Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
1872,

Nr. 30.

HEIDELBERGER
JAHRBÜCHER PER LITERATUR.
I ■ l ■■■■■■■.— , ■■■■■■'■ ..■■ΐΛΖ·.«πτ , I .,!!.=g3

Zur Prosopograpliie der Briefe des Syminaclius I.

(Schluss.)
Corsini beruft sich ausserdem auf Ambrosius (officiorum über
III c 7); dieser spricht von zwei schweren Hungersnöthen, die
Rom bald nach einander getroffen hätten; bei der zweiten hätte
man alle Fremden und Armen gezwungen die Stadt zu verlassen ;
viel edler habe bei der früheren der Stadtpraefect gebandelt, in-
dem er alle vornehmen und reichen Bürger zusammengerufen und
mit ihrer Unterstützung die äusserste Noth abgewehrt hätte ; dann
fährt Ambrosius fort: «quantae hoc commendationis fuit sanctis-
simo seni, quantae apud homines gloriae! Hic Magnus vere pro-
batus q. d.» Ich muss mit Corsini annehmen, dass Ambrosius in
«Magnus» den Namen des Stadtpraefecten mit dem feinen Wort-
spiel der Bedeutung des Wortes einführt; sonst wäre magnus zu
absolut für vir magnus gebraucht. Corsini bezieht die spätere
Hungersnotb auf die von Symmachus (10. 54) geschilderte, bei
welcher auch im Jahre 383 die Fremden aus der Stadt gewiesen
wurden , was mit der Abfassungszeit der Ambrosianischen Schrift
(nach 386) sehr vereinbar ist; demgemäss müsste die frühere kurz
vorher (proxime nach Ambrosius) statt gefunden haben. Wenn
also kein anderes Jahr für einen Praefecten offen ist, so darf man
wohl jenen Magnus dem Jahre 375 überlassen. Ich sagte, dass
Ambrosius mit Nennung des Namens Magnus das Wortspiel der
Wortbedeutung verbunden habe. Nun aber heisst Ausonius auch
Magnus; und Ambrosius bezeichnet ihn als sanctissimus senex, was
zu seinen Jahren aufs beste passt, da er wohl über 65 Jahre alt
war und ausserdem bei Ambrosius, da Ausonius Christ war, nichts
Auffälliges hat. Was steht da im Wege, Ausonius als Stadtprae-
fecten dem Jahr 375 zuzuweisen? Das Wortspiel erklärt, warum
er bei Ambrosius nicht mit seinem Rufnamen genannt worden ist.
Der Umstand übrigens, dass in der Mosella die Stadtpraefectur an
letzter Stelle steht, während die Gallische Praefectur vorangeht,
darf keine chronologischen Bedenken erregen, denn an der anderen
Stelle (protrept. V. 42 ; praefatio V. 36) ist auch die Reihenfolge
der praetorianischen Praefecturen nicht inne gehalten, indem die
zeitlich spätere Gallische voransteht; an jenen Stellen scheint die
Reihenfolge gerade umgekehrt zu sein; an erster Stelle steht die
Gallische, an zweiter die Italisch-Africanische, an dritter die Stadt-
LXV. Jahrg. 6. Heft. 30
 
Annotationen