Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
AVestermann: Ueber die Urkunden in den Attischen Rednern. 669
und so gegen das Gesetz μη νόμον έςεΐναι επ’ άνδρί θείναι, εάν μη τον
αυτόν επί πάσιν Άθηναίοις τιθή verstosse.
Ein anderer Nomos zu §. 32 citirt enthält ebenfalls mehrere offen-
bar unrichtigen Sätze; wie die, dass die Proedren die Diachirotonie der
Nomotheten leiten sollen. Auch hier wieder sind die Thesmotheten (ot
επί τούς νόμους κληρουμενοι, adv. Lept. §. 90) von ihrer Stelle ver-
drängt um denen Platz zu machen, welche mit dem Gerichtswesen Nichts
zu schaffen haben. Die Sitzungen der Nomotheten werden aber ausdrück-
lich als gerichtliche betrachtet. Die Gegner des neuen Gesetzes erschie-
nen als Ankläger desselben (^Lept. §. 89) und die Nomotheten wurden
zur Abstimmung in der bei Gerichten bräuchlichen Weise aufgefordert;
dieses Votiren heisst nirgends χειροτονία oder διαχειροτονία.
Die Klage gegen Leptines wurde ohne Zweifel vor den Nomothe-
ten verhandelt, nicht, wie F. A. Wolf annahm, vor einem heliastischen
Gerichtshof. Hier hätte es bei der Verwerfung des Vorschlags von Lep-
tines sein Bewenden gehabt. Dagegen spricht aber die Erklärung des
Demosthenes in Lept. §. 89, 93, 99; er musste, wenn er den Leptines
angriff, zugleich sein eigenes Amendement den Nomotheten vorlegen (_§. 137),
hätte er damit bis zum folgenden Jahr warten dürfen, so wäre unterdes-
sen eine Lücke in der Gesetzgebung geblieben.
In demselben Nomos (§. 33) wird die von den Proedren veran-
lasste Abstimmung zugleich über das alte und das neue Gesetz verlangt:
dadurch konnten aber beide verworfen werden und dann entstand gleich-
falls eine Lücke. Allerdings erlaubten sich Manche, Gesetze erst zu Fall
zu bringen und dann ihre dafür in Aussicht gestellten eigenen zuriick-
zuziehen, so dass jene Folge wirklich eintrat, aber wie darf eine fest-
stehende Ordnung solchen Unfug selbst hervorrufen ? Weil Demosthenes
Gegner das Gerücht verbreitet hatten, er werde es auch so machen, bit-
tet er Lept. §. 100 die Thesmotheten sein Versprechen zu Protokoll zu
nehmen, dass er sein Wort halten und einen eigenen Vorschlag einbrin-
gen werde. Freilich müssten das nach der Ansicht unseres Nomotheten
die Proedren thun.
Die Bestimmung endlich, dass, wenn Jemand eiu Gesetz aufhebe
und dafür ein anderes vorschlage μή επιτήδειον ή εναντίον των κειμένων
τω, solle gegen ihn das Gesetz in Anwendung kommen, welches dieje-
nigen treffe, die einen νόμος μή επιτήδειος Vorschlägen, beruht auf der
Voraussetzung, dass ein Vorschlag der einem frühem Gesetz widerspreche,
nothwendig auch ούκ επιτήδειος oder die Strafbarkeit beider Missgriffe
gleich gross sey.
 
Annotationen