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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0449

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adel an die Vererbung eines nach seinen verschiedenen 9iang-
stusen bestimrnten Vermögens, vhne daß dieses Grundeigen-
thum sein dürste. Auch ohne alles Vermögen kann es tüch-
tige Edelleute rnit echtern Rittersinne geben. Dieser wird
sich desto sreier erheben, je weniger er vom Vermögen ab-
hängig ist. Allein so wenig man es billigen rnag, daß der
Adelstand an Vermögen oder Grundeigenthum geknüpst, oder
davon abhängig gemacht werde, so nützlich, ja nothwendig ist
es doch, daß er viele Mitglieder habe, die Vermögen, beson-
ders Grnndeigenthum besitzen. Ohne Krast kann anch der
Beste nichts wirken. Die am rneisten wirkende Kraft ist in
gebildeten Völkern das Geld. Alles, was Geld-Einkommen
giebt, gewährt bei urrs Kraft, das Gnte nicht blos zn wün-
schen, sondern auch zu wollen und wirklich zu machen.
Eigenthmn arr Grund nnd Boden ist unter allerrr Besitzthnm
das Einsachste nrrd Edelste. Er kann rricht aus einem Staate
in einen arrdern hinüber gebracht werden, und begründet oder
vermehrt daher die Arrhänglichkeit dessen, der ihn besitzt, an
den Staat und den Herrn desselben, jene Anhänglichkeit, die
irn Wesen des Adels liegt.

Grnrrdbesitz vorr einem solchen Umsange, daß der Be-
sitzer rricht selbst die mechanischen Arbeiten des Anbaues ver-
richten karrn, krrüpst noch ein anderes Band zwischen ihm
rrrrd seinen Leuten, und dieses Band der wechselseitigen An-
Hänglichkeit zwischerr Beiden, knüpst Beide rroch mehr an ihr
Vaterland.

Aber altes dieses kann rrur ein Grnndbesitz wirken, der
danernd ist, nicht ein solcher, wo Grurrd und Boden einer
karrfnrännischen Waare gleich, hente erkauft, nnd rnorgen wieder
 
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