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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0457

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3) das Kassen-Llmt,

4) das Schreibe-Amt;
die letzteren:

5) das Herolds-Amt,

6) das Lese-Amt,

7) das Bildungs-Amt,

8) das Unterstützrurgs-Amt, und

9) das Grnndeigenthums-Amt.

l) Meister-Amt.

4. Das Meister-Anrt sorgt vorzüglich für die Leitung
des ganzen Vereins, für Ordnung nnd für die Erchaltnng
der Einheit sämmtlicher Geschäfts-Zwerge als Theile eines
einzigen Ganzen.

5. Der Ort der Versammlnngen wird durch den Be-
schluß des Vereins bestimmt. Vier Mal im Jahre ver-
fanrmelt der Verein sich, ohne dazu bernfen zu werdeu, an
dem ersten Sonntage in jedem der Monate Januar, April,
Juli und October. Außerdem werden Versammlungen ge-
Halten, wenn sie und die Zeit derselben vom Vereine be-
schlossen, oder vom Meister-Amte berufen werden.

6. Jede Versammlung wird vom Meister oder mit dessen
Genehmigung von einenr andern Mitgliede der Kette durch
die Erinuerung der gegenwärtigen Glieder an die Würde und
die Pflichten des Adels, an die uns an nnseren König und
Herrn knüpfende unbedingte Treue und den ihm schuldigen
Gehorsam, an den Zweck der Kette nnd an die unerläßliche
Vechtlichkeit in all' ihrem Beginnen eröffnet

7. So entfernt die Besorgniß rst, daß einzelne Mit-
 
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