Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0458

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
446

glieder durch Unordnung und zweckwidriges Betragen den
Verein stören werden, so würde es fnr den Fall, daß solches
dennoch geschähe, zum Meister-Amte gehören, die A'nsschlie-
ßung solcher Mitglieder der Beratchung und dem Beschlusse
des Bereins vorzulegen.

2) Prüsnngs-Amt.

8. Dem Prüsnngs-Amte liegt es ob, zu prüsen ob die,
welche zur Ausnabme in die Kette vorgeschlagen werdett,
die zur Ansnahme nothwendigen Ersordernisse haben, und
das Ergebniß dem Bereine znm Beschlusse vorzutragen.

9. Nicht von der Zahl, sondern von der Tüchtigkeit der
Mitglieder der Kette hängt ihr Gedeihen ab. ^Daher ist die
Prüsnng der Auszunehmenden höchst wichtig, die größeste
Sorgsalt dabei nothwendig, nnd in einem jeden Falle lieber
zn große Strenge als Nachgiebigkeit zu besolgen.

10. Mitglied der Kette kann nnr werden, wer:

1) Unterthan Sr. Majestät des Königs von Preußen, un-
seres Allergnädigsten Herrn,

2) großjährig oder sür großjahrig erklärt,

3) unbescholtener Edelmann ist,

4) einen sittlichen Lebenswandel sührt,

5) eine angemessene Geistes-Bildnng besitzk, und

6) einen Standpunkt in der bürgerlichen Gesellschaft hat,
der mit dem Stande des Adels vereinbar ist. Er
muß serner in seiner Gesinnung:

7) nnserm Könige tren ergeben, nnd dem erblichen Adel-
stande zngethan sein,

8) sich nicht von dem Neize der Nenheit berauschen lassen,
 
Annotationen