Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Rossbach: Römische Ehedenkmäler.

653

coler, D si ad chescuns un coler u. s. w. — Unter Nr. 3
des Anhangs wird ein Fragment eines Lebens des heil. Placidus
in Strophen mitgetheilt, unter Nr. 4 eine chancun de nostre
signur, beide aus anderen Handschriften als dem Cod. Digby 86.
Der Verfasser beabsichtigt, nach mehreren Andeutungen zu
schliessen, noch verschiedenes andere aus der Handschrift heraus-
zugeben; wenn er dann mit Textesverbesserungen etwas sparsamer
und bei der Feststellung eines kritischen Textes etwas wähliger
ist, so zweifeln wir nicht, dass er etwas Tüchtiges zu leisten im
Stande sein wird, denn die vorliegende Schrift zeigt unverkenn-
bare Begabung zu derartigen Arbeiten. Auch ist ihr entschiedene
Sorgfalt und Zuverlässigkeit, soweit man ohne Vergleichung der
Hs. nach dem Eindruck urtheilen kann, in Bezug auf die genom-
menen Abschriften nachzurühmen. K. Bartsch.

Römische Hoch&eits- und Ehedenkmäler. Erläutert von August
Rossbach. Mit zwei lithographirten Tafeln. Leipzig. Druck
und Verlag von B. G. Teubner. 1871. X und 180 S. in gr. 8.
Schon im Jahre 1853 hatte der Verf. in den damals erschie-
nenen Untersuchungen über die römische Ehe, in einem eigenen
Abschnitt auch einige der auf diesen Gegenstand bezüglichen Denk-
male der Kunst behandelt, insofern daraus für die juristisch-anti-
quarische Forschung, wie sie zunächst den Inhalt dieser Schrift
bildet, allerdings im Einzelnen Mauches zu gewinnen war, was zur
Bestätigung oder zum besseren Verständniss mancher in dieser
Schrift enthaltenen Erörterungen dienen konnte. Die vorstehende
Schrift, an jene Erörterung sich gewissermassen anschliessend, und
das früher Gegebene in grösserem Umfang und mit mehr Ausdehnung
behandelnd, »betrachtet dagegen jene Denkmäler für sich als Zeu-
gen alter Cultur und Kunst«, sie hält demnach den rein künstle-
rischen Standpunkt fest, ohne in die rechtlichen Verhältnisse sich
weiter einzulassen, so Manches auch für diese aus der genauen
Beschreibung und Erörterung der auf die Ehe bezüglichen Kunst-
denkmale der römischen Welt sich gewinnen lässt; sie bezweckt
daher nicht blos eine Revision des früher in jener Schrift Enthal-
tenen, sondern hat den Gegenstand unter Heranziehung aller auf
den Gegenstand bezüglichen, irgend wie bis jetzt bekannt gewor-
denen Denkmale von Neuem selbständig zu behandeln unternom-
men: ihren Gegenstand bilden demnach »jene genrebildartigen
Hochzeits- und Ehedenkmäler, in denen sich bei aller Nachbildung
griechischer Typen doch römisches Leben und römische Gesittung
kund thut, nicht die Hochzeiten griechischer Gottheiten und Heroen,
 
Annotationen