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308

Gregorovius: Geschichte d. Stadt Rom.

Ich meine aber nicht bei dem Berichte über den siebenten
Band, der diesem Artikel zum Anlass gedient hat, stehen zu blei-
ben. Vielmehr will ich, unbeschadet dessen, dass ich mehr als
blos diesen gegenwärtigen Artikel zu liefern genöthigt werde, weiter
in seinem Werke zurückgreifen.
Im ersten Bande stehen die Stadt und ihre Schicksale im
Vordergrund, wie das bei der Zeit des fünften und des sechsten
Jahrhunderts, die er darstellt, natürlich ist. Mit dem Mangel an
Material für diese Seite des Gegenstandes, und dem zunehmenden
Einfluss der Päpste, der wie eine Atmosphäre alle Verhältnisse
durchdrang, verblassten die scharfen Umrisse dessen, was noch in
der niederen Sphäre charakteristisch war. Die späteren Bände,
welche vollends vorwiegend von den Päpsten und ihren politischen
Gegnern in Rom und Italien sprechen, lassen von einem Leben des
Volkes als solchen nur hinsichtlich der Empörungen Notiz nehmen.
So reflectirt das Werk stufenweise die Wirklichkeit einer jedesmal
gegebenen Zeit, und lässt in dem Leser einen Eindruck zurück,
der dem verwandt ist, den eine dramatische Handlung auf uns
macht, nur dass bei Gregorovius die Costüme fehlen.
Wenn wir den oben begrenzten Zeitraum (752 —1870), wäh-
rend dessen die Päpste die Herrn in Rom bzw. Roms waren, als
die grosse Geschichtsperiode für sich gelten lassen, zu der sich das
moderne Staatsrecht im Contrast befindet, so darf die Zeit, welche
den Raum zwischen dem Aufhören der Residenz in Rom und der
Preisgebung der Stadt seitens Ostroms ausfüllt (405—752), wieder
als eine Zeit mit eigeuthümlicher Geltung angesehen werden.
Hiernach würde die ganze Reihe der Bände ihrem Inhalte
nach in die beiden grossen Abtheilungen zerfallen, die aus dem
Gesagten sich ergeben haben, nämlich in die erste Abtheilung,
welche die Zeit behandelt, wo Rom nicht mehr kaiserliche Residenz
war, aber auch noch nicht päpstliche in dem Sinne: mit dem Rechte
derselben, welches erst die Epoche des J. 752 anerkannte (Band
I und II), und in die zweite Abtheilung, welche die Geschichte
umfasst, die sich mit Rom als der rechtmässigen Residenz be-
schäftigt, soweit das Programm des Monographen sie führen will
(bis 1527).
Bilden wir uns in einem erten Artikel eine Vorstellung von
den ersten zwei Bänden der Geschichte der Stadt Rom 1
Die Darstellung des historischen Stoffs beginnt mit dem Ein-
zug des Kaisers Honorius in Rom, am Ende des Jahres 403. Denn,
abgesehen vom ersten Capitel, welches den methodischen Ausgangs-
gedanken des Verfassers ausspricht, und im Wesentlichen eine all-
gemeine Ansicht von der Stadt Rom in den letzten Zeiten der
der Kaiserherrschaft andeutet, haben die darauf folgenden Seiten
den Zweck, den Leser darauf vorzubereiten, dass wir es nicht mehr
mit dem alten zu thun haben. Unter dem Einfluss des Christen-
thums vollzog sich in der Zeit nach Constantin d. Gr., freilich
 
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