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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 4.1851

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https://doi.org/10.11588/diglit.21527#0042

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S4

Di« Vrrdeckung der resp. Nuditäten betr.

tuäi r»<Ii ubslruiii, iueliiili, vsl puluäi iuvuäi äsbsut; zu
^-^deutsch: Alle Bilder mitNudidäten müffen dem Rohen entzogen und
eingesperrt oder in einen Sumpf geworfen werden. — Man hat näm-
lich die betrübende Erfahrung gemacht, daß etliche Künstler unterlaffen,
ihren resp. Figuren anständige Kleider anzuziehen und selbe lieber halb-
nackt in der Welt herumlaufen laffen. Ohne hierin gerade eine vorsätz-
liche bösliche Abficht, sondern vielmchr bloße Commodidät zu vermuthen,
muß seltigen srtiücibus jedoch notistcirt werden, daß derlei Nuditätszu-
stände hierorts nicht Mode find, für'S zweite, daß am Sitz der von
Herrn v. RingSeiS geführten Ober-Grbsündenadministration und Centralsa-
tansauStreibungSconnnisfion dergleichen Jndezenzen so ipso als zuchtpoli-
zeiwidrig betrachtet werden müssen.

Namentlich sind auch die robusten, antiken Figuren unzuläßig, weil
fie häufig nur zu Haß und Derachtung der Gegenwart auffodern, also
dem Preßgesetz zuwiderlaufen. Auch durch wühlerische Pfeifenkopfe hat
fich schon mancher in die Hölle hinabgeraucht. — Selbst in unserer va-
terländischen Politik sollen alle Blößen vermieden werden, um die Begier-
te» PreuffenS und Oesterreichs nicht zu reizen. — Daß die nackte Wahr-
heit nicht dargestellt wird, deffcn versehen wir uns zu dem Schicklichkeits-
gefühl unserer Schriftsteller ohnchin. — Zndem wir sonach allen Künstlern
dic genaue Beachtung der gegenwärtigen „Bulle Zkucki" anempfehlen, bedrohen
wir die Zuwiderhandelnden mit Confiscation ihrer Werke, fie selber aber
mit Ererzitien und Casteiungen in kroutsm rsversum.

Gegeben !n der Drei-Hügel - Stadt
München (Petersbergl, Sattlerbergl und vor
allem RochuS bergl). Jm Jahre des Heils
1851, unseres ErscheinenS im 4ten, des 826
tm 2ten, des PolizeigesetzbucheS im Oten
3°hr.
 
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