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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 4.1851

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https://doi.org/10.11588/diglit.21527#0202

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IS4

dem Ort, wo sie sich beinhLuslich niedergelaffen hat, ausgewiesen nnd ver-
schnbt wird. — Der lebendige Deutsche kann überall ausgcwiesen werden,
Wo er nicht heimathberechtigt ist. Jm Grabe aber ist jeder heimath-
berechtigt, der einen sterblichen Leib als Geburtsschein auszuweisen hat,
und so werden wir der Grundrechte, die man uns oben vorenthält, unter
der Grde theilhaftlg.

Bei dem scharfen politischen Unterschied, den man jetzt sogar unter
den Todten macht, ist es zu wundern, daß man nicht in den Beinhäusern
eine Linke, eine Rechte und ein Centrum bildet, schon um zu sehen, auf
welcher Parthei die Verwesung zuerst eintritt. Vielleicht daß einmal je-
mand gegen die dermalige Vermischung einen Protcst auf dcn Tisch des
Beinhauses niederlegt. — Jn München haben wir zwei Leichensäle einen
„armen" und einen „reichen", also eine erste Todtenkammer und eine
zweite, eine Kammer derHochseligen und eineKammer der Abgestorbenen.
Die Ordnung der Natur selbst ist das direkte Wahlgesetz, wornach die
Repräsentanten menschlicher Hinfälligkeit in diese Kammer geschickt w erden.
DieseS Gesetz wird durch keinerlei Census beschränkt; jeder Mensch, sobald
er geboren, ist ein Candidat sür daS jenseitige Parlament, „nd nur über
den einzigen ewigen Juden soll die grausame Strafe verhängt worden
sein, daß er vom allgemeinen Sterberecht ausgeschloffen wurde. — Krank-
heit, Alter, Sorge, Unmäßigkeit u. s. f., daS sind die Commiffäre, welche
die Wahl des Todes leiten, und darin besteht ber Beruf der Aer zte, daß
fie heilkünstlerische Umtriebe machen, keine absolute Majorität von bösen
Stoffen zusammenkommen laffen und die Wahl vereiteln. — M ögen noch
so viele Gerüchte von einem reaktionärenMinisterwechsel austauchen, möge
Wclden, mögen noch ganz Andere berufen werden — darüber dürfen wir kciire
Besorgniß haben, daß das bisherigc, auf dem Prinzip der Gleichheit steh-
ende Wahlgesetz der Natur beseitigt, und ein neucs okroyirt werde!

Z'im Schluß der parlamentarischev Fantafieen über eine Todten-
kammer sei noch erwähnt, vaß dieselbe fortwährend aus „aufgelösten"
Mitgliedern besteht, also eigentlich ein Rumpfparlament ist. — Das Stutt-
garter Rumpfparlament war in der That das Beinhaus unserer Wünsche
nnd Hoffnungen. — Aber die Religion sagt ja, daß die auf der Bahre
licgenden nicht „aufgelöst" sondern nur „vertagt" sind, bis es dem liebcn
Gott gefällt, fie zu neuer Thätigkeit einzuberusen.
 
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