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dann noch Ungarn (Bild 13). Kaiser Karl []. verlieh 886 den Passauer Händlern
Zollfreiheit zu Wasser und zu Land; das wäre nicht geschehen, wenn ihre
Verbindungen nicht bereits weithin gereicht hätten?). Die Zollordnung von
Raff elſtätten 903 ordnete den Handel von der Donau ins Mühlviertel
hinein. Die Ungarnkriege (896 + 955) haben zwar dem Paſsauer Handel nach
Osten zu einen empfindlichen Abbruch getan, ihn jedoch nicht völlig lahmgelegt;
daß er bald wieder das alte Gebiet einnahm, läßt auch die volle Mautfreiheit
auf allen Flüssen des Reiches erkennen, die 976 Kaiser Otto Il. den Passauer
Kaufleuten verlieh.

Die Grundlage des Passauer Handels bildete sonach eigentlich die Schiffahrt,
die sich als Erwerbszweig aus der Lage der Stadt von selbſt ergab. Darum sehen
wir die Händler der frühen Zeit auch zugleich im Besitz der nötigen Schiffe mit
Mannſchaft. „Die auf dem Wasser arbeiten“ ist daher noch in den Freiheits-
briefen des 14. Iahrhunderts ihre Bezeichnung. Diese enge Verbindung von
Handel und Transportwesen und die Lage der Stadt als Sperre am Zusſammenfluß
von Inn und Donau zeitigten, unterstütztvon den geltenden Anschauungen über
Grund- und Landesherrschaft,

das Stapelrecht : Niemand durfteWaren an Passau vorbeiführen-Fürf ahrt -,
sondern man mußte sie dort ausladen ~ Niederlage + und zum Verkauf
bringen; ein Weitertransport war auch nur auf Passauer Schiffen gestattet.
Damit stand der Inn- und Donauhandel eigentlich unter der „Kontrolle“ der
Passauer Händoler-Schiffmeister und dieses „Monopol“ machte Passau für lange
Zeit zu einem Hauptmarkt für Getreide, Wein und Salz, soweit sie nach
Bayern und Tirol gingen. Dieses Gewohnheitsrecht wurde von König Wenzel
1390 und 91 ausdrücklich beſtätigt und von den nachfolgenden Kaiſern bis
1793 immer erneuert; es hing nicht mit der dem Biſchof zustehenden Maut
zusammen, sondern war ein Recht der Stadt. Man führte das Stapelrecht
auch nicht immer in voller Schärfe durch, sondern begnügte sich mit der Abgabe
einer Gebühr für die Erlaubnis, ohne Niederlage vorbeifahren zu dürfen. Diese
mußte nachgeſucht werden; so bittet selbſt König Marimilian I. 1491, daß Getreide
nach Regensburg, 1494, daß eine den Türken abgenommene Hauptbüchsſe nach Inns-
bruck gebracht werden darf. Es fehlte aber auch nicht an Gegenmaßregeln,
besonders in Bayern; starke Klagen wurden laut, als die Passauer die Proviant-
zufuhr für das bei Wien gegen die Türken kämpfende Heer nach ihrem Jürfahrt-
recht behandeln wollten. Die Uebersſpannung mußte einen Widerstand auslöſen.
Nachdem bereits 1411 die Fürfahrt des Salzes nach Bayern freigegeben worden
war, hatte Herzog Marimilian, als er den gesamten Salzburger Salzhandel an
ſich gebracht, das Mittel in der Hand, um gegen Passau vorzugehen; im Vertrag
von 1608 mußte die Stadt auf ihr Niederlagsrecht gänzlich verzichten und
freie Fürfahrt gestatten; das galt allerdings bloß für den Handel nach Bayern

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