rechenunlerrichts in der Volks-
und hohem Bürgerschule“, nebst der Beantwortung der in diesem Buche
enthaltenen Fragen und Aufgaben. Für den Lehrer bearbeitet von Karl
Gruber. Dritte, bedeutend vermehrte Auflage. Karlsruhe, Druck und
Verlag der G. Braun’sehen Hofbuchhandlung. 1851. XVI11 u. 289 S. gr. 8,
(Preis 1 fl. 45 kr.)
Beide Schriften wurden bereits im vorigen Jahre in diesen Jahrbüchern
besprochen (1850. S. 302 bis 304). Indem wir das damals ausgesprochene gün-
stige Urtheil wiederholen, freuen wir uns, dass seitdem auch der Katholische
Oberkirchenrath diese Schriften zur Einführung in den Volksschulen und der
Grossherzogliche Oberstudienrath zur Einführung in den hohem Lehranstalten
empfohlen, und dass zugleich das schnelle Erscheinen der neuen Auflagen be-
wiesen hat, dass unsere Schulmänner tüchtige, den Unterricht wahrhaft för-
dernde Lehrbücher zu würdigen wissen.
Die Schrift Nr. I. hat durch eine V. Stufe, welche sich den vier vorher-
gehenden ergänzend anschliesst, eine nicht unbedeutende Erweiterung gewonnen.
Wir finden in dieser V. Stufe: Praktische Aufgaben in zehntheiligen Brüchen,
Vergleichung der badischen Masse, Gewichte und Münzen mit den französischen,
Aufgaben über Masse und Gewichte, über das vcrhältnissmässige Gewicht der
Körper, über das Münzwesen und Wechselrcchnungen. Der Verf., Direktor der
höheren Bürgerschule in Ettenheim, versteht es, den Schüler auf leichte, einfache
Weise in die Sache einzuführen und ihn zum selbstständigen Rechner zu bilden.
Wir finden hier, wie in allen Schriften des Verl'., Klarheit, Gründlichkeit und
Meisterschaft in der methodischen Behandlung; daneben aber auch die sorgfäl-
tigste Beachtung der gegenwärtige Verhältnisse, nirgends Veraltetes oder Un-
brauchbares, was namentlich in den Münz- und AVechselrechnungen wohlthuend
anspricht. So beziehen sich z, B. viele Wechselrechnungen auf den Frankfurter
Kurszettel vom 6. Mai 1850.
Mit der Erweiterung der Schrift Nr. I. hat auch das Werk Nr. II. an
Ausdehnung genommen, und selbst in den 4 ersten Stufen manche Zusätze er-
halten, wie z. B. §. 15 c, §. 23 b und c u. s. w.; ausserdem wurden die De-
cimalbrüche mit grösserer Ausführlichkeit behandelt und die nothwendig aufzu-
stellenden Regeln durch Römische Zahlzeichen besonders hervorgehoben. Die
XLIY, Jahrg, 3. Doppelheft. 20
 
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