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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0447

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12) Nitterliche Gesinirung.

Aus dem hohen Bernfe des Adels, seinen erblichen Thron-
herrn zu schirmen, und dnrch dessen Erhaltung das Heil des
Volkes zu bewahren, solgt die dem Adel eigene Gesinnnng.
Sie besteht nicht in einer Neigung zum Kriege, sonderu um-
faßt nur auch die Bereitwilligkeit, in den Krieg zn ziehen,
sobald äußere Gewalt dies erfordert. Der ritterliche Siun
ist unbedingter Gehorsam gegen den erblichen Landesherrn,
und unbedingte Bereitwilligkeit, Alles fnr dessen Erhaltnng
zn opfern. Also besolgt er im Frieden und im Kriege die
Gesetze nicht bloß zur äußeru Genüge des Bnchstabens, son-
dern mit rechtlichem Sinn; also vertheidigt er die llnschnld,
d. h. stellt sich der gesetzwidrigen Behandlung der Schwä-
cheren entgegen; also geht er in eine jede Gefahr, nnd der
Gedanken an die Größe seines Zweckes erhebt ihn nber
die Furcht.

13) Verirrung und Bewährnng.

Es giebt Adlige, denen dieser Sinn fremd ist. Es hat
Verirrnngen des ritterlichen Sinnes gegeben, die abentheuer-
lich, andere, die uachtheilig waren. Aber wo ist der Stand,
der lauter wnrdige Mitglieder hat? und wo hat es mehr,
wo größere nud an schrecklichen Folgen reichere Verirrnngen
gegeben, als in der Neltgion? und doch ist sie das Heiligste,
was wir haben. Nichts dürfen wir uach seinen Mißbräu-
chen würdigen. Der ritterliche Sinn, sowie er sein soll,
war uud ist noch in Vielen von Adel, und hat schon viel
Großes bewirkt.

Will man die von dem ansässigen Adel in Ostprenßen
 
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