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Nr. 23.

HEIDELBERGER

1872.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Zur älteren Geschichte des untern Neckarthals,
besonders von Wimpfen.

(Schluss von Nr. 19 S. 295 im-vörigen-äeft.)
VIII. Gelegentliche Bemerkungen.
1) Die Herrn von Wimpffen.
Aus Wimpfen, welches bekanntlich im spätem Mittelalter zum
Kraichgau gerechnet wurde, der einen besonderen schwäbischen
Ritterkanton bildete, stammt das Geschlecht der spätem Reichs-
grafen und Freiherrn «von Wimpffen», welches nach seiner Aus-
wanderung aus dem Heimatsort zur reichsunmittelbaren Ritterschaft
im Canton Ortenau gezählt wurde. Nach Kneschke’s «neuem allge-
meinen deutschen Adelslexikon» (Band IX v. J. 1870) soll ein
Dagobert Hermann von Wimpffen a. 1044 die beiden Städte Wim-
pfen am Berg und W. im Thal an das Hochstift Worms für 1300
Mark Silber verkauft haben, worauf sein Bruder Arnold zum Bi-
schoff gewählt worden sei.
Die Wahl eines Bischoffs Arnold von Worms wurde nun aller-
dings a. 1044 durch König Heinrich III. beschäftigt (Schannat I
p. 338), allein falsch ist, dass damals, wo Wimpfen schon lange
im Besitze der Wormser Kirche war (vergl. oben S. 284), dieser
Ort derselben erst für 1300 Mark Silber verkauft worden wäre.
Merkwürdig bleibt es hierbei jedoch, dass die angegebene Summe
Geldes dieselbe ist, wie diejenige, welche König Heinrich VII. a.
1227 für seine Belehnung mit Wimpfen durch den Wormser Bi-
schoff Heinrich, zu zahlen verspricht (vergl. oben S. 290). —
Im 13. Jahrhundert begegnen wir einem «Wilhelmus de Win-
phen» als Reichsschultheiss oder königlichem Vogte (Frohnhäuser
31, 32, 34, 54). Dessgleichen kommt im 14. Jahrhundert (nach
Kneschke) ein Sigmund von Wimpfen, gleichfalls als Reichsvogt
über Wimpfen vor. —
Die Familie der Herrn von Wimpffen theilte sich später in
mehrere Linien, deren einer auch der durch die Uebergabe von
Sedan bekannte französische General v. Wimpffen entsprossen ist.
2) Der gothische Baustyl.
Die Machtfülle des deutschen Reiches in der grossen Epoche
von den sächsischen bis zu den hohenstaufischen Kaisern verkör-
LXV. Jahrg. 5. Heft. 28
 
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