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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 4): Anlagen zum 2. Theil, Scharnhorst — Berlin, 1876

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https://doi.org/10.11588/diglit.24268#0466

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Güter erwerben. Die Mitglieder, durch dereu Beiträge oder
Credit solche Güter erworbeu werden, treteu dadurch in eiir
besonderes Gesellschass-Verhältuiß mit eiuauder, und der
Kette gebührt keine weitere Theiluahme darau, als die der
Freude über ciuen guten Ersolg.

Es entspricht oöllig demZwecke derKette, durch dieZusammeu-
kuust iu ihren Versammlungen, das Mitarbeiten an einem
gemeinschastlichen Hauptzwecke und die sich dadurch bildeude
nähere Bekanntschast solche Gesellschaftsverträge und gemein-
schastliche Erwerbungen, oder auch Erwerbungen von Ein-
zelnen zu veraulassen und zu vermitteln. Dieses gehört zu
den Geschäften des Grundeigenthums-Amtes, dessen Mit-
glieder zu dem Ende für Nachrichten vou adligen Gütern,
welche verkäuflich find, besonders folchen, die in nothwendiger
Subhastation stehen, und von den dabei stattfindenden Ver-
hältnissen, zn sorgeu haben.

31. Die Vertheilung der verschiedeuen Geschäfts-Zweige
unter die Mitglieder der Kette geschieht nicht zu dem Eude,
daß die Mitglieder sich allein mit dem ihnen angewiesenen
Geschäftszweige beschäftigen solleu; sondern ein jeder Ge-
schästszweig wird durch die Anweisung uur zur vorzüglichen
Fürsorge und Bearbeitung empfohlen, dadurch aber keines-
wegs die Theilnahme eines Mitglkedes von allen übrigen
Geschäften der Kette ausgeschlossen.

Die uur den angegebenen Zweck habende Geschäfts-
Vertheilung wird durch eigenes Anerbieten und einstimmiges
Urtheil der Uebrigen über die Fähigkeit eiues sedeu Mitgliedes
zu dem Geschäftszweige, dem sich dasselbe vorzüglich widmet,
bewirkt. Hierdurch wird die Kette am besten Gedeiheu er-
 
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