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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — N.F. 15.1904

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Denkschrift der allgemeinen deutschen Kunstgesellschaft
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https://doi.org/10.11588/diglit.5900#0161

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KUNSTCHRONIK

WOCHENSCHRIFT FÜR KUNST UND KUNSTGEWERBE

Verlag von E. A. SEEMANN in Leipzig, Querstr. 13

Neue Folge. XV. Jahrgang 1903/1904 Nr. 19. 25. März

Die Kunstchronik erscheint als Beiblatt zur »Zeitschrift für bildende Kunst« und zum »Kunstgewerbeblatt« monatlich dreimal, in den Sommer-
monaten Juli bis September monatlich einmal. Der Jahrgang kostet 8 Mark und umfaßt 33 Nummern. Die Abonnenten der »Zeitschrift für bildende
Kunst« erhalten die Kunstchronik kostenfrei. — Für Zeichnungen, Manuskripte etc., die unverlangt eingesandt werden, leisten Redaktion und Ver-
lagshandlung keine Gewähr. Alle Briefschaften und Sendungen sind zu richten an E. A. Seemann, Leipzig, Querstraße 13. Anzeigen 30 Pf. für
die dreispaltige Petitzeile, nehmen außer der Verlagshandlung die Annoncenexpeditionen von Haasenstein & Vogler, Rud. Mosse u. s. w. an.

DENKSCHRIFT DER ALLGEMEINEN
DEUTSCHEN KUNSTGENOSSENSCHAFT

Nachdem wir die Rede des Abgeordneten Dr.
Müller als den Ausdruck der Empfindungen der in
St. Louis fernbleibenden Künstlerschaft wörtlich ab-
gedruckt haben, soll gerechterweise nun die soeben
in Broschürenform vom Vorstande der Allgemeinen
Kunstgenossenschaft herausgegebene Darstellung der
Vorgänge hier vollständig veröffentlicht werden.

Die Erörterungen des Konfliktes, in welchen die All-
gemeine Deutsche Kunstgenossenschaft aus Anlaß der
Weltausstellung in St. Louis mit ihren sezessionistischen
Mitgliedern gekommen war, haben in der Presse und im
Reichstage ein so verzerrtes Bild des Sachverhaltes her-
vorgebracht, daß sich der Hauptvorstand zu den nach-
folgenden Darlegungen genötigt sieht.

Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft ist die
Organisation, welche nahezu die gesamte deutsche Künstler-
schaft umfaßt. Sie steht nicht den Sezessionen gegenüber,
sondern diese gehören ihr als Mitglieder an. Erst am
12. Januar 1904 ist die Berliner und am 20. Februar 1904
die Münchener Sezession ausgetreten.

Der wichtigste Zweck des Verbandes ist gegenwärtig
die Veranstaltung deutscher Kunstabteilungen auf Welt-
ausstellungen. Als Organ hierfür ist die Allgemeine
Deutsche Kunstgenossenschaft von der Reichsregierung
amtlich anerkannt. Im Reichshaushaltetat figuriert alljähr-
lich die Summe von 20000 Mark, welche asserviert werden,
bis sie bei kommender Veranlassung der Allgemeinen
Deutschen Kunstgenossenschaft als Beitrag zu den Kosten
internationaler Ausstellungsunternehmungen überwiesen
werden.

Als dem Hauptvorstande, welcher alle drei Jahre in
alphabetischer Reihenfolge unter den fünf größten deutschen
Kunstzentren wechselt und seit dem 1. Januar 1903 seinen
Sitz in Dresden hat, am 28. März desselben Jahres durch
Mitteilung des Reichskommissars bekannt wurde, die Aus-
stellung in St. Louis solle nicht der Allgemeinen Deutschen
Kunstgenossenschaft, sondern einem freigewählten Komitee
übertragen werden, durfte es nicht wunder nehmen, daß
er hiergegen in einem Protestschreiben Verwahrung ein-
legte. Er konnte gar nicht anders seinen Mitgliedern
gegenüber, zu denen, wie gesagt, auch die Sezessionen
gehörten. Der Umstand, daß gerade kurz vorher zwei
große und bedeutsame Vereine: die Berliner Sezession
unter Liebermann und die Stuttgarter unter Kalckreuth sich
hatten aufnehmen lassen, ganz offenbar im Hinblick auf
die Ausstellung, die vor der Türe stand, machte es ihm

noch besonders zur Pflicht, die traditionellen Rechte des
Verbandes zu wahren. Er durfte sich hierbei auch be-
rufen auf ein Anschreiben des Reichsamtes des Innern
vom April des Jahres 1902, in welchem der Hauptvorstand
aufgefordert war, die satzungsgemäße Befragung der
deutschen Künstlerschaft über die Beteiligung in St. Louis
vorzunehmen, und weitere Verhandlungen in Aussicht ge-
stellt wurden.

Ehe auf das Protestschreiben an den Herrn Reichs-
kommissar eine Antwort eingegangen war, wurde zur Er-
örterung der Frage für den 20. Mai 1903 ein Delegiertentag
nach Dresden einberufen, auf welchem nach eingehender
Diskussion der Hauptvorstand beauftragt wurde, durch
Deputation bei dem Herrn Reichskanzler im Sinne des
schon erfolgten Verwahrungsschreibens vorstellig zu
werden.

Das Ergebnis der durch den Vorsitzenden des Haupt-
vorstandes, Hofrat Professor Kießling, in Gemeinschaft
mit den ehemaligen langjährigen Vorsitzenden Maler H.
Deiters und Akademiedirektor A. v. Werner mündlich bei
dem Herrn Staatssekretär des Innern angebrachten Vor-
stellungen war, wie bekannt, die Wiedereinsetzung der
Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschaft in ihre Aus-
stellungsrechte, als korrekte Erledigung der für begründet
erachteten Beschwerde. Mit dieser Wiedereinsetzung war
in keinerlei Hinsicht eine Entrechtung der Sezessionen
verknüpft. Die Organisation der Ausstellung in St. Louis
wurde einfach dem Verbände wieder in die Hände ge-
geben, der die Sezessionen auf Grund ihres freiwilligen
Eintritts mit umfaßte. Sie konnten sich innerhalb des-
selben nach Maßgabe ihrer vom Vorstande hochgeschätzten
Künstlerschaft wie alle anderen Mitglieder frei betätigen.
Für die Satzungen, welche sie auf dem Delegiertentage
als reformbedürftig charakterisiert hatten, ohne positive
Vorschläge zu machen, waren sie verantwortlich wie alle
anderen. Daß ihre Absicht auf Reformen nicht Wider-
stand, sondern sympathische Aufnahme gefunden hatte,
wußten sie.

Als an den Hauptvorstand die Pflicht herantrat, den
Organisationsplan für St. Louis festzulegen, war es sein
erstes, den von sezessionistischer Seite geäußerten Ein-
wendungen Rechnung zu tragen. Die Satzungen ließen
hierin vollkommenen Spielraum zu. Die bezüglichen Para-
graphen derselben lauten wie folgt:

>§ 24. Ein Mittel zur Erreichung ihres Zweckes
sieht die Genossenschaft in der Veranstaltung all-
gemeiner deutscher Kunstausstellungen, sowie deut-
scher Abteilungen in internationalen Ausstellungen
im In- und Auslande. Bei den letzteren wählt der
Hauptvorstand erforderlichenfalls den Kommissar,
beziehungsweise Vertreter der Allgemeinen Deutschen
 
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