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Krüger, Thomas [Hrsg.]; Stephan, Hans-Georg [Hrsg.]; Korbel, Günther [Bearb.]; Korbel, Günther [Bearb.]; Raddatz, Klaus [Bearb.]; Raddatz, Klaus [Gefeierte Pers.]
Materialhefte zur Ur- und Frühgeschichte Niedersachsens (Heft 16): Beiträge zur Archäologie Nordwestdeutschlands und Mitteleuropas — Hildesheim: Verlag August Lax, 1980

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.65795#0361
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Großsteingräber und Bodenarten im Landkreis Uelzen
Von Heinz Schirnig
Mit 1 Abbildung

Im heutigen Landkreis Uelzen ist ein gutes Dutzend Großsteingräber erhalten. Darunter be-
findet sich kein einziges Grab, von dem noch sämtliche Steine vorhanden wären. Gut erhalte-
ne Denkmäler, wie sie in Altenmedingen oder Kahlstorf anzutreffen sind, stellen die Ausnah-
me dar. Die Regel sind Gräber, bei denen nur wenige Steine an ihrem Platz belassen wurden.
Definiert man erhaltene Gräber als solche, die mindestens noch einen Findling in situ aufwei-
sen, so sind dieser Gruppe im Landkreis Uelzen 13 Grabanlagen zuzuordnen. Es sind dies die
Gräber Nr. 741 (Numerierung nach SPROCKHOFF 1975) in Börnsen, Nr. 745 und 746 in
Edendorf, Nr. 752, 753 und 754 in Altenmedingen, Nr. 766 in Groß Thondorf, Nr. 769 in
Kettelstorf, Nr. 778 in Masendorf, Nr. 795 in Barnsen, Nr. 796 in Riestedt, Nr. 801 und 802
in Kahlstorf. Hinzu kommen einige Gräber, die lediglich als Erdwall oder durchwühlter Erd-
hügel in Erscheinung treten, z. B. die Gräber Nr. 740 in Börnsen, Nr. 768 in Kettelstorf,
Nr. 771 in Westerweyhe. Die Zahl dieser Gräber ließe sich bei intensiver Geländeforschung si-
cherlich noch vergrößern. Das zeigt die Inventarisation von Funden und Fundstellen im
Landkreis Uelzen von F. C. Bath. Er führt mehrere vermutete Überreste von Megalithgrä-
bern auf, deren Charakter durch Probegrabungen zu klären wäre.
Im Jahre 1920 zählte K. H. Jacob-Friesen in seiner Bestandsaufnahme 14 Megalithgräber
(JACOB-FRIESEN 1920). Er rechnete das Grab von Westerweyhe den erhaltenen Gräbern
zu. Außerdem ist ein Grab in Scharnhop angeführt, das heute zum Landkreis Lüneburg ge-
hört, und das Grab von Lehmke, das im Jahre 1971 der Vernichtung anheimfiel. Dagegen
fehlen die Großsteingräber von Edendorf (Nr. 746) und Barnsen.
Die Verbreitung der erhaltenen Gräber zeigt, daß die Mehrzahl von ihnen innerhalb eines
breiten nord-süd gerichteten Streifens östlich der Ilmenau liegt. Nur drei Gräber befinden
sich westlich des Flusses. Die westlichen, südlichen und östlichen Randzonen des Landkreises
Uelzen weisen überhaupt keine Gräber auf. Ist diese Verbreitung zufällig? Die Vermutung
liegt nahe, weil die heute vorhandenen Megalithgräber lediglich einen kümmerlichen Rest des
ehemaligen Bestandes darstellen, so daß der Fehler der kleinen Zahl nicht auszuschließen ist.
Es sind nicht mehr als 5 % der ursprünglich existierenden Gräber. Diese Erkenntnis verdan-
ken wir dem Werk des Kammerherrn G. O. Carl von Estorff, das zu Beginn der großen
Agrarreform des vorigen Jahrhunderts und damit zu einer Zeit entstand, als die Vernichtung
der Megalithgräber zwar schon eingesetzt hatte, aber noch nicht weit fortgeschritten war
(v. ESTORFF 1846). Die Zahl der ehemals vorhandenen Großsteingräber betrug mindestens
über 240, eher aber mehr als 250 Gräber. Sie ist nicht genau zu ermitteln, weil von Estorff an
einigen Stellen von einer Gruppe von Steindenkmälern spricht, womit er mindestens zwei
meint (z. B. v. ESTORFF 1846, 124, 2A5), die genaue Anzahl aber nicht angibt. An anderer
Stelle ist von einigen oder mehreren Steindenkmalen die Rede, was mindestens drei bedeutet.
Außerdem wissen wir, daß von Estorff trotz seiner intensiven Nachforschungen nicht sämtli-

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