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Meyer, Carla; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Stadt als Thema: Nürnbergs Entdeckung in Texten um 1500 — Mittelalter-Forschungen, Band 26: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34907#0430

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3.3. Innere Konfliktherde

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ten zusammen geschlossen. Absetzen wollte man sich gegen den vor allem seit
Kaiser Karl IV. vermehrt durch Urkunden verliehenen neuen »Briefadel«, das
heißt, einerseits gegen jene neuen »Eliten«, die in fürstlichen Diensten empor-
gekommen waren, andererseits gegen die städtischen Führungsschichten.'^
Entsprechend tief in die Vergangenheit führt Rixners Buch zurück. Im Ein-
gang des E/mrnier&Modis erschreibt er dem Turnierwesen in deutschen Landen
imperiale Ursprünge und datiert sie auf die Regierungszeit des bei ihm zum
Kaiser avancierten Ottonenherrschers Heinrich I.: Nach seinem triumphalen
Sieg über die ungläubigen Ungarn, den er mit der Hilfe aller Fürsten und Stän-
de des Reichs errungen habe, habe er zur Feier des Siegs und als Dank an die
Fürsten ot/mm zrEc/üm EEme abzuhalten entschieden mit aEzvEt/ RitferspB umi
sei/EnspEt / mit rennen / sfeeden / danfzen / jagen / sc/nessen / unn aden^renden spie-
len / die man erdeneden moc/hcV" Während nämlich im Reicd soieds noed undedani
mei; habe sich Kaiser Heinrich auf Vorbilder in Gaiiia / Engeiiandi / unnd Brdania
berufen können und das Turnier damit als Tradition eingeführtA'
Auf Heinrich führt Rixner auch bereits die zwölf Artikel zurück, die zur
Abhaltung der Turniere erlassen worden seien. Im Zzuöt^t unnd Etst Tdnrnirs
ArtEut wird bestimmt, dass derjenige vom Besuch des Turniers ausgeschlossen
sei, dar nü uem seinem ädern Edei gedorn und derdommen mere / und das mit seinen
uier Anicden nü demeisen diini.'^ Im vorangehenden elften Artikel ist statuiert,
dass die Turnierfähigkeit zugleich an eine adlige Lebensweise geknüpft sei.
Ausgeschlossen werde ebenfalls, wer zwar uom Adei gedorn und derdommen zoere,
der jedoch seinen sfandf anders dann in Adeiicdem stand died / sied nd uon seinen
Adedcden sfenden / Renten unn giiiten / die jme sein man oder Erdieden / Dienstieden /
Ratdgeit / Eterrnsoid oder ei/gentdnmd / järdcd ertragen mag / sonder mit KanjjE'^
Der als nicht standesgemäß angesehene bürgerliche Gelderwerb durch Han-
del und Wucher war den Turniergenossen also verboten. Alle diejenigen aber,
die in uartrazumz jres nezoen Adeis eindreeden / und den aiten gesedieedten (die jren
Adei zoie odstet dezoeisen mögen) gieied reiten, sollten hart und öffentlich gestraft
werden.
Den Hauptteil von Rixners Werk bildet die Schilderung von insgesamt
37 Turnieren der Jahre 938 bis 1487 sowie der Abdruck von drei Turnier Ord-
nungen aus den Jahren 1479, 1481 und 1485.'^ Obwohl Rixners Aufzeichnun-
gen gerade in der Ahnenforschung lange als zuverlässig galten,^ ist der Groß-
teil der von ihm beschriebenen Turniere bis in das 15. Jahrhundert entweder
überhaupt nicht nachweisbar oder falsch datiert'^ (zugleich fanden sehr viel

169 Vgl. HALLER VON HALLERSTEIN, 2006, S. 238, Und MEYER, 1928, S. 509f.
170 Georg Rixner, Turnierbuch, fol. 16r.
171 Für eine ausführliche Darstellung vgl. KRIEG, 2001, S. 104-106.
172 Georg Rixner, Turnierbuch, fol. 22v.
173 Ebd., fol.22v.
174 Ebd., fol.22v.
175 Vgl. HALLER VON HALLERSTEIN, 2006, S. 243.
176 Vgl. ebd., S. 244.
177 Vgl. ebd., S. 244f. Als frühestes historisch belegbares Turnier in Rixners Buch gilt das un-
ter Nr. 15 geführte Regensburger Turnier von 1284, vgl. KLAus ARNOLD, Der fränkische Adel,
 
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