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Nr. 17.

HEIDELBERGER

1851.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR

A. Tebeldi, das Eigenthum. Stuttgart. Hallberg er1 sehe Verlagshandl.
1848. 148 S. gr. 8.
Aus einem doppelten Grunde glaubte der Unterzeichnete eine An-
zeige dieser Schrift machen zu sollen, zunächst wegen der hohen Wich-
tigkeit der darin besprochenen Fragen und der eigentümlichen Art ihrer
Beantwortung, die gerade darum besonders zum Nachdenken anregt, weil
sie der herrschenden Zeitrichtung zumeist gerade enlgegenläuft, sodann
aber aus dem Grunde, weil es ihm leid sein würde, wenn der sehr be-
achtenswerthe Kern des Buchs (^zurnal Kap. 13 —16} über der Schale
auch von Andern ebenso übersehen werden sollte, wie er selbst nahe
daran war es zu tliun, als er sich bloss das Anfangs- und Schlusska-
pitel angesehen hatte. Denn diese enthalten meist müssigen Ballast von
herkömmlichen geschmack- und gehaltlosen Redensarten und Ausrufungen
über die Zunahme von Armut und Elend im Grossen; ja die Einleitung
(jS. 1—7} wird nicht selten geradezu lächerlich durch den missglückten
Versuch des Verf., auf den Krücken eines von schwäbischen Sprachfeh-
lern strotzenden Ausdrucks sich zum Schwung einer dichterischen Begei-
sterung hinaufzuschrauben, so dass nicht nur der Ernst der Sache dar-
unter leidet, sondern auch ein Entschluss dazu gehört weiter zu lesen.
Auch die auf dem Gebiet der Rechtsphilosophie sich bewegenden Betrach-
tungen des Verf. Qn den ersten 12 Hauptstücken} über das Eigentum
und seinen Rechlsgrund überhaupt gehören grossenteils zu der sehr
schwachen Seite der Schrift, da sie nur etwa Das wiederbringen, was,
unter dem Einfluss des Römischen Rechts und der K a n t-Fi ch te’schen
Rechtsansicht, schon in unzähligen Büchern darüber ausgeführt ist. Doch
zeichnet sich die Darstellung des Verf. hier schon mehrfach aus durch
einzele treffenden Bemerkungen und ahnungsvollen Stellen, nicht minder
in der Regel durch eine grosse Anschaulichkeit, Lebendigkeit und kräf-
tige Kürze des Ausdrucks. Immerhin aber bleibt dieser ganze Theil des
Buchs nur eine Zulhat, der der Verf., um ein Buch über „das Eigen-
thum44 zu schreiben, glauben mochte nicht entrathen zu können. Er hätte
jedenfalls besser getan, sich einfach zu beschränken auf die fast durch-
weg vortreffliche Schilderung der bäuerlichen und gewerblichen Verhält-
nisse der mittleren Zeiten, übor die er mit genauer Sachkunde spricht,
XLIV. Jahrg. 2. Doppelheft. 17
 
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