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Nr. 15.

HEIDELBERGER

1872.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Zur Frage über die reformirte Centurieii-Verfassung.
(Schluss.)
Also die erste Periode bietet uns folgendes Bild: 35 Local-
Tribus mit 70 Centurien (Pedites); alle gleichberechtigt; eine
praerogativa aus der Zahl der iuniores; gleichzeitige Abstimmung;
in den Centurien eine erste Standes- und 4 Census-Abteilungen,
die zugleich stimmen und deren Majoritätsstimme die der Centurie
wird. Bei rein localen Tribus und Alterscenturien nun war es ja
möglich, dass nicht alle 5 Abtheilungen in jeder Centurie vertreten
waren, obgleich bei den damals wohl noch ziemlich gleichen Ver-
hältnissen der ländlichen Tribus diese davon nicht werden getroffen
worden sein. Anders stand es natürlich mit den städtischen Tri-
bus. Dass aus ihrer Bevölkerung, der absichtlich auf diese Weise
isolirten »infima plebs« oder »urbani humiles« nicht Senatoren
hervorgingen, lässt sich denken; Capitalisten mögen immerhin
unter ihnen gewesen sein. Ob und in wie fern ihr Stimmrecht
dadurch modificirt wurde, ist nicht zu sagen; es war das wohl
ein Mangel der neuen Einrichtung, der nicht vorhergesehen worden
war, ein Mangel, der zwar' die 4 städtischen Tribus respective 8
Centurien in keiner Weise bevorzugte, allein die Verfassung doch
als nicht ganz vollkommen erscheinen liess, üebrigens gilt diese
selbe Unvollkommenheit auch für die 3te Periode nachPlüss; auch
damals haben die Senatorier Grossgrundbesitzer und Grosscapita-
listen wohl kaum in den städtischen Tribus Stimme gehabt oder
auch nur haben können, so dass diese früher wie später den demo-
kratischen Kern der Bevölkerung repräsentirten.
(Von den Rittercenturien und ihrem Verhältniss zur reformir-
ten Verfassung wird besonders gesprochen werden.)
Die Nothwendigkeit einer Aenderung der Stimmverhältnisse
leitet Plüss (S. 36) von der Aenderung der wirthschaftlichen Ver-
hältnisse Italiens nach dem 2ten Punischen und den Macedonisch-
Asiatischen Kriegen ab. Durch Verarmung vieler vornehmen Fa-
milien, durch Emporkommen von Speculanten und Capitalisten aus
den untern Volksschichten, welche jenen den Gutsbesitz abkauften,
sei die Zusammensetzung der Tribus eine sehr verschiedene von
früher geworden. Daher sei eine Reform zu Gunsten der Nobilität
uud gegen die Geldmacht geboten gewesen. Diese Gründe haben
gewiss ihre Berechtigung; allein der Unterschied in der Zusammen-
LXV. Jahrg. 3. Heft. 15
 
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