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Illustrirte kunstgewerbliche Zeitschrift für Innendekoration — 10.1899

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D. R.: "Columbus"-Wand- und Decken-Holzverkleidung
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Seite 178.

November-Heft.

schliesslich dem Kunsttischler
anheimfielen. Dadurch wird
dem Fachmanne wiederum Ge-
legenheit geboten werden, mit
der Decken - Ausschmückung,
welche für das Tapetenfach
immer seltener geworden ist,
sich öfter zu beschäftigen und
Hervorragendes darin zu leisten.
Man wird ferner nicht mehr
in Verlegenheit um reiche Holz-
einfassungen zu Ledertapeten
und Velours sein, da auch diese
Dekorationen mit in Berück-
sichtigung genommen sind. —
Man stelle sich nun ein
Zimmer vor, bekleidet mit einer
wirklich vornehm wirkenden
Tapete, mit dazu passendem,
echtem Holzpaneel, Holzein-
fassung und Holzdecke, selbst-
redend plastisch und wirksam
fournirt, mit oder ohne Intarsia,
und man wird zugeben müssen,
dass eine solche Ausstattung,

sich in Bezug auf den Kosten- _.

, Abbildung Nr. 1223. Stuhl mit farbigem Sitzleder.

Abbildung Nr. 1222. Stuhl mit farbigem Sitzleder. aufwand in den Grenzen des

Wilh. knoll. Hoflieferant, Stuttgart. Erreichbaren für einen bürger- W,LH- K"OLL' HofIieferam' s"m^n-

liehen Haushalt bewegend, ge-
eignet ist, wirkliche Befriedigung zu erzielen. Auch wird j und fügen dem noch hinzu, dass,- wie uns gleichzeitig mit-
man da, wo eine ganze Wandbekleidung mit Holz noth- getheilt wird, für Dresden die bestrenommirte Firma F. Schade
wendig oder erwünscht ist, ein echtes Holz in obiger An- & Co. dort, sich den Alleinvertrieb für den Dresdener Platz
wendung einer Imitation vorziehen. Die Aktiengesellschaft ! gesichert hat. In England ist dem Artikel eine umfangreiche
für Cartonnagen-Industrie beabsichtigt, ihr Fabrikat, welches Aufnahme heute bereits gewährleistet.

unter dem Namen »Colum6us«-Wand- und Decken-Holz-
verkleidungen auf den Markt gebracht wird, zunächst dem
Tapetenhandel zugängig zu machen.

Die Anbringung der Verkleidungen für die Decken und
Wände ist durch die sinnreiche Konstruktion eines leichten
Holzrahmensystems, eine überraschend einfache, sodass jeder,
auch nur einigermassen gewandte Handarbeiter binnen kurzer
Zeit, ohne Anwendung von Leim oder sonstigen Klebstoffen,
die bereits fertig gelieferten Rahmen und Einsatzstücke an-
zubringen imstande ist.

Die Widerstandsfähigkeit ist eine unbedingte und durch
Anwendung eines besonderen Verfahrens jedes Werfen und
Reissen ausgeschlossen, ebenso das Einnisten von Ungeziefer,
da dem Letztgenannten jeder Nahrungsstoff, wie Leim u.s.w.,
entzogen ist. Auch für feuchte Wände ist dasselbe unzweifel-
haft widerstandsfähig, weil das erwähnte Verfahren keine
Feuchtigkeit annimmt, d. h. indifferent gegen Witterungs-
einflüsse irgend welcher Art ist. Die Erfindung der Rahmen-
konstruktion zu Paneel und Decke rührt von einem erfahrenen
Fachmanne aus der Tapetenbranche her und ist zur Patent-
erteilung angemeldet. Derselbe hat in erster Linie alle
Bedürfnisse bei seiner Erfindung in Betracht gezogen, welche
bei Anwendung und Verkauf dieses Artikels wünschenswerth
und nothwendig erscheinen, und da demselben auch die
Leitung der Fabrikation und des Vertriebes für diesen neuen
Artikel von der Aktiengesellschaft für Cartonnagen-Industrie
übertragen ist, so lässt sich als gewiss annehmen, dass mit
Bezug auf Ausführung und Lieferung allen berechtigten
Wünschen der Händlerschaft Rechnung getragen wird.

Nach den uns vorliegenden Mustern sind wir überzeugt,
dass der Artikel eine hohe Beachtung überall finden wird

Der gesammten Innen-Dekoration wie dem Tapetenfache
wird durch diese Erfindung ein ganz neuer, sehr werthvoller
Erwerbszweig zugeführt, welcher dem Händler bei sorg-
fältiger Behandlung Gelegenheit bieten wird, seinen Wirkungs-
kreis um ein Bedeutendes zu erweitern. d. r.

ü

nter dem Protektorat Sr. Majestät des Königs Albert
von Sachsen 'findet eine deutsche Bau-Ausstellung
in Dresden im Jahre 1900 im städtischen Ausstellungs-Palast
und-Park vom i.Juli bis 15. Oktober statt. Die Ausstellung
soll ein Bild des gegenwärtigen Standes des deutschen Hoch-
bauwesens und des deutschen Staatsbauwesens geben und
enthalten: Abtheilung 1: Staatsbauwesen (Hochbau, Strassen-,
Wasser- und Brückenbau); Abtheilung 2 : Privat-Architektur
(dekorativer Eisenbau, Perspektiven oder Modelle mit Grund-
rissbeilagen und Durchschnitten); Abtheilung 3: Bau-Literatur ;
Abtheilung 4, 5 und 6: Bau-Industrie, Technik im engeren
Sinne, Kunst- und Bau-Handwerk (Haus-Wasseranlagen,
Lüftungsanlagen, Klosets, Heizungen, Haus-Telegraphen, Gas-
und elektrische Leitungen, Aufzüge, Kühlanlagen, Bade-
Einrichtungen, kleinere Konstruktions - Arbeiten; Arbeiten,
welche von den Gewerken selbst oder fabrikmässig hergestellt
werden, soweit der Arbeiter sie am Bau anbringt; Gegen-
stände, die in vom Aussteller selbst zu errichtenden Gebäuden
oder im Freien zur Ausstellung gelangen; Materialbearbeitungs-
Maschinen im Betriebe usw.); Abtheilung 7 : Landwirtschaft-
liche Baukunst (insbesondere die für die landwirthschaftlichen
Betriebe nöthigen Bautheile). — Die Vertheilung der für die
Abtheilungen 4, 5 und 6 zur Anmeldung kommenden Gegen-
stände in die einzelnen Abtheilungen behält sich die Aus-
stellungs-Kommission vor. Alle, welche zur Erreichung des
 
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