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Nr. 32.

HEIDELBERGER

1871.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Gregorovius: Geschichte der Stadt Rom. VII.

(Schluss.)
Schon unter Innocenz III., wieder fünfte Band (1865) zeigt,
nahm diese ihren Anfang, nachdem dieser Papst es verstanden
hatte, aus dem Stadtpräfekten einen päpstlichen Beamten zu ma-
chen (S. 18) und das liecht auf die Senatswahl erlangt
hatte (S. 22). Es war für die Fortdauer der Commune ein Un-
glück, dass sie in jenen Beziehungen, wie sie der Compromiss ge-
schaffen hatte, zum Papste stand, dass es überhaupt in Rom einen
Papst gab. Die Integrität der Demokratie blieb compromittirt.
Wenn die lombardischen und tuskischen Städte hierin glücklicher
waren, so wäre es nicht die Schuld der Republik Rom gewesen,
wenn allein dieser Uebelstand eine dauernde Bedrohung der Selbst-
ständigkeit der Commune war. Aber es fehlte in Rom auch an
den Grundlagen einer Ordnung, welche auf der Volkskraft beruht,
Grundlagen, welche in norditalischen Republiken vorhanden waren.
Die executive Gewalt der Republik schwankte zwischen oligar-
chischer und monarchischer Form, zwischen zu vielem Regieren,
und einem einzigen Podesta. So hatte man im J. 1197 56 Sena-
toren gewählt, doch als Innocenz III. geweiht wurde (1198), gab
es nur einen Senator.
Innocenz bewog diesen Einen abzutreten; das mit Geldspenden
gewonnene Volk verzichtete sogar auf das wichtige Recht der freien
Senatswahl überhaupt, welches der Papst für ein päpstliches Pri-
vilegium erklärte. Er ernannte jetzt einen Wahlherrn (Medianus),
und dieser den neuen Senator. Zwar erhielt hiemit der Papst
noch nicht eine direkte und königliche Gewalt über Rom. Sowohl
er, wie alle Päpste jener Epoche anerkannten noch immer die Stadt
nicht nur als eine bürgerliche, sondern auch als politische und
souveräne Macht. Die Römer fuhren fort, als ein freies Parlament
auf dem Capitol zu tagen, ihre eigenen Finanzen, ihr eigenes Heer
zu haben, und Beschlüsse über Krieg und Frieden zu fassen, ohne
beim Papste deshalb anzufragen.
Welchen Sinn hatte nun jenes Ernennungsrecht, welches Inuo-
cenz wieder an das Papstthum gebracht hatte? Es war ein Titel
der Auctorität, und der Zweck, den sie damit suchten, war der
Anspruch, die Stadt zu beeinflussen.
LXIV. Jahrg. 7. Heft. ‘ 82
 
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