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Nr. 10. HEIDELBERGER 18?2.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Bis sing: Frankreich unter Ludwig XVI.

(Schluss.)
Geschichtschreiber der Revolution beginnen mit dem Zusam-
mentritt der letzteren ihre Hauptdarstellung. Alles, was der Ver-
fasser bis hier sich hat angelegen sein lassen zu einer Darstellung
der Regierung Ludwig’s XVI. zu vereinigen, gilt Jenen als Ein-
leitung. Diese Methode hat ihre Nachtheile. Man kann die Re-
volution nicht nach ihrer wahren Seite als Auflösung des Bestehen-
den würdigen und verstehen, wenn man sich nicht eine Anschau-
ung von Letzterem wenigstens ganz allgemein hat bilden und
vorstellig machen können, sondern wenn dieses Alles, aber ge-
trennt interpretirt, nur voraufgeschickt wird. Darum verdient eine
Darstellung, welche Ludwig’s XVI. Regierungszeit beginnen lässt,
während wir noch das Bestehende vorfinden, den Vorzug. Das Ver-
ständniss des Auflösungsprocesses, den die Constituante einleitet,
wird gerade durch diesen Gegensatz interpretirt.
Sechs Wochen und wenig mehr hatten dazu gehört, dass die
Constituante den Reichstag oder die Versammlung der Reichsstände
ablöste, eine wesentliche Umwandlung einer und derselben National-
vertretung, wie sie so vollständig sich nur vollzieht, wo sie durch
das Bedürfniss gefordert wird. Die Solidarität aller Stände bei
der allgemeinen Versumpfung hatte einer derartigen Demokratisirung
vorgearbeitet. Während die Coüstituante mit ihren Berathungen
über Menschenrechte nicht vom Fleck kommt, arbeitet eine Partei
im Solde des verschwenderischen Herzogs von Orleans an der De-
moralisirung des Militärs und an der Insurgirung des Volks von
Paris, das sich, noch ehe das Verfassungswerk zu Stande gebracht
ist, als eine Macht darstellt, grösser als die der Versammlung und
des Königs. Das Wesentliche, was die Constituante bewirkte, war
theils unnütz (die Verfassung) und theils verhängnissvoll für den
König, den seine Minister und sie selbst nach ihrem Willen leite-
ten, weil sie mit ihren doctrinären Debatten dem finsteren Werke
der orleanischen Partei Vorschub geleistet hatte. Zwei werthvolle
Jahre hatte Ludwig XVI. für die Monarchie verstreichen lassen,
und als die Constituante der legislativen Versammlung den Platz
räumte (1791, Ende Sept.), wurden schon Petitionen für Abschaf-
fung des Königthums, wenn auch erst nur geheim, aufgesetzt. Hie-
mit sind wir bei dem Verfasser zum Schlüsse des zweiten Buchs
LXV. Jahfg. 2. Heft, ' IQ
 
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