INSCHRIFT AUS SALAMIS
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Dass wir es mit einem von diesen Iileruchen herrührenden
Monnmente zu thun haben ergibt sieb aus folgenden Erwä-
gungen.
Wenn es sich in unserer Inschrift um das gesammte atti-
sche Rittercorps handelte, würde die Aufführung der Namen
unerklärlich sein, denn hei der allein möglichen Erklärung
der geringen Anzahl durch die Annahme, dass die dem Hip-
parchen unterstellten niederen Ofliciere als Vertreter der Ge-
sammtzahlaufgeführtsein konnten,würde man dieBezeichnung
ihrer Charge auf dem Stein voraussetzen müssen.
Zweitens sind hier dem einen Hipparchen nicht Attiker aus
nur fünf, sondern wenigstens sechs wahrscheinlich aber allen
Phylen und zwar nicht nach Phylen geordnet beigegeben.
Drittens wird das Weihgeschenk nicht wie wenn es sich
um die attische Reiterei im Allgemeinen handelte natürlicher
wäre und z. B. in der oben angeführten Inschrift des Taxiar-
chen Bularchos geschieht, der Göttin Athena, sondern der
Salamis als Vertreterin eines engeren Bezirks dargebracht.
Viertens endlich kann es nicht für einen Zufall gelten,dass
von den aufgezählten Rittern sich keiner als Staatsmann in
Athen irgendwie bekannt gemacht hat, dagegen aber Εύστρο-
φος [Ευγενίου Πειροαεύς (Col. I Z. 3) wenigstens mit grosser
Wahrscheinlichkeit für einen Vorfahren des C. I. .4. II 594,
595 genannten den vornehmeren der Kleruchen von Salamis
angehörigen Theodotos S. des Eustrophos aus dem Demos Pei-
raieus gelten darf. Auch mag wenn auch nur beiläufig darauf
hingewiesen werden, dass Νικίας Ευκταίου Βυπεταιων in Col. I
Z. 2 Vater oder Sohn des Ευκταίος Νικίου Βυπετοαων in Col.
II Z. 4 gewesen sein wird und die Aufführung von zwei so
eng verwandten Mitgliedern derselben Familie in einer so
beschränkten Anzahl von Rittern die beste Erklärung darin
findet, dass die aufgezählten Ritter sämmlich den Kleruchen
von Salamis angehörlen. Nur durch diese Annahme wer-
men ist auch in den auf Salamis oder nahebei gefundenen Grabinschriften
vertreten.
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Dass wir es mit einem von diesen Iileruchen herrührenden
Monnmente zu thun haben ergibt sieb aus folgenden Erwä-
gungen.
Wenn es sich in unserer Inschrift um das gesammte atti-
sche Rittercorps handelte, würde die Aufführung der Namen
unerklärlich sein, denn hei der allein möglichen Erklärung
der geringen Anzahl durch die Annahme, dass die dem Hip-
parchen unterstellten niederen Ofliciere als Vertreter der Ge-
sammtzahlaufgeführtsein konnten,würde man dieBezeichnung
ihrer Charge auf dem Stein voraussetzen müssen.
Zweitens sind hier dem einen Hipparchen nicht Attiker aus
nur fünf, sondern wenigstens sechs wahrscheinlich aber allen
Phylen und zwar nicht nach Phylen geordnet beigegeben.
Drittens wird das Weihgeschenk nicht wie wenn es sich
um die attische Reiterei im Allgemeinen handelte natürlicher
wäre und z. B. in der oben angeführten Inschrift des Taxiar-
chen Bularchos geschieht, der Göttin Athena, sondern der
Salamis als Vertreterin eines engeren Bezirks dargebracht.
Viertens endlich kann es nicht für einen Zufall gelten,dass
von den aufgezählten Rittern sich keiner als Staatsmann in
Athen irgendwie bekannt gemacht hat, dagegen aber Εύστρο-
φος [Ευγενίου Πειροαεύς (Col. I Z. 3) wenigstens mit grosser
Wahrscheinlichkeit für einen Vorfahren des C. I. .4. II 594,
595 genannten den vornehmeren der Kleruchen von Salamis
angehörigen Theodotos S. des Eustrophos aus dem Demos Pei-
raieus gelten darf. Auch mag wenn auch nur beiläufig darauf
hingewiesen werden, dass Νικίας Ευκταίου Βυπεταιων in Col. I
Z. 2 Vater oder Sohn des Ευκταίος Νικίου Βυπετοαων in Col.
II Z. 4 gewesen sein wird und die Aufführung von zwei so
eng verwandten Mitgliedern derselben Familie in einer so
beschränkten Anzahl von Rittern die beste Erklärung darin
findet, dass die aufgezählten Ritter sämmlich den Kleruchen
von Salamis angehörlen. Nur durch diese Annahme wer-
men ist auch in den auf Salamis oder nahebei gefundenen Grabinschriften
vertreten.