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legte Bischof Ulrich 111l. am 14. August 1479 den Grunoſstein zu einer Sühne-
kirche St. Salvator, die im Iahre 1500 vollendet wurde (Bild 123); hier wurde
in einem Reliquiar auch das Messer aufbewahrt, mit dem die Hoſtien durchstochen
worden sein sollen (jetzt Ilzstadt-Pfarrkirche). Durch ein Flug bl at t (Bild 124),
das uns zugleich das älteſte Erzeugnis Passauer Holzschneidekunst und
Druckerei überliefert!'’), wurde die am Ort einsetzende Wallfahrt sehr gefördert,
die bis ins 18. Iahrhundert fortwährend stark besucht war.

Iuden konnten aber erſt nach 1813, als Passau bayrisch geworden, wieder in
der Stadt ansässig werden.

Das Handwerk

Wenn die Wirtschaftsgeschichte lehrt, daß das Handwerk sich nur langſam von
der Hauswirtschaft losgelöst habe und vom flachen Lande, zum Teil über die Klöster,
in die Stadt gewandert sei, so iſt das nur für gewisse Gewerbe und für spät
gegründete Städte richtig, nicht aber für die auf römiſchem Boden erwachsenen
Siedelungen, die keine Bodenwirtschaft trieben, sondern von Anfang an auf die
Handelsniederlassung, verbunden mit Schiffahrt, eingestellt waren. So müssen
auch in Passau, seit es eine bairiſche Herzogsſtadt iſt, an Handwerkern die
Schopper und Seiler, die (Huf- und Nagel-) Schmiede, die Riemer, die Faßbin-
der vorhanden gewesen sein, welche für die Bedürfnisse des Handels und Ver-
kehrs arbeiteten, wie für den häuslichen Bedarf die Zimmerer, Lederer, Schuſter,
Wollweber und Färber, Hafner, Bronzegießer und Kupferschmiede, für die Wehr
die Klingenschmiede und für den Lurus (auch Münzerei) die Goldschmiede.
Gewisse Handwerker bedürfen überhaupt eigener Vorrichtungen und besonderer
Erfahrung wie die Schmiede, Gießer und Gerber, oder sind vom Boden abhän-
gig, der das Material liefert, wie die Hafner, so daß sie ſchon seit Entstehung
ihrer Technik über die reine Hauswirtschaft hinaus auf Vorrat arbeiten und
ihr Erzeugnis, wenn zuerſt auch nur im Tauſchhandel absetzen; an dessen Stelle
tritt ſpäter der Verkaufspreis oder der Werklohn in Geld. Sicher waren die
Handwerker in jenen älteſten Städten vom Grundherrn abhängig und unfrei ;
das iſt aber nicht ausschlaggebend für den Begrif f des Handwerkes, nämlich
der ständigen Beschäftigung in einem Handarbeits-Beruf gegen Entlohnung.
Weiter entwickeln kann sich das Hanodwertk erst, sobald die Naturalwirtſchaft voll-
ſtändig von der Geldwirtschaft abgelsſt und der Stadtbewohner durch das
Bürgerrecht aus dem allgemeinen Landrecht herausgehoben zum Bürger
und damit perſsnlich frei wird, alſo seit dem 12. Jahrhundert. Sofort setzt
auch der Zus am m ens chlu ß der Berufe und die Sonderung der Erwerbsstände

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