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Bayern / Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten [Hrsg.]; Hager, Georg [Bearb.]
Kunstdenkmäler des Königreichs Bayern (2,1): Bezirksamt Roding — München, 1905

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https://doi.org/10.11588/diglit.26556#0265
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I. ß.-A. Roding.

auch vor sich mit zweyen Stöcken, so mit überaus starckhen gemeuer versehen, undt
wan das Thor verwahrt, daß man sich wol eines Feindtes zu erwehren, vor einen bösen
Nachbarn man sich nicht zu befiirchten und deme wol zu erwortten hatt. Inwendig
ist es mit fiinff Stuben und sechs Cammern, zweyen Gewelben, zweyen dieffen Kellern
und mit zweyen geraumben Kuchen versehen, und alles durch mich inner
2 Jahre inwendig und mit seinem Umbgemeuer von Neuem erpaut«.

2. Aus dem Yerzeichnis der mitverkauften Fahrnis (1618) ergeben sich folgende
Räumlichkeiten auf dem Hause Stockenfels:

Wohnstube und Kammer.

OberStubeim Nerckher(sicl). —

Nebenstube und Kammer.

Unterer Fletz im ander Stock.

— Untere Kammer.

Mittlere Stube. —

Obere Stube und Kammer.

— Gesindt Kammer.

— Kammer über dem Fletz.

5 Stuben. 6 Kammern.

3. In einem Bericht iiber den Zustand der Dohnaischen Güter in der Ober-
pfalz aus dem Jahre 1674 heißt es: «Pour ce qui est du chateau de Stockenfels
il seroit ä souhaiter qu’on eut mis la main plüstost ä la re'paration du toict. Le
degast seroit moins considerable; si on veut eviter sa ruine entiere, il faut du moins
remettre en etat le toict, refaire les degres et une bonne porte pour le fermer. II faudra
de cinq ä six mille tuilles, une douzaine des poutres et une vingtaine de chevrons.»

4. In einemProtokoll überUnzuträglichkeiten, die durch schlechte Geschäftsfiihrung
des Verwalters der Güter Stockenfels und Fischbach entstanden waren, aufgenommen
durch den Dohnaischen Vertreter D. P. Hopffer am -^HX. 1684, heißt es: »Endlich so
bin ich hinauff ins Stockenfelser Schloß gestiegen und habe alles in so weit ich nur
gelangen können durchgehendts besichtiget, mich über das so dicke und starcke gemäuer,
welches kein Mann ausklafftern kann, nicht genugsam verwundern können; und weilen
die Dachung eben nicht allzu weitläufftig, die meiste taschen noch unversehrt vorlianden,
das holz an dem Tachstuehl ganz gut, befunden, daß solche Dachung mit ein gar geringen
unkosten wiederumb zu repariren und auff viel lange Jahr baulich zu erhalten wäre.«

5. In dem Contract mit dem Beständner Joh. Jacob Stocker von Neufern im
Jahre 1675 heißt es: »Siebentens betreffen die reparationes in den beiden Schlössern
Stockenfels und Fischbach soll er, beständtner, sich dahin bemühen, daß solche zu-
forderst in Dachung wolerhalten und dan diejenige Zimrner deren man am meisten
vonnöten repariert werden etc.«

6. In einem Verzeichnis von Dokumenten und Scripturen, welche irn Auftrage
der Burggrafen zu Dohna am 19. Nov. 1686 dem Gewalthaber des Grafen Thiirheim
ausgeliefert wurden, sind an erster Stelle genannt: »Allerhandt Grundriß von Stocken-
fels und Fischbach.«

7. x68o. IX. 30 wird dem Beständner aufgegeben, in Stockenfels unverzüglich
das Dach zu reparieren, Stiegen und Tor zu machen.

8. 1681. VI. 17: In Stockenfels muß wiederum ein Tor gemacht werden.
Beständner schlägt vor, es solle das vordere Schloß zu Stockenfels abgedeckht, die
Taschen in das andere Schloß verwandt und das erste mit Schindl bedeckt werden.

Aus diesen archivalischen Exzerpten geht zunächst hervor, daß, wie schon
Oberschmid richtig erkannt hat, Stockenfels nicht von den Schweden zerstört,
sondern durch Vernachlässigung der Pächter verfallen ist. Wir erfahren ferner, daß
Johann Konrad Schott von Schottenstein, der (vermutlich seit 1605, dem Todesjahre
seines Vaters Hans Christoph Schott): Jätockenfels bis 1618 besessen hat, am Schloß
zwei Jahre lang baute; er baute das Jtanere um und errichtete das »Umbgemeuer«
von neuem. Mit dem »Umbgemeuer« ist wohl die Ringmauer gemeint.
 
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