habt haben sollten, und dann nicht auch so und so viel andre.
Und zum Anderen würde ja auch recht wohl glaublich sein, dass
Pausanias bei dem Olympieion die übrigen Hadrianischen Bau-
ten genannt seien, und dass des Eleusinion bei den Agrai-
Heiligthümern gedacht sei; immerhin auch kann beim Areo-
pag der Ortsführer die übrigen Gerichtsstätten erwähnt
haben. Aber die gesaminte antiquarisch-historische und mytho-
logische Gelehrsamkeit des Pausanias ist doch sicherlich auch
hier nicht ausschliesslich aus dem Munde der Periegeten geflos-
sen; dazu ist eben zu viel positiv litterarische Erudition überall
wahrzunehmen. Und jedenfalls berechtigt nichts in der Be-
schreibung des Pausanias zu dem Glauben (und darauf kommt
es Curtius ja vor Allem namentlich bei dem Exkurs über die
Gerichtshöfe an), dass er nun wirklich seine sonst so konse-
quent festgehaltene topographische Ordnung verlassen und an
all jene Stätten ausser der Reihe gepilgert sei. Wie wunder-
lich wäre dann auch die sachliche Ordnung in die topogra-
phische eingefügt, so dass trotz der nach sachlichem Princip
gemachten Exkurse Pausanias doch immer wieder zurück-
gekehrt wäre zur topographischen Ordnung und zwar genau
da, wo er vor Beginn eines solchen Giros aufgehört. Das wäre
für die Wanderung wie für die Beschreibung ein viel körn-
plicirteres System, als ihm zuzutrauen ist und Curtius selbst
ihm zutrauen durfte nach Analogie der Enneakrunosepisode.
Und sollte es wirklich ein und derselbe Führer gewesen sein,
der die Premden erst an allen städtischen Gerichtsplätzen
herumführte und dann noch herunter in die Hafenstadt nach
Phreattys; und sollten diese wirklich express solche weite
Wanderung nach den verschiedenen Seiten bloss je zu dem
einzelnen Punkt angestellt haben und dann wieder zu dem
Areopag zurückgekehrt sein, die Station des Panathenäen-
Schiffes zu sehen?! Das Richtige erhellt bei dem Exkurs über
die Gerichtsstätten am deutlichsten; keine Spur zeigt hier,
dass Pausanias jene Stätten besucht; er erwähnt auch kein
einziges Monument, keine einzige bauliche Eigenthümlichkeit
oder dergl.; das Ganze ist rein eine antiquarisch-legenda-
rische Auseinandersetzung.
Treten wir an seine Beschreibung selbst unbefangen her-
an, so ist es unbestreitbar, dass Alles dafür zeugt, wie eine
topographische Reihenfolge in der Erzählung mindestens beab-
Und zum Anderen würde ja auch recht wohl glaublich sein, dass
Pausanias bei dem Olympieion die übrigen Hadrianischen Bau-
ten genannt seien, und dass des Eleusinion bei den Agrai-
Heiligthümern gedacht sei; immerhin auch kann beim Areo-
pag der Ortsführer die übrigen Gerichtsstätten erwähnt
haben. Aber die gesaminte antiquarisch-historische und mytho-
logische Gelehrsamkeit des Pausanias ist doch sicherlich auch
hier nicht ausschliesslich aus dem Munde der Periegeten geflos-
sen; dazu ist eben zu viel positiv litterarische Erudition überall
wahrzunehmen. Und jedenfalls berechtigt nichts in der Be-
schreibung des Pausanias zu dem Glauben (und darauf kommt
es Curtius ja vor Allem namentlich bei dem Exkurs über die
Gerichtshöfe an), dass er nun wirklich seine sonst so konse-
quent festgehaltene topographische Ordnung verlassen und an
all jene Stätten ausser der Reihe gepilgert sei. Wie wunder-
lich wäre dann auch die sachliche Ordnung in die topogra-
phische eingefügt, so dass trotz der nach sachlichem Princip
gemachten Exkurse Pausanias doch immer wieder zurück-
gekehrt wäre zur topographischen Ordnung und zwar genau
da, wo er vor Beginn eines solchen Giros aufgehört. Das wäre
für die Wanderung wie für die Beschreibung ein viel körn-
plicirteres System, als ihm zuzutrauen ist und Curtius selbst
ihm zutrauen durfte nach Analogie der Enneakrunosepisode.
Und sollte es wirklich ein und derselbe Führer gewesen sein,
der die Premden erst an allen städtischen Gerichtsplätzen
herumführte und dann noch herunter in die Hafenstadt nach
Phreattys; und sollten diese wirklich express solche weite
Wanderung nach den verschiedenen Seiten bloss je zu dem
einzelnen Punkt angestellt haben und dann wieder zu dem
Areopag zurückgekehrt sein, die Station des Panathenäen-
Schiffes zu sehen?! Das Richtige erhellt bei dem Exkurs über
die Gerichtsstätten am deutlichsten; keine Spur zeigt hier,
dass Pausanias jene Stätten besucht; er erwähnt auch kein
einziges Monument, keine einzige bauliche Eigenthümlichkeit
oder dergl.; das Ganze ist rein eine antiquarisch-legenda-
rische Auseinandersetzung.
Treten wir an seine Beschreibung selbst unbefangen her-
an, so ist es unbestreitbar, dass Alles dafür zeugt, wie eine
topographische Reihenfolge in der Erzählung mindestens beab-